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Renten für Zugehörige zum Hausfrauenfonds
Das INPS zahlt den Zugehörigen zum Hausfrauenfonds die Arbeitsunfähigkeits- und Altersrente aus.
Die Leistungen können von Männern und Frauen, die zum Hausfrauenfonds gehören und unentgeltliche Pflegedienste für Angehörigen leisten, in Anspruch genommen werden.
WIE VIEL ZUSTEHT
Die Höhe der Rente richtete sich nach dem beitragsbezogenen Berechnungssystem.
Die Renten können nicht die Mindestrente ergänzen.
VORAUSSETZUNGEN
Die Arbeitsunfähigkeitsrente wird bei mindestens 5 Jahren Beitragszahlungen gewährt, wenn eine vollständige und dauerhafte Unmöglichkeit, jeglicher Arbeitsaktivität nachzugehen, vorliegt.
Die Altersrente steht ab dem 57. Lebensjahr zu, wenn mindestens fünf Jahre (entspricht 60 Monaten) Beiträge eingezahlt wurden. Außerdem wird sie nur ausgezahlt, wenn der zustehende Betrag mindestens so hoch ist, wie die Sozialzulage zuzüglich 20% (1,2 Mal Sozialzulage); ab Vollendung des 65. Lebensjahres wird vom Betrag abgesehen.
Die Auszahlung der Rente an die Hinterbliebenen ist nicht vorgesehen.
Um die Renten zu erhalten, müssen sich die Haushaltsmitglieder zwischen 18 und 65 Jahren, die ausschließlich und nicht gelegentlich, ohne Angestelltenverhältnis und unentgeltlich eine Hausarbeit für die Pflege der eigenen Familie erledigen, beim INAIL einschreiben.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag sowohl für die Arbeitsunfähigkeits- als auch die Altersrente muss ausschließlich online beim INPS über den vorgesehenen Dienst eingereicht werden.
Veröffentlichung: 14/04/2021