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Einschreibung für die Verwaltung der Gewerbetreibenden

Veröffentlichung: 05/02/2021

Der Gewerbetreibende beginnt und ändert die Tätigkeit mit der Einheitlichen Meldung, die der Handelskammer vorzulegen ist, mit dem Ziel, alle vorgesehenen Verwaltungsanforderungen für das Handelsregister, für das INPS für Sozialversicherungs- und Vorsorgezwecke und für die Ausgabe der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erfüllen.

Die Einschreibung zur Verwaltung der Gewerbetreibenden richtet sich an den Gewerbetreibenden, der als Eigentümer eines Unternehmens identifiziert wird, das im kaufmännischen, tertiären und touristischen Bereich tätig ist und das sich unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter hauptsächlich auf Grundlage seiner eigenen Arbeit und möglicherweise mit Einbezug von Familienmitgliedern organisiert.

Die Verwendung der einheitlichen Mitteilung ist obligatorisch für:

  • Einzelunternehmen;
  • Familienunternehmen;
  • Personengesellschaften (SAS und SNC);
  • Kapitalgesellschaften (SRL bzw. GmbHs mit einem oder mehreren Inhabern).

Der Gewerbetreibende muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • die volle Verantwortung für das Unternehmen tragen und alle Verpflichtungen und Risiken im Zusammenhang mit seiner Geschäftsführung übernehmen (diese Anforderung ist für SRL-Gesellschafter nicht erforderlich);
  • sich persönlich gewohnheitsgemäß und vorrangig an der Arbeit des Unternehmens beteiligen;
  • berechtigt sein, die gewerbliche Tätigkeit aufgrund von Erlaubnissen oder Genehmigungen vorzunehmen, wenn dies laut Gesetz oder Verordnung erforderlich ist.

Zur Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften wurde ab dem 1. April 2010 das obligatorische Registrierungssystem Einheitliche Meldung für die Erstanmeldung des Unternehmens (ComUnica) eingerichtet. Unternehmen, die in Regionen tätig sind, die das ComUnica IT-Verfahren implementiert haben, sind verpflichtet, dieses Tool zu nutzen. Andernfalls bleibt das aktuell verwendete Verfahren aktiv.

Im Falle der Einschreibung ist die Einheitliche Meldung zwingend, um folgende Angaben in das Unternehmensregister einzutragen: Einschreibung und Erklärung der Aufnahme der Geschäftstätigkeit; Einschreibung der Gesellschaft bei gleichzeitiger Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Gesellschafters zu Zwecken der sozialen Sicherheit.