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Kleindarlehen für Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen und für Mitarbeiter von Poste Italiane SpA, die Mitglieder der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST sind

Der Dienst ermöglicht, den Antrag auf kurzfristige Kleindarlehen zur Deckung des Familienbedarfs für Mitglieder des Kreditfonds und Mitarbeiter von Poste Italiane SpA, die noch im Dienst stehen und Mitglieder der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST sind, einzureichen.
Adressiert an:
Kategorien
Angestellte in der Privatwirtschaft- Öffentlich Bedienstete- Rentner- Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-
Der Dienst ist auch in vorhanden

Veröffentlichung: 3 April 2017

Um was es geht

Für die familiären Bedürfnisse der Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen und der Mitarbeiter von Poste Italiane S.p.A., die im Dienst stehen und Mitglieder der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST sind, gewährt das INPS im Rahmen der jährlich im Haushalt des Instituts vorgesehenen finanziellen Mittel kurzfristige Kleindarlehen, die mit konstanten Raten zurückzuzahlen sind, die von Gehalt oder Rente einbehalten werden.

Zielgruppe

Das Kleindarlehen kann beantragt werden von:

  • öffentlich Bediensteten und Rentnern, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) sind;
  • den Mitarbeitern von Poste Italiane SpA, die im Dienst stehen und Mitgliederder Verwaltung Kreditfonds ex IPOST sind.

Für Darlehen, die den Rentnern von Bankinstituten oder Finanzgesellschaften im Rahmen einer Vereinbarung nach Abtretung eines Fünftels gewährt werdenist das INPS nicht Teil des Vertrags, der zwischen der antragstellenden Person und dem Bank- /Finanzinstitut geschlossen wird. Das INPS wendet in diesem Fall nur den Renteneinbehalt an; die Zuständigkeit für den Renteneinbehalt liegt bei der Zentraldirektion für Renten – Bereich der Einbehalte dieses Instituts.

Funktionsweise

BEGINN UND DAUER

Die erste Tilgungsrate wird ab dem zweiten Monat nach der Auszahlung des Betrags einbehalten.

Im Falle eines im Dienst stehenden Mitglieds der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen, wenn der Schuldner von einer anderen öffentlichen Verwaltung übernommen wird, teilt die Stelle, die die Abzüge vornimmt, der neuen Verwaltung die Daten des Darlehens, die Rechnung über die Abzüge und die Zahlungen an das INPS für die Fortsetzung des monatlichen Einbehalts mit.

Für die Mitglieder aller Verwaltungen gilt, dass im Falle des Ausscheidens aus dem Dienst mit Rentenanspruch vor dem Auslaufen des Darlehens die Wirksamkeit desselben auf die Rente mit einem Einbehalt von nicht mehr als einem Fünftel fortbesteht, die nach Abzug der Steuereinbehalte berechnet wird. Wenn der monatliche Einbehalt mehr als ein Fünftel der Rente beträgt, berechnet das Institut den Tilgungsplan neu, indem es den überschüssigen Anteil ausgehend von der TFR-Abfindung/TFS-Abfindung abzieht und bis zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Zahlung der TFR-Abfindung/TFS-Abfindung einfache Zinsen in Höhe des auf das Darlehen angewandten Zinssatzes anwendet.

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Rentenanspruch oder mit aufgeschobener Rente vor Tilgung des Darlehens wird die Restschuld des laufenden Darlehens vom INPS von der TFR-Abfindung/TFS-Abfindung eingezogen.

Führt das Ausscheiden aus dem Dienst anstelle einer Rente oder einer anderen gleichwertigen kontinuierlich gezahlten Leistung zu einem einmaligen Anspruch auf eine Summe als Entschädigung oder Versicherungssumme zu Lasten der Verwaltung oder einer Sozialversicherungs- oder Versicherungseinrichtung, so wird dieser Betrag bis zur Höhe der gesamten Restschuld des laufenden Kleindarlehens einbehalten.

Sind die oben genannten Entschädigungen nicht hoch genug, ist die Restschuld direkt vom Schuldner zu zahlen.

Der Tod des Darlehensnehmers löst alle Verpflichtungen auf.

Das INPS geht für die Restschuld nicht gegen die Erben vor.

HÖHE DER LEISTUNG

Es können Beträge in Höhe von einemzweidrei oder vier Nettomonatsgehältern oder Rentegehältern beantragt werden, die jeweils rückzahlbar sind in:

  • 12 Raten (jährliche Darlehen);
  • 24 Raten (zweijährige Darlehen);
  • 36 Raten (dreijährige Darlehen);
  • 48 Raten (vierjährige Darlehen).

Jährliche, zweijährige, dreijährige und vierjährige Kleindarlehen können auch in doppelter Höhe beantragt werden (zwei Nettomonatsgehälter oder Rentegehälter für jedes Tilgungsjahr, bis zu acht Monatsgehälter, die innerhalb von 48 Monaten zurückzuzahlen sind, und nur, wenn der Antragsteller keine anderen laufenden Einbehalte vom Gehalt oder der Rente hat, wobei der Einbehalt für Kleindarlehen für den Rentner das abtretbare Fünftel nicht überschreiten darf).

Die Darlehensraten, die in 12, 24, 36 oder 48 Raten zurückgezahlt werden können, bestehen aus einem Zinsanteil und einem Kapitalanteil.

