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Finanzieller Zuschuss zur Unterstützung und Pflege hilfsbedürftiger Personen (Gestione Assistenza Magistrale)

Veröffentlichung: 22/02/2021

Das INPS gewährt den bei der Gestione Assistenza Magistrale versicherten Personen auf Antrag einen finanziellen Zuschuss zur Ergänzung des Einkommens von Hilfsbedürftigen.

Anspruchsberechtigt sind versicherte, hilfsbedürftige Rentner, die in vollem Umfang und dauerhaft erwerbsunfähig sind.

Um den Zuschuss in Anspruch zu nehmen, müssen die ärztlichen Kommissionen dem Antragsteller insbesondere Folgendes zuerkannt haben:

  • eine vollständige und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (100 %) mit vollständiger Gehbehinderung ohne permanente Hilfe einer Begleitperson;
  • eine vollständige und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (100 %) und einer ständig notwendigen Betreuung, da nicht in der Lage, Alltagstätigkeiten durchzuführen;
  • Behinderung und ein Alter von über fünfundsechzig Jahren mit dauerhaften Schwierigkeiten, altersgerechte Aufgaben zu erfüllen, und einer Schwerbehinderung von 100 %;
  • Vollblindheit;
  • Blindheit mit einem Restsehvermögen von nicht mehr als einem Zwanzigstel auf beiden Augen mit etwaiger Korrektur.

Beginn und Dauer

Der Zuschuss wird jährlich gewährt und ist wiederholbar.

Höhe der Leistung

Die Höhe des Zuschusses beträgt 1550 bis 6200 Euro.Der Betrag reduziert sich um die Hälfte bei hilfsbedürftigen Personen, die in speziellen Einrichtungen untergebracht sind.

Der Zuschuss wird auf der Grundlage der Zugehörigkeitsstufe gemäß den Angaben in der Tabelle berechnet.

Zuschuss für Versicherte im Ruhestand, die hilfsbedürftig sind: Staffeln und Beträge

Einkommen

Entsprechungen

von Eurobis EuroStaffelZuschusshöhe
0,008.000,00I6.200,00 €
8.000,0124.000,00II4.650,00 €
24.000,0132.000,00III3.100,00 €
32.000,01abIV1.550,00 €

Der etwaige Korrekturpunkt (–1 ISEE-Staffel, sofern dem Familienhaushalt des Anspruchsberechtigten eine weitere versicherte Person angehört) gilt nicht bei einem ISEE-Einkommen von 40.000 € oder mehr.

Voraussetzungen

Zur Inanspruchnahme des Zuschusses müssen die ärztlichen Kommissionen die vollständige und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit anerkennen.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag kann auch mehrmals jeweils im Abstand von 12 Monaten gestellt werden. Der Antrag auf diesen Zuschuss ist alternativ zum Gesundheitszuschuss.

Die eventuell vom Institut angeforderte Dokumentation muss innerhalb von 30 Tagen übermittelt oder persönlich übergeben werden, anderenfalls wird der eingereichte Antrag abgelehnt.

Antragstellung

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.