Sie sind in

Altersrente im System der Zusammenrechnung

Veröffentlichung: 14/04/2021

Die Zusammenrechnung ermöglicht Arbeitnehmern, die Beiträge in unterschiedliche Kassen, Verwaltungen oder Rentenfonds gezahlt haben, den Erwerb des Anspruchs auf eine einzige Altersrente.

Im Gegensatz zu der kostenpflichtigen „Zusammenführung“, ist die Zusammenrechnung kostenlos.

Die entsprechende Rente ist an alle Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler zu zahlen, die Beiträge in verschiedene Fonds, Verwaltungen oder Rentenfonds eingezahlt haben.

Beginn

Die Altersrente mit Zusammenrechnung wird mit einem Aufschub von 18 Monaten nach dem Datum der Erfüllung der Alters- und Beitragsvoraussetzungen anerkannt.

Der Antragsteller hat ab dem ersten Tag des Monats nach dem 18. des Monats, der auf die Altersrente folgt, insgesamt mehr als 18 Monate nach dem Tag, an dem die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, Anspruch auf die Rente.

HÖHE DER LEISTUNG

Die Höhe der Altersrente wird durch das „pro-quota“-System der jeweiligen Rentenverwaltung im Verhältnis zu den erfüllten Beitragszeiten bestimmt.

Die von den öffentlichen Rentenversicherungsträgern aus gezahlten Rentenleistungen werden in der Regel nach den Regeln des beitragsbezogenen Systems berechnet.

Hat der vor 1996 registrierte Arbeitnehmer jedoch bereits die Mindestanforderungen für den Erhalt des Anspruchs auf eine unabhängige Rente in einer dieser Verwaltungen erreicht, erfolgt die Berechnung nach dem lohnbezogenen/gemischten System.

In jedem Fall hat die betroffene Person bei Vorliegen eines autonomen Rechts das Recht, das günstigste Berechnungssystem zu verlangen.

Auf die im Rahmen des Systems der Zusammenrechnung gezahlte Altersrente:

  • ist die normale IRPEF-Besteuerung vorgesehen, wie auch für alle andere Rentenleistungen, die sich aus Beiträgen ergeben;
  • werden Erhöhungen im Wege der automatischen Neubewertung der Renten unter Bezugnahme auf die betrachtete Gesamteinheitsleistung auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften und mit den von den betreffenden Verwaltungen zu tragenden Kosten vorgenommen;
  • ist die Gewährung von Familienleistungen vorgesehen;
  • werden alle Abzüge für die Gewerkschaft vorgenommen;
  • werden Abzüge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit nicht vorgenommen;
  • wird die Aufstockung der Mindestrente nicht anerkannt;
  • werden Sozialzuschläge gewährt, sofern mindestens einer der Anteile der Rente von den Verwaltungen, für welche diese Leistung vorgesehen ist, bei Vorliegen bestimmter Einkommensbedingungen getragen wird.

Der Gesamtbetrag der aus der Zusammenrechnung resultierenden Rente wird vom INPS im Namen der anderen Stellen gezahlt, mit denen besondere Vereinbarungen getroffen wurden.

Das INPS zahlt die Rente auch dann, wenn keine vom INPS zu zahlende Beiträge vorhanden sind.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf eine Altersrente im Rahmen des Systems der Zusammenrechnung entsteht nach Erfüllung der folgenden Bedingungen:

  • die versicherte Person hat das Alter von 65 Jahren sowohl für Männer als auch für Frauen erreicht;
  • Gesamtbeitragszeiten von mindestens 20 Jahren (1.040 Wochenbeiträge);
  • das Bestehen zusätzlicher Anforderungen, die von den einzelnen Rechtsordnungen für den Zugang zu einer Altersrente (Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Streichung aus dem Berufsregister usw.) festgelegt werden können, mit Ausnahme von Alter und Beitragszeit.

Die Altersanforderung wird zum 1. Januar 2013 an die Lebenserwartung angepasst.

Die Zusammenrechnung ist nicht möglich, wenn das Erwerbsminderungsgeld „Assegno ordinario di invalidità“ in eine Altersrente umgewandelt wird.

Antragstellung

Der Antrag ist vom Arbeitnehmer bei der letzten Renteneinrichtung mit Versicherungszeit, d.h. der Einrichtung, für die der letzte Beitrag zugunsten des Arbeitnehmers entrichtet wurde, einzureichen.

In dem Antrag sind alle Körperschaften anzugeben, bei welchen der Arbeitnehmer versichert ist. Die Niederlassung, die den Antrag erhält, muss Maßnahmen ergreifen, um ein Verfahren mit den anderen betroffenen Stellen einzuleiten.

Der Antrag auf Altersrente mit Zusammenrechnung kann beim INPS online über den eigens dafür eingerichteten Dienst eingereicht werden.