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Freiwillige Beitragsnachzahlungen für Zeiträume, für die die vorgeschriebenen Beiträge nicht gezahlt wurden

Veröffentlichung: 24/09/2020

Die Einrichtung der Rente auf Lebenszeit soll eine unterlassene Beitragszahlung in die Arbeitsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung, für die eine Verjährung eingetreten ist, ausgleichen. Sie greift deshalb nur, wenn verpflichtende Beiträge seitens der Person, die sie hätte einzahlen müssen, nicht eingezahlt wurden.

Die Einrichtung der Rente auf Lebenszeit oder Freiwillige Beitragsnachzahlungen kann beantragt werden:

  • vom Arbeitgeber, der die Beitragszahlung unterlassen hat und sie auf diese Weise bezahlen und gleichzeitig den Schaden, der dem Angestellten entstanden ist, wieder ausgleichen möchte;
  • vom Arbeitnehmer selbst anstelle des Arbeitgebers, sowohl solange er noch die Arbeitstätigkeit ausübt, als auch wenn er schon eine Rente bezieht;
  • von den Hinterbliebenen des Arbeitnehmers.

Die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen waren anfangs nur mit Bezug auf Angestelltenverhältnisse vorgesehen.

Später wurde sie auch für die folgenden Personen anerkannt:

  • mitarbeitende Familienangehörige und Mitarbeiter der Besitzer von Handwerks- und Handelsbetrieben (Rundschreiben Nr. 31, 1. Februar 2002);
  • Mitarbeiter der direkten Angehörigen eines Landwirts, solange sie nicht die Besitzer sind (Rundschreiben Nr. 32, 1. Februar 2002 und Rundschreiben Nr. 36, 17. Februar 2003);
  • Personen, die gemäß dem Gesetz Nr. 335, 8. August 1995, unter die Pflichtversicherung in der Getrennten Verwaltung fallen, jedoch nicht zur direkten Beitragszahlung verpflichtet sind, da ihr Anteil vom Auftraggeber/Teilhaber einbehalten und von diesem direkt eingezahlt wird (Rundschreiben Nr. 101, 26. Juli 2010).

Für Arbeitszeiträume, für die die Beiträge nicht eingezahlt wurden und für die sie nicht mehr eingezahlt werden können, da sie verjährt sind, können Freiwillige Beitragsnachzahlungen geleistet werden.

Die Rente auf Lebenszeit kann nicht in den Fällen, in denen die Vorschriften, die zur Zeit des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gültig waren, jegliche Versicherungspflicht ausschlossen, beantragt werden. Der unterlassenen Beitragszahlung kann das Nichterfüllen der gesamten oder der teilweisen Versicherungspflicht entsprechen. Eine teilweise Unterlassung liegt auch in den Fällen vor, in denen niedrigere Beiträge im Vergleich zum tatsächlich erhaltenen Einkommen eingezahlt wurden.

Es können Freiwillige Beitragsnachzahlungen für den gesamten oder nur einen Teil des Arbeitszeitraums geleistet werden. Die Beiträge können erst nach der Bezahlung einer Gebühr für die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen gutgeschrieben werden und gelten für den Anspruch und die Höhe aller Renten.

Die Vorschriften bezüglich der Berechnung der Gebühr für die Freiwilligen Beitragsnachzahlungen sind in Artikel 2, Gesetzesdekret Nr. 184, 30. April 1997, geändert durch das Gesetz Nr. 247, 24. Dezember 2007, enthalten. Die Gebühr für die Freiwillige Beitragsnachzahlungen wird mit den Vorschriften, die die Auszahlung der Rente nach dem lohn- oder dem beitragsbezogenen  Berechnungssystem regeln, bestimmt, wobei die zeitliche Einordnung der nachzuzahlenden Zeiträume auch zur Bestimmung der Mindestbeitragszeit gemäß Artikel 1, Absätze 12 und 13, Gesetz Nr. 335, 8. August 1995, berücksichtigt wird.

Im Gewährungsbescheid, der per Einschreiben zugestellt wird, ist angegeben, wie dieser bezahlt werden kann und bis zu welchem Zeitpunkt die Einzahlung erfolgt sein muss. 

BEDINGUNGEN

Sowohl der Arbeitgeber oder seine Rechtsnachfolger, als auch der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen können zur Einrichtung der reversiblen Rente auf Lebenszeit zugelassen werden, wenn sie das tatsächliche Bestehen und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, ihre Einstufung als Arbeitnehmer und das erhaltene Einkommen nachweisen.

Das Bestehen des Arbeitsverhältnisses kann durch Dokumente, die nachweislich zur Zeit, zu der es bestand, ausgestellt wurden, nachgewiesen werden (Lohnabrechnungen, Arbeitsgenehmigungen, Einstellungs- oder Entlassungsschreiben, Verdienstschreiben, Lohnbüchlein und Matrikelnummer, weitere Dokumente, die das angezeigte Arbeitsverhältnis betreffen). Die Dokumente müssen als Originale oder beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Kontinuität der Arbeitsleistungen und die Höhe des Einkommens können auch anderweitig, auch mündlich, nachgewiesen werden.

Die Zeugenaussagen müssen ausdrücklich im Sinne und für die Zwecke der Artikel 38 und 47 des Erlasses des Präsidenten der Republik Nr. 445, 28. Dezember 2000, unter Übernahme der vollen auch strafrechtlichen Verantwortung des Gesagten abgegeben werden. Der Erklärende muss angeben, ob er ein Verwandtschafts-, Schwagerschafts-, Tochter-/Sohn- oder Abhängigkeitsverhältnis zu der betroffenen Person hat, also ob er faktisch ein eigenes Interesse hat und deshalb die Aussage so abgibt, und die Fakten darlegen, über die er von dem Ausgesagten erfahren hat (Rundschreiben Nr. 183, 30. Juli 1990).

Der Antrag auf Einrichtung der Rente auf Lebenszeit in Bezug auf die unterlassenen verjährten Beitragszahlungen kann auch dann gestellt werden, wenn der Antragsteller nie beim INPS versichert war.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag wird online beim INPS über den vorgesehenen Dienst gestellt.

Wahlweise kann der Antrag auch wie folgt gestellt werden:

  •  über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenlos aus dem italienischen Festnetz) oder +39 06 164164 vom Mobilfunk;
  • von Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von ihnen angebotenen Telematikdienste.

Für weitere Informationen wird auf das Rundschreiben INPS Nr. 228, 29. Dezember 2016 verwiesen.

Falls der Antragsteller der Arbeitgeber ist (Unternehmen, Arbeitgeber von Haushaltshilfen, Auftraggeber, Besitzer des Handwerks-/Handelsbetriebs/Angehöriger von ) und die Freiwillige Beitragsnachzahlungen zugunsten des Arbeitnehmers beantragt, muss er den Antrag beim INPS einreichen, indem er das Formular Rend. Vit. Riv. COD AP81 ausfüllt, oder, wahlweise, über Patronatsstellen, die gesetzesgemäß kostenlos helfen.

Dem Antrag müssen die Dokumente, die für den Nachweis des tatsächlichen Bestehens, der Dauer und der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses notwendig sind, beigefügt werden.