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Die Rentenaufstellung und das Formular OBIS/M
Auf der Rentenbescheinigung stehen die persönlichen Angaben des Rentners, welche INPS-Stelle für ihn zuständig ist, die Kategorie, die Bescheinigungsnummer und gegebenenfalls der Vormund oder gesetzliche Vertreter.
Zu Beginn des Jahres stellt das INPS dem Rentner das Formular OBIS/M aus, welches die folgenden Informationen der vom INPS ausgezahlten Renten beinhaltet:
- die Erhöhung, die zu jedem Jahresbeginn berechnet wird (automatischer Ausgleich);
- die monatlichen Bruttobeträge der Raten für Januar und gegebenenfalls das dreizehnte Monatsgehalt;
- die monatlichen Nettobeträge;
- die Steuereinbehalte und gegebenenfalls die regionalen und kommunalen Zuschläge;
- die angewandten Steuernachlässe;
- die Mitgliedsbeiträge;
- der Einbehalt aufgrund Nicht-Kumulierbarkeit mit der Arbeitstätigkeit;
- der Solidaritätsbeitrag.
Das Formular OBIS/M kann online auf der Internetseite des INPS über den hierfür vorgesehenen Dienst eingesehen werden.
Veröffentlichung: 12/04/2021