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Zuschuss zum Sommerurlaub für beim Nuovo Fondo Mutualità IPOST versicherte Personen

Veröffentlichung: 18/03/2021

Jedes Jahr veröffentlicht das INPS eine Ausschreibung für die Zuteilung eines Zuschusses zum Sommerurlaub für die beim Nuovo Fondo Mutualità ex IPOST versicherten Personen.

Die Ausschreibung richtet sich an beim Nuovo Fondo di Mutualità ex IPOST versicherte Personen.

Beginn und Dauer

Der Urlaub muss gemäß den in der jährlichen Ausschreibung, die die Leistung regelt, angegebenen Bedingungen in Anspruch genommen werden.

Höhe der Leistung

Die Höhe des den Anspruchsberechtigten gewährten Zuschusses ist in der Ausschreibung angegeben.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist die Versicherung beim Nuovo Fondo di Mutualità mit einem Kapital von mindestens 1.000 Euro.

Nicht möglich ist die gleichzeitige Teilnahme an der Ausschreibung „Thermalkuren – Nuova Mutualità“, die ebenfalls den beim Nuovo Fondo Mutualità ex IPOST versicherten Personen vorbehalten ist. Stellt die versicherte Person einen Antrag auf Teilnahme an beiden Ausschreibungen, wird ausschließlich der gemäß den Angaben im Eingangsprotokoll des Instituts zuletzt gestellte Antrag berücksichtigt.

Antragstellung

Der Antrag, dem eine Kopie der Lohnabrechnung beizufügen ist, muss mittels des entsprechenden Formulars erstellt und per Einschreiben mit Rückschein oder Wertsendung mit Rückschein an die folgende Adresse übermittelt werden:

INPS - Direzione centrale Sostegno alla non autosufficienza, invalidità civile e altre prestazioni.
Area prestazioni creditizie e sociali Normativa e contenzioso - Gestione Mutualità ex IPOST - Soggiorni estivi - Viale A. Ballarin, 42 - 00142 Roma

Der Antrag kann auch per zertifizierter E-Mail an die Adresse dc.invaliditacivilecreditowelfare@postacert.inps.gov.it übermittelt werden.

Im Antragsformular muss die IBAN des italienischen Post- oder Bankgirokontos oder der Prepaid-Card für den Empfang von Banküberweisungen seitens der Behörden angegeben werden, dessen/deren einziger Inhaber oder Mitinhaber die versicherte Person, die die Leistung in Anspruch nimmt, ist.

Was die Fristen und Bedingungen für die Übermittlung des Antrags betrifft, wird auf die Angaben in der entsprechenden Ausschreibung verwiesen.