Sie sind in

Ergänzungszulage bei Krankheit Gestione Assistenza Magistrale

Veröffentlichung: 26/02/2021

Das INPS gewährt den im Dienst befindlichen, bei der Gestione Assistenza Magistrale versicherten Personen, deren Entlohnung aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit vom Dienst von nicht mehr als 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Antragstellung um 50 % gekürzt oder ausgesetzt wird, eine Ergänzungszulage bei Krankheit.

Die Ergänzungszulage bei Krankheit steht den bei der Gestione Assistenza Magistrale versicherten im Dienst befindlichen Personen zu.

Die Ergänzungszulage bei Krankheit wird in unterschiedlicher Höhe gewährt, je nachdem, ob die Entlohnung gekürzt oder ausgesetzt wurde, und je nach dem ISEE-Wert des jeweiligen Haushalts:

  • Bei Kürzung der Entlohnung um 50 % wird ein Anteil von 40 % der Bruttoentlohnung bei einem ISEE-Wert des zugehörigen Haushalts bis 24.000 Euro und von 30 % der Bruttoentlohnung bei höheren ISEE-Werten gewährt.
  • Bei Aussetzung der Entlohnung wird ein Anteil von 80 % der Bruttoentlohnung bei einem ISEE-Wert des zugehörigen Haushalts bis 24.000 Euro und von 60 % der Bruttoentlohnung bei höheren ISEE-Werten gewährt.

Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung der Ergänzungszulage bei Krankheit muss unter Nutzung des Formulars EN020 (über die Funktion „Accedi al Servizio verfügbar) erstellt und per zertifizierter E-Mail an die Adresse dc.invaliditacivilecreditowelfare@postacert.inps.gov.it oder Einschreiben mit Rückschein an INPS – Direzione centrale Sostegno alla non autosufficienza, Invalidità civile e altre Prestazioni - Viale Aldo Ballarin 42, 00142 Roma übermittelt werden.

Dem Antrag muss Folgendes beigefügt werden:

  • eine Kopie des Beschlusses der zuständigen Schulbehörde auf 50%ige Kürzung oder Aussetzung der Entlohnung;
  • die Kopien der Gehaltsabrechnungen, aus denen die erfolgte Kürzung oder Aussetzung ersichtlich ist;
  • eine Kopie einer Gehaltsabrechnung vor der Kürzung oder Aussetzung der Entlohnung.