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Zuschuss für den Kostenaufwand für Kindertagesstätten (Gestione Fondo IPOST)

Veröffentlichung: 23/03/2021

Das INPS veröffentlicht jedes Jahr eine Ausschreibung zur Gewährung eines finanziellen Zuschusses zu den Ausgaben für die Anmeldung und den Besuch von Kindertagesstätten.

Die Ausschreibung ist Kindern (auch Waisen und Gleichgestellten) von Beschäftigten der Gruppe Poste Italiane S.p.A. und Arbeitnehmern, die bei der Gestione Fondo IPOST versichert sind, vorbehalten, die einem monatlichen Abzug von 0,4 % gemäß Art. 3 des Gesetzes Nr. 208 vom 27. März 1952 unterliegen, sowie den ehemaligen Beschäftigten der Gruppe Poste Italiane S.p.A. oder den ehemaligen Beschäftigten mit Versicherung beim Gestione Fondo IPOST im Ruhestand.

Teilnahmeanträge können auch folgende Personen stellen:

  • der Ehepartner des Anspruchsberechtigten bei dessen Tod als „hinterbliebener Elternteil“;
  • der Ehepartner bei Verlust des Sorgerechts des Anspruchsberechtigten als „antragstellender Elternteil“;
  • der nicht mit dem Anspruchsberechtigten verheiratete Elternteil bei dessen Tod oder bei Verlust dessen Sorgerechts;
  • der Vormund des Kinds oder Waisen des Anspruchsberechtigten.

Die Höhe des Zuschusses und die Bedingungen für dessen Gewährung sind in der Ausschreibung angegeben.

Voraussetzungen

An der Ausschreibung teilnehmen können Kinder oder Waisen des Anspruchsberechtigten, für die im in der Ausschreibung angegebenen Schuljahr die Ausgaben für die Anmeldung und den Besuch von Kindertagesstätten aufgewandt wurden.

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller die Einheitliche Ersatzerklärung Dichiarazione Sostitutiva Unica (DSU) zur ISEE-Ermittlung auf ordentlichem Weg (oder in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen des ISEE für Minderjährige mit nicht miteinander verheirateten und nicht im selben Haushalt lebenden Eltern) vorgelegt haben.

Die vom INPS bei Vorlage der DSU seitens des Antragstellers ausgestellte ISEE-Bestätigung für den Familienhaushalt, zu dem die begünstigte Person gehört, ist Pflicht, um die Position in der Rangliste zu ermitteln.

Wird die DSU bei der Übermittlung des Antrags auf Teilnahme an der Ausschreibung nicht vorgelegt, rutscht die begünstigte Person in der entsprechenden Rangliste nach unten.

Nach der Veröffentlichung der Ausschreibung und der Einreichung des Antrags auf Teilnahme an der Ausschreibung kann jede am Auswahlverfahren teilnehmende Person den Status des Vorgangs online im passwortgeschützten Bereich einsehen.

Antragstellung

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden. Ihm beizufügen sind elektronisch die Quittungen über die Zahlung der Ausgaben für die Anmeldung und den Besuch von Kindertagesstätten im in der entsprechenden Ausschreibung angegebenen Schuljahr.

Die Frist zur Antragstellung ist in der Ausschreibung angegeben.