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Rückerstattung oder Auszahlung von abgelaufenen Belegen

Veröffentlichung: 03/07/2020

Für abgelaufene Gutscheine, die vom Kunden nicht eingelöst oder vom Mitarbeiter nicht innerhalb der zulässigen Frist abgeholt wurden, können Sie eine Rückerstattung bzw. einen Zahlungsausgleich anfordern.

Der Dienst richtet sich an Committer und Arbeiter von bis zum 17. März 2017 erworbenen, abgelaufenen Gutscheinen, die nicht fristgerecht eingelöst werden.

Ab dem 18. März 2017 ist es nicht mehr möglich, Gutscheine zu kaufen.

Bis zum 17. März 2017 beantragte Gutscheine können nur für Dienstleistungen verwendet werden, die bis zum 31. Dezember 2017 erbracht werden.

Die Mitteilung vom 28. November 2017, Nr. 4752 enthält Anweisungen für die Voucherverwaltung in der oben beschriebenen Übergangszeit, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.

Die Rückzahlung von Gutscheinen an Kunden erfolgt abzüglich eines Anteils in Höhe von 5%  (entspricht der Gebühr des Konzessionärs für die Verwaltung der Dienstleistung, wie für normale Rückerstattungen), während die Zahlung von Gutscheinen an Mitarbeiter abzüglich eines Anteils in Höhe von 25% (entspricht dem ordentlichen Abzug von eingezogenen Gutscheinen, für die Verwaltung der Dienstleistung und der Sozial- und Versicherungsbeiträge) erfolgt.

Der Antrag auf Rückerstattung oder Liquidation von abgelaufenen Gutscheinen ist mit dem Formular SC52. beim INPS einzureichen.