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Beitritt zum Kreditfonds (Einheitliche Verwaltung von Darlehens- und Sozialleistungen)

Veröffentlichung: 22/09/2022

Der Beitritt zum Fonds für die Einheitliche Verwaltung von Darlehens- und Sozialleistungen, der auch als Kreditfonds bekannt ist, wurde wieder aufgenommen. Durch Klicken auf „Zugang zum Dienst“ können Sie den Beitrittsantrag einreichen.

Der Kreditfonds stellt den Mitgliedern viele Darlehens- und Sozialleistungen zur Verfügung, wie zum Beispiel:

  • Kredite und Darlehen zu Vorzugszinsen;
  • Förderung der Aus- und Weiterbildung von der Grundschule bis zum Master;
  • Prävention und Gesundheit;
  • Leistungen für Senioren und pflegebedürftige Personen;
  • Beschäftigungspolitische Maßnahmen;
  • Wohnunterbringung;
  • Studienaufenthalte und Sommer-Wellness-Aufenthalte.

Die Leistungen werden durch die Teilnahme an Ausschreibungen zugänglich gemacht, zu denen alle Mitglieder des Fonds, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, Zugang haben. Weitere Informationen zu den erbrachten Leistungen finden Sie auf der Seite „Einheitliche Verwaltung von Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds)“.

Öffentliche Bedienstete und Rentner, die am 1. Januar 2020 noch nicht eingetragen sind, können den Kreditfonds beantragen. Insbesondere ist der Beitritt möglich für:

  • Rentner, ehemalige öffentlich Bedienstete, die eine Rentenleistung zu Lasten der folgenden Kassen der Sonderverwaltung für die Sozialversicherung der Angestellten der öffentlichen Verwaltung erhalten: Staatliche Pensionskasse (CTPS), Rentenkasse für Bedienstete der lokalen Behörden (CPDEL), Rentenkasse für Lehrkräfte (CPI), Rentenkasse für Bedienstete der Justiz (CPUG), Rentenkasse für Beschäftigte im Gesundheitswesen (CPS). Dazu gehören auch Rentner, die nach der Privatisierung des Arbeitgebers die Mitgliedschaft in einer dieser Rentenkassen aufrechterhalten haben, sowie Hilfskräfte, die eine vorübergehende Rentenleistung zu Lasten des Verteidigungsministeriums erhalten;
  • Rentner von Körperschaften und öffentlichen Verwaltungen, die keine Rentenleistung zulasten der Sonderverwaltung für die Sozialversicherung der Angestellten der öffentlichen Verwaltung erhalten, sondern zulasten von Verwaltungen oder Sonderfonds, die keine solchen öffentlichen Rentenkassen sind (z. B. FPLD, INPGI, ENPAM);
  • Öffentlich Bedienstete, die nicht bei einer Rentenkasse oder einem Fonds (ex ENPAS oder ex INADEL) für die Abfindungen der Sonderverwaltung für die Sozialversicherung der Angestellten der öffentlichen Verwaltung angemeldet sind.

Die Einheitliche Verwaltung von Darlehens- und Sozialleistungen ist ein 1996 gegründeter Fonds zur Finanzierung von Kredit-, Sozialhilfe- und Ausbildungsleistungen für öffentlich Bedienstete, die tätig und im Ruhestand sind, durch einen Abzug auf die erhaltene wirtschaftliche Leistung.

Der angewandte Abzug beläuft sich auf 0,35 % des Gehalts für den tätigen Arbeitnehmer mit unbefristetem Vertrag und auf 0,15 % für die Rentner. Liegt die Rente unter oder gleich der Mindestleistung der Renten, die aus dem Rentenfonds der beschäftigten Arbeitnehmer zu zahlen sind, ist kein Beitrag erforderlich.

Artikel 1 Absatz 483 des Gesetzes vom 27. Dezember 2019, Nr. 160, hat die Bedingungen für den Beitritt zum Fonds wieder geöffnet.

Der Beitritt ermöglicht öffentlichen Bediensteten und Rentnern den Zugang zu Krediten, Sozialleistungen, Gesundheitsschutz, Unterstützung beim Studium und beim Eintritt in die Arbeitswelt, um Familien, Jugendliche und ältere Menschen in allen Phasen des Arbeits-, Familien- und Soziallebens zu unterstützen.

Die Leistungen werden vollständig durch den von den Mitgliedern gezahlten Beitrag und durch die Reinvestition der Erträge aus den Kreditaktivitäten selbst finanziert: Der Staat trägt keine Kosten.

Im Bereich Broschüre finden Sie das gesamte Informationsmaterial zu den Leistungen, die den Mitgliedern des Fonds zur Verfügung stehen.

       

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag auf Beitritt zum Kreditfonds kann vom 20. August 2021 bis zum 20. Februar 2022 eingereicht werden.

Antragstellung

Der Antrag muss ausschließlich auf elektronischem Wege, über den eigens dafür eingerichteten Dienst eingereicht werden, auf den von dieser Seite aus zugegriffen wird.

Der Dienst, auf den Sie mit Ihren Zugangsdaten zugreifen, bietet die folgenden Funktionen:

  • „Neuer Antrag“, der die Antragstellung ermöglicht;
  • „Antragsabfrage“, mit der der eingereichte Antrag angezeigt und im PDF-Format exportiert werden kann;
  • „Abfrage des Verfahrensablaufs“, mit der der Fortschritt des Verfahrensablaufs angezeigt werden kann.

Die Modalitäten sind in der Mitteilung Nr. 2883 vom 12. August 2021 dargelegt.

Einzelheiten zum Dienst finden Sie im beiliegenden Handbuch (PDF 869KB).

Um einen Antrag stellen zu können, ist es erforderlich, dass der Antragsteller in den INPS-Daten vorhanden ist und über eines der derzeit akzeptierten alternativen Authentifizierungssysteme verfügt:

  • öffentliches System für die digitale Identität (SPID, Sistema Pubblico di Identità Digitale);
  • elektronischen Personalausweis (CIE, Carta d‘Identità Elettronica);
  • nationale Servicekarte (CNS, Carta Nazionale dei Servizi).

Der Antrag kann auch bei Patronatstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Diensten eingereicht werden.

Sie können sich an das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz wenden, um Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.