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Rentenfonds für die Schifffahrt im Ausland

Veröffentlichung: 05/02/2021

Reedereien und Schiffsagenten können die monatlichen Beitragsdaten von italienischen Seeleuten, die auf ausländischen Schiffen beschäftigt sind, und von italienischen Seeleuten, die in ausländischen Gewässern tätig sind, telematisch übermitteln.

Die Nutzer des Dienstes sind:

  • Reedereien, d. h. Arbeitgeber im Schifffahrtssektor;
  •  Schiffsagenten im Auftrag von Reedereien;
  • Arbeitsberater im Auftrag von Reedereien.

Damit die Reederei oder der Schiffsagent die Ausstellung der PIN erhalten kann, muss er den Antrag bei der zuständigen INPS-Stelle stellen. Nach Prüfung der formalen Richtigkeit des Antrags und der Identität des Antragstellers erfasst die INPS-Geschäftsstelle die Informationen auf dem Antragsformular und gibt die PIN frei, indem sie die Benutzerklasse „Reeder/Schiffsagent“ auswählt und schließlich den versiegelten nummerierten Umschlag mit der PIN übergibt.

Die Reederei oder der Schiffsagent kann dann über den entsprechenden Dienst die Datei mit den Daten zu den Leistungen an Arbeitnehmer, einschließlich des PDFs der Beitragszahlung, weiterleiten.

Weitere Informationen und Erläuterungen enthält das INPS-Rundschreiben Nr. 57 vom Mittwoch, 10. April 2013.