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Änderungen der Daten von landwirtschaftlichen Betrieben

Veröffentlichung: 10/02/2021

Änderungen der Unternehmensdaten werden immer dann mitgeteilt, wenn sich die landwirtschaftlich-wirtschaftliche Zusammensetzung des Unternehmens und die Beitragsmerkmale ändern, insbesondere im Falle einer signifikanten Änderung des Bedarfs des Unternehmens an Mitarbeitern.

Die Mitteilung erfolgt durch die landwirtschaftlichen Betriebe, die landwirtschaftliche Arbeitskräfte unbefristet und befristet beschäftigen.

Gemäß dem INPS-Rundschreiben Nr. 88 vom 11. Juli 2006 dürfen Unternehmen Änderungen der Firmendaten unter Angabe der geänderten Daten ausschließlich auf telematischem Wege mitteilen.

Die Variation Änderung über den ComUnica-Kanal erfolgen.