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Beiträge, dreizehnte Monatsentlohnung und Urlaub für Haushaltshilfen berechnen

Veröffentlichung: 12/02/2021

Das INPS stellt Arbeitgebern und Haushaltshilfen einen Online-Simulator für die Berechnung der Beiträge und einen Leitfaden zur Berechnung des dreizehnten Monatsgehalts und des Urlaubs zur Verfügung.

Der Dienst wendet sich an Arbeitgeber und Haushaltshilfen.

Mit dem vom INPS zur Verfügung gestellten Kalkulationssimulator kann die Höhe der vom Arbeitgeber monatlich abzuführenden Beiträge berechnet werden. Hierzu die angeforderten Daten in die entsprechenden Felder eingeben und auf „Avanti“ (Weiter) klicken.

Das dreizehnte Monatsgehalt entspricht einem Zwölftel der gesamten Jahresentlohnung, dass die Arbeitgeber ihren Haushaltshilfen bis Ende Dezember anlässlich des Weihnachtsfests bezahlen müssen. Der Anspruch auf das dreizehnte Monatsgehalt erwächst auch bei Abwesenheit wegen Krankheit, Unfall am Arbeitsplatz und Mutterschaft im Rahmen der zeitlichen Grenzen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes und in Bezug auf den Teil, der nicht von den zuständigen Stellen gezahlt wird. Wenn die Haushaltshilfe bei mehreren Familien tätig ist, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Anteil am dreizehnten Monatsgehalt auf der Grundlage der gezahlten Stundenentlohnung zu bezahlen.

Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise vom 1. April bis zum 31. Dezember mit einer monatlichen Entlohnung von 600 Euro gearbeitet hat, wird wie folgt berechnet: 600 Euro x 9 (gearbeitete Monate): 12 = 450 Euro.

Unabhängig von der Dauer der Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer für jedes Jahr Tätigkeit beim selben Arbeitgeber Anspruch auf einen Urlaub von 26 Tagen (ausschließlich Sonntage und Feiertage, die auf Werktage fallen), der unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Arbeitgebers im Zeitraum von Juni bis September in Anspruch zu nehmen ist. Während des Urlaubs steht dem Arbeitnehmer für jeden Tag ein Sechsundzwanzigstel der monatlichen Entlohnung einschließlich der etwaigen Ersatzleistung für Kost und Logis zu. Bei Stundenentlohnung ist die Zahl der im Durchschnitt in einem Monat gearbeiteten Stunden heranzuziehen, die dann durch 26 geteilt wird. Das Ergebnis ist die einem Urlaubstag entsprechende Stundenzahl.

Bei einem Arbeitnehmer, der 12 Stunden pro Woche arbeitet, werden zum Beispiel die Gesamtwochenstunden mit 4,333 multipliziert (ein Monat besteht aus 4,333 Wochen). Das Ergebnis ist 52, d. h. die Stundenzahl in einem Monat Arbeit. Diese Zahl wird dann durch die 26 Tage Arbeit pro Monat geteilt. Das Ergebnis ist 2. Bei einer Stundenentlohnung von 8 Euro muss also jeder Urlaubstag mit 16 Euro vergütet werden (8 Euro mal 2).

Der Arbeitgeber muss die Beiträge auch während des Urlaubs abführen. Wenn ein Arbeitnehmer kein ganzes Jahr gearbeitet hat, entsprechen die ihm zustehenden Zwölftel an Urlaub der tatsächlich gearbeiteten Zahl an Monaten (als ganzer Monat gelten Abschnitte von mindestens 15 Kalendertagen), vorausgesetzt, dass er die Probezeit bestanden hat. Der Urlaub kann weder während einer laufenden Kündigungsfrist noch während einer krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheit gewährt werden. Zur Berechnung werden die Jahresabschnitte in Zwölfteln berechnet und stets aufgerundet.