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Änderung der Daten von Körperschaften und öffentlichen Verwaltungen

Veröffentlichung: 10/02/2021

Arbeitgeber, die bei der Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete registriert sind, müssen das INPS über jede Änderung ihres persönlichen und rechtlichen Status informieren.

Die Änderungsmitteilung ist von öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von Privatpersonen, Arbeitgebern von Arbeitnehmern, die in mindestens einer der für öffentlich Bedienstete bestimmten Rentenverwaltungen eingetragen sind, zu übermitteln.

Die Änderungsmitteilung ist mit allen Informationen an das INPS zu übermitteln. Die Art und Weise, wie die Mitteilung über Änderungen gesendet wird, entspricht jener, die für die Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete vorgesehen ist.

Öffentliche Einrichtungen und öffentliche Verwaltungen mit optionaler oder konventioneller Einschreibung bei der Soziale Lebensversicherung (ENPDEP-Verwaltung) können die Einschreibung bei dieser Verwaltung bis zum 31. Dezember mit Wirkung zum 1. Januar des folgenden Jahres widerrufen.

Wenn das Unternehmen ausschließlich in der ENPDEP-Verwaltung einschreibt ist, führt der Austritt zur Beendigung der Einschreibung aus der Rentenverwaltung für Öffentlich Bedienstete.