Der Bruttobetrag der Leistung unterliegt:

  • einem jährlichen Nominalzinssatz je nach Verwaltung, welcher der Antragsteller angehört, der der Tabelle in den Anhängen zu entnehmen ist (TAN GDP; TAEG IPOST; TAEG GDP);
  • einem Satz für Verwaltungskosten von 0,5 %;
  • einer Risikofondsprämie, die nach Altersgruppen bei Fälligkeit und Laufzeit des Darlehens gemäß der Tabelle auf der letzten Seite der Darlehensregelung angewendet wird.

Die Höhe der Verwaltungskosten und die Höhe des für den Risikofonds vorgesehenen Satzes werden bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.

Unter den Anhängen können Sie die Übersichtstabellen der TANs und TAEGs konsultieren, die nach der einzelnen Verwaltung der Zugehörigkeit des Antragstellers getrennt sind.

In Bezug auf die Anwendung des TAEGs wird darauf hingewiesen, dass die relativen Zinssätze rein indikativ sind und je nach den spezifischen Bedingungen des Antragstellers variieren können.

Die Zahlung der Leistung erfolgt durch Gutschrift auf das vom Antragsteller angegebene Post- oder Bankkonto, das für den bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschriebenen Rentner der bereits für die Gutschrift der Rente bereitgestellten IBAN entspricht.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERLÄNGERUNG UND VORZEITIGE BEENDIGUNG

Das Kleindarlehen kann während der Tilgung verlängert werden, nachdem mindestens 5 monatliche Raten proRückzahlungsjahr gezahlt wurden.

Die Verlängerung eines Kleindarlehens, das sich in Tilgung befindet, mit der Anforderung eines anderen Kleindarlehens derselben Verwaltung kann daher beantragt werden, nachdem Folgendes bezahlt wurde:

  • 5 Monate Ratenzahlungen für Jahresdarlehen;
  • 10 Monate Ratenzahlungen für zweijährige Darlehen;
  • 15 Monate Ratenzahlungen für dreijährige Darlehen;
  • 20 Monate Ratenzahlungen für vierjährige Darlehen.

Im Falle einer Verlängerung schließt das INPS das laufende Darlehen und fordert den ausstehenden Betrag aus der Gewährung des neuen Kleindarlehens zurück.

Bei vorzeitiger freiwilliger Tilgung kann ein neues Kleindarlehen erst nach Ablauf der Fristen für die Verlängerung, gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum des vorzeitig getilgten Darlehens, beantragt werden.

Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit mit der Begleichung der Restschuld durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formulars auf elektronischem Wege durch Zugriff auf den zugangsbeschränkten Bereich zulässig. Der Antragsteller erhält bei der Berechnung des Restbetrags den Teil des Risikofonds zurück, der dem verkürzten Zeitraum der Garantie entspricht.

Um den Antrag auf vorzeitige Tilgung des laufenden Darlehens zu stellen, klicken Sie auf die Schaltfläche „Nutzen Sie den Dienst“.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Die bei staatlichen Verwaltungen oder lokalen Behörden beschäftigten Mitarbeiter, die obligatorisch bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) eingeschrieben sind, und Mitarbeiter von Poste Italiane S.p.A., die im Dienst sind und bei der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST eingeschrieben sind, müssen:

  • mindestens ein Jahr ununterbrochenen Dienst mit Rentenansprüchen geleistet haben;
  • über die gesamte Vertragsdauer eine feste und kontinuierliche Vergütung erhalten haben;
  • Inhaber eines unbefristeten Arbeitsvertrags oder eines befristeten Arbeitsvertrags von mindestens drei Jahren sein, der die Gewährung des Darlehens mit einer Laufzeit ermöglicht, die während der Laufzeit des Arbeitsvertrags endet.

Öffentlich Bediensteten mit einem befristeten Arbeitsvertrag von mindestens drei Jahren wird das Kleindarlehen nur für die Dauer der bis zum Ablauf des Arbeitsvertrags fehlenden Jahre gewährt.

An die Mitglieder der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST können keine Darlehen vergeben werden, deren Laufzeit das Datum der Versetzung in den Ruhestand überschreitet.

Rentner, die vormals Angestellte einer öffentlichen Behörde waren, werden nur dann eingeschrieben, wenn beim Antrag auf Rente auch ein Antrag auf Beitritt zum Kreditfonds gemäß den im ital. Ministerialdekret Nr. 45 vom 7. März 2007 in der geänderten Fassung vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten gestellt wurde. Rentner, die dem Kreditfonds beigetreten sind, müssen den Beitrag mit Abzug von der Rente in Höhe von 0,15% einzahlen.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss online gestellt werden, wie im Benutzerhandbuch für Kleindarlehen für Mitglieder und Rentner beschrieben.

Die beschäftigten Mitglieder der Einheitskasse müssen zunächst auf das INPS-Portal zugreifen und einen Sicherheitscode generieren, der ihrer Verwaltung mitgeteilt werden muss, um mit der Anfrage zur Aktivierung des Antrags fortzufahren.

Die Übermittlung des Sicherheitscodes an die eigene Verwaltung muss nach den von der eigenen Verwaltung vorgesehenen Verfahren und nicht über das INPS-Portal erfolgen. Nach der Aktivierung des Antrags durch die eigene Verwaltung kann das Mitglied mit der Vervollständigung und Übermittlung des Antrags fortfahren.

Rentner, die beim Kreditfonds registriert sind, und diejenigen, die bei der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST registriert sind, können den Antrag stellen:

  • online beim INPS über den entsprechenden Dienst;
  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.

Die bei der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST registrierten Personen