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Ausfüllen der Ersatzerklärung DSU und Beantragung der ISEE-Bescheinigung

Veröffentlichung: 03/05/2021

Der so genannte "Äquivalente Index der finanziellen Situation" (ISEE) ist ein Indikator, der dazu dient, die finanzielle Situation der Haushalte zu bewerten und zu vergleichen. Das INPS stellt den Nutzern Anleitungen zur Verfügung, wie die Ersatzerklärung Unica (DSU) zur Beantragung der ISEE-Bescheinigung ausgefüllt werden muss.

DSU und ISEE sind von den Nutzern zu verwenden, die begünstigte Sozialleistungen beantragen, und zwar alle Sozial- oder Fürsorgeleistungen oder -dienste, deren Erbringung von der finanziellen Situation des Familienhaushalts des Antragstellers abhängt, d.h. auf der Grundlage eines so genannten Nachweises der Mittel.

Das Informationssystem ISEE (SII) wird von den Zahlstellen kontrolliert, um zu überprüfen, ob die Person, die eine begünstigte Sozialleistung beantragt, die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere erfassen die Zahlstellen den ISEE-Wert, die Zusammensetzung des Familienhaushalts und die Informationen der DSU in der im INPS-Rundschreiben Nr. 73 vom 10. April 2015 angegebenen Weise.

Durch den ISEE können die Nutzer zu begünstigten Bedingungen auf Sozialleistungen oder Leistungen von öffentlichen Versorgungseinrichtungen zugreifen.

DerISEE-Indexberechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem Index der Finanziellen Situation (ISE) und dem aus der folgenden Äquivalenzskala abgeleiteten Parameter mit den vorgesehenen Erhöhungen.

Äquivalenzskala

Anzahl der Familienmitglieder

Parameter

Es sind folgende Erhöhungen vorgesehen:

  • 0,35 für jedes weitere Familienmitglied;
  • 0,5 für jedes Familienmitglied mit mittelschwerer oder schwerer Behinderung oder Unselbstständigkeit;
  • 0,2 im Falle von 3 Kindern im Familienhaushalt, 0,35 bei vier Kindern, 0,5 ab fünf Kindern;
  • 0,2 für Haushalte mit einem minderjährigen Kind, erhöht um 0,3 bei einem Kind von unter drei Jahren, wenn beide Elternteile oder der Alleinerziehende in dem Jahr, auf das sich das erklärte Einkommen bezieht, mindestens sechs Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Die Erhöhung wird auch im Falle angewendet, dass der Familienhaushalt ausschließlich aus einem einzigen nicht arbeitenden Elternteil und minderjährigen Kindern besteht. Allein zur Berechnung der Erhöhung zählt zum Familienhaushalt auch der Elternteil, der nicht mit der Familie zusammenlebt und nicht mit dem anderen Elternteil, der die Kinder anerkannt hat, verheiratet ist, sofern kein besonderer Fall vorliegt.

Für die Festsetzung des Parameters der Äquivalenzskala, erhöht das Mitglied des Familienhaushalts, das Anspruchsberechtigter von regelmäßigen häuslichen sozialen Gesundheitsleistungen ist oder sich in einer Lebensgemeinschaft befindet und nicht als eigenständiger Familienhaushalt gilt, die in seiner Abwesenheit errechnete Äquivalenzskala um einen Wert von 1.

Die Ersatzerklärung Unica (DSU) ist ein Dokument, das die persönlichen, einkommens- und vermögensrelevanten Angaben eines Familienhaushalts enthält und gilt ab dem Moment der Leistung bis zum 15. Januar des folgenden Jahres.

Die DSU kann eingereicht werden:

  • bei der Stelle, die die begünstigte Sozialleistung gewährt;
  • bei der Gemeinde;
  • bei einem Steuerhilfezentrum;
  • online mit PIN beim INPS.

Die Angaben in der DSU werden teilweise selbst erklärt (wie die persönlichen Daten und die Vermögenswerte, die am 31. Dezember des vor der Abgabe der Erklärung liegenden Jahres zum Besitz gehören) und teilweise von der italienischen Steuerbehörde Agenzia delle Entrate (Gesamteinkommen zur Veranlagung zur Einkommensteuer von natürlichen Personen IRPEF) und vom INPS (Fürsorge- und Sozialversicherungsleistungen und Zulagen, die vom INPS aus anderen Gründen als aus einer Behinderung bereitgestellt werden und nicht im Gesamteinkommen zur Veranlagung zur Einkommensteuer von natürlichen Personen IRPEF enthalten sind) erfasst.

Bei selbst erklärten Informationen übernimmt die Person, die die DSU ausfüllt, die - auch strafrechtliche - Verantwortung, für das, was erklärt wird.

Als Familienhaushalt gilt derjenige, welcher mit Datum der Einreichung erklärt wurde. Das zu erklärende Einkommen bezieht sich auf das vorletzte Kalenderjahr vor der Abgabe der DSU, während sich das mobile und immobile Vermögen auf alles bezieht, was sich zum 31. Dezember des Jahres vor Einreichung der DSU im Besitz befand.

Für die Berechnung des Standard-ISEE-Indizes, der für die meisten begünstigten Sozialleistungen gilt, muss die DSU Mini ausgefüllt werden, die die wichtigsten persönlichen, einkommens- und vermögensrelevanten Angaben des Familienhaushalts enthält.

In besonderen Fällen und je nach der Art der zu beantragenden Leistung oder der besonderen Eigenschaften des Familienhaushalts, müssen mit der vollständigen Erklärung "DSU integrale" zusätzliche Informationen angegeben werden. In anderen Fällen können mit den erfassten Informationen spezifische ISEEs (ISEE "soziale Gesundheitsleistungen", ISEE "häusliche soziale Gesundheitsleistungen", ISEE "Universität", ISEE "Minderjährige mit unverheirateten und nicht zusammenlebenden Eltern") berechnet werden.

Für den Fall, dass bereits ein gültiger ISEE-Index vorliegt, ist es möglich, durch Vorlage der aktuellen ISEE-DSU die Berechnung des so genannten aktuellen ISEE zu erhalten, der sich auf einen Zeitraum bezieht, der näher am Datum der Antragstellung für die Bewilligung der Leistung liegt, falls wesentliche Einkommensänderungen aufgrund negativer Ereignisse, wie z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes, vorliegen.

Der aktuelle ISEE ist ab dem Moment der Einreichung der ISEE-DSU-Erklärung zwei Monate lang gültig.

Das INPS berechnet den ISEE-Index aufgrund der selbst erklärten und der von der Agenzia delle Entrate eingeholten und in den dortigen Archiven befindlichen Informationen. Die Bescheinigung steht dem Antragsteller innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der DSU auf folgende Arten zur Verfügung:

  • online über den eigens dafür eingerichteten Onlinedienst;
  • über die örtlich zuständigen Stellen;
  • über dieselbe Stelle, bei der die Erklärung eingereicht wurde, unter Vorlage einer speziellen, vom Antragsteller übertragenen Vollmacht.

Die Bescheinigung kann von jedem Mitglied des Familienhaushalts beim INPS über den Zugang des eigens dafür eingerichteten Onlinedienst oder bei den örtlich zuständigen Stellen beantragt werden.

Bezüglich der vor der Reform 2015 errechneten ISEE-Indizes können die DSU und die vom INPS vor 2014 erhaltenen ISEE-Bescheinigungen über den Onlinedienst eingesehen werden. Dahingegen ermöglicht der Onlinedienst hinsichtlich der nach der Reform 2015 errechneten ISEE-Indizes die Einholung, Verwaltung und Konsultation der DSU zum Erhalt des ISEE und die Konsultation der bereits vom INPS erhaltenen ISEE-Bescheinigungen.

Im Falle eines unmittelbar bevorstehenden Fristablaufs für den Zugang zu einer begünstigten Sozialleistung können die Familienmitglieder den Antrag unter Vorlage der Bescheinigung über die Abgabe der DSU stellen. Die Zahlstelle erfasst die Bescheinigung dann durch Abfrage des ISEE-Informationssystems oder, sollte dies nicht möglich sein, durch direkte Anfrage beim Antragsteller.