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HCP - Pflegedienst für pflegebedürftige Personen (Home Care Premium)

Veröffentlichung: 22/02/2021

Die Leistungen des Pflegedienstes richten sich an pflegebedürftige Personen, mit dem Ziel, ihnen soziale Fürsorge zukommen zu lassen und ihren kognitiven Abbau zu verhindern.

Die Berechtigten haben Anspruch auf:

  • einen finanziellen Zuschuss (hauptsächliche Leistung), der darauf abzielt, die Kosten für die Pflegekraft zu erstatten, die im Rahmen eines Haushaltshilfenvertrags eingestellt wurde;
  • persönliche Betreuung (Zusatzleistungen), die von den örtlichen Einrichtungen oder mit dem Institut verbundenen Stellen erbracht werden, vorbehaltlich der Annahme des Sozialplans.

Das Verzeichnis der örtlichen Einrichtungen und der öffentlichen, teilnehmenden Stellen ist auf der Webseite des INPS im Bereich Auswahlverfahren veröffentlicht.

Falls es im Wohnbezirk keine mit dem Institut verbundene Organisation gibt, hat der Anspruchsberechtigte das Recht auf eine 10%ige Erhöhung der hauptsächlichen Leistung, im Rahmen der gemäß Ausschreibung geltenden Beträge.

Empfänger der Leistung sind:

  • Angestellte, die Mitglied der Einheitlichen Verwaltung von Darlehens- und Sozialleistungen sind;
  • Rentner – mit direkter oder indirekter Rente – aus der Verwaltung der Öffentlich Bediensteten (GDP) Verwaltung Öffentlich Bedienstete (GDP) sind, und ihre Ehepartner, falls kein Trennungsurteil ergangen ist;
  • Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, auch wenn sie nicht zusammenleben;
  • Personen, die durch eine eingetragene Lebensgemeinschaft miteinander verbunden sind und zusammenleben;
  • Brüder oder Schwestern des Rechtsinhabers, falls dieser deren Vormund oder Treuhänder ist;
  • minderjährige Waisen von Angestellten, die bereits bei der Einheitlichen Verwaltung von Darlehens- und Sozialleistungen angemeldet sind und von Rentnern der Verwaltung der Öffentlich Bediensteten.

Minderjährige, die dem Rechtsinhaber aufgrund eines vom Gericht angeordneten Sorgerechts (familiär, gerichtlich oder präadoptiv) anvertraut wurden, werden wie Kinder behandelt.

Anspruchsberechtigt sind minderjährige oder erwachsene Behinderte.

Die Ausschreibung ist auf der Webseite des Instituts im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und gegenseitiger Versicherungsschutz veröffentlicht.

Um den Teilnahmeantrag für das HCP-Projekt zu versenden, müssen die betroffenen, örtlich zuständigen Stellen oder öffentlichen Einrichtungen das Verfahren "Verwaltung der Öffentlich Bediensteten: Pflegedienst HCP - Verwaltung der Leistung (Regionen, territoriale Stellen und soziale Einrichtungen, Asl)", das über den Dienst "Welfare-Anträge mit einem Klick" zur Verfügung steht, verwenden oder direkt auf die Taste "Auf den Dienst zugreifen" klicken.

Falls der Anspruchsberechtigte nicht der Rechtsinhaber ist, muss Letzterer (auch über eine Patronatsstelle oder mit Hilfe des Contact Centers) den Anspruchsberechtigten im Vorfeld über den Dienst "Zugriff auf Welfare-Dienste" registrieren. Falls bei der Antragstellung eine Vollmacht vorgelegt wird, muss die Vollmacht des Anspruchsberechtigten beigefügt werden.

Für den Versand des Antrags muss die Ersatzerklärung Unica (DSU) eingereicht worden sein, mit der der sozial- und gesundheitsrelevante ISEE-Index bestimmt wurde, der sich auf den Familienhaushalt des Anspruchsberechtigten bezieht, oder den ISEE-Index von Minderjährigen mit nicht miteinander verheirateten und nicht zusammenlebenden Eltern.

Der ISEE-Wert trägt dazu bei, die Position in der Rangfolge und die Höhe des Zuschusses für den Anspruchsberechtigten und die territoriale Stelle zu bestimmen.

Falls keine gültige Ersatzerklärung Unica "DSU" eingereicht wurde, wird der Antrag ans Ende der Rangfolge der in Frage kommenden Antragsteller gesetzt. Im Falle von ex aequo wird dem Anspruchsberechtigten mit einem höheren Lebensalter Vorrang eingeräumt.

Nach Überprüfung der in der Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen informiert das INPS die Antragsteller über die Annahme des Antrags oder über die Ablehnung, mit der Aufforderung zur Änderung oder Ergänzung der fehlenden Informationen.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann über die folgenden Kanäle eingereicht werden:

  • den eigens dafür eingerichteten Onlinedienst ("Welfare-Anträge mit einem Klick"), mit der vom Institut ausgestellten PIN;
  • über das Contact Center unter der Nummer +39 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz, unter Verwendung der PIN;
  • über die Patronatsstellen, indem die Protokollnummer der Ersatzerklärung Unica "DSU" und die Angaben des Berichts über den Zustand der Invalidität angegeben werden.