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Aufnahme in das Seniorenheim für Seeleute „G. Bettolo“ in Camogli

Veröffentlichung: 18/03/2021

Im Altenheim "Giovanni Bettolo“ von Camogli (GE) werden Wohnungsplätze ausgeschrieben. Die Aufnahme in die Wohnunterbringung im Seniorenheim garantiert den Senioren die folgenden Leistungen:

  • Nutzung des zugewiesenen Einzelzimmers, voll ausgestattet, mit Toiletten auf der Etage;
  • Verpflegungsdienst;
  • Benutzung von Bett- und Tischwäsche;
  • Wäscheservice und Bügeln nur von persönlicher Wäsche, gemäß den von der Leitung der Struktur festgelegten Verfahren;
  • Nutzung der Räumlichkeiten, Gemeinschaftsräume und der von der Struktur genutzten Geräte;
  • Soziale, Ernährungs-, Medizinische Betreuung und Pflege. Die medizinische Versorgung ist, beschränkt auf wenige Stunden täglich oder wöchentlich, garantiert, abgesehen von allgemeinen und spezialisierten medizinischen Dienstleistungen, die das Gesetz auf Kosten des Nationalen Gesundheitsdienstes erbringt;
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen, falls vorhanden, für verschiedene Dienstleistungen auf Kosten der Senioren.

Die Struktur beherbergt autarke ältere Menschen, die zumindest während eines Teils ihres Lebens auf See gefahren sind. Sie steht auch den hinterbliebenen Ehepartnern dieser Personen offen. Die Zulassung ist den INPS-Rentnern vorbehalten – Kategorie Seerente oder AGO-Rente (Allgemeine Pflichtversicherung), die mit Berechnung des Beitrags für Schifffahrtsaktivitäten gezahlt wird – oder den Empfängern von Hinterbliebenenrenten aus der Kategorie PM (Seerente) oder AGO-Rente, die mit Berechnung des Beitrags für Schifffahrtsaktivitäten gezahlt werden.

Die Aufnahme in das Seniorenheim „G. Bettolo“ in Camogli ist von der Teilnahme an der entsprechenden Ausschreibung abhängig. Die Struktur bietet Unterbringung auf unbestimmte Zeit gegen Zahlung eines Beitrags in Höhe von 50 % der monatlichen Rente (ohne die dreizehnte monatliche Rentenzahlung), berechnet nach Abzug der Zulage für den Familienhaushalt und der Quellensteuern. Die Zulassungskriterien berücksichtigen die wirtschaftliche Situation und erfordern die Akzeptanz und Einhaltung aller Regeln der Betriebsordnung des Seniorenheims. Die Unterbringung kann durch freiwilliges Ausscheiden oder entstehende Pflegebedürftigkeit beendet werden.

Der von den aufgenommenen Senioren zu zahlende Beitrag wird durch Abzug von der Rente durch die Provinzialdirektion des INPS von Genua gezahlt, wohin die Renten des Gastes entsprechend der territorialen Zuständigkeit überwiesen werden.

Voraussetzungen

Vor dem Ausfüllen des Antrags ist die Aufnahme in die Datenbank erforderlich, d. h. die Anerkennung als „Antragsteller“ der Dienstleistung durch das Institut. Nicht registrierte Bezieher der Dienstleistung müssen die Registrierung mit den Formularen PR190 (für Hinterbliebene, Vormunde oder Erben) oder AS150 (für Rentner) beantragen Das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular ist vom Antragsteller bei der zuständigen INPS-Provinzstelle einzureichen:

  • durch persönliche Aushändigung in der INPS-Stelle;
  • durch Zusendung einer gescannten Kopie des Formulars, mit zertifizierter E-Mail, an die PEC-Adresse des INPS-Provinzamtes oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse der zuständigen INPS-Provinzstelle, mit einer Kopie eines gültigen Ausweises;
  • durch Zusendung des Formulars per Einschreiben mit Empfangsbestätigung unter Beifügung einer Kopie eines gültigen Ausweises;
  • durch Faxen einer Kopie des Formulars an die Nummer der zuständigen INPS-Provinzstelle unter Beifügung einer Kopie eines gültigen Ausweises;

Die Adressen, Faxnummern und E-Mail-Adressen, an die die oben genannten Formulare gesendet werden sollen, sind im entsprechenden Abschnitt zu finden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag ist innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist einzureichen.

Antragstellung

Der Antrag auf Wohnunterbringung muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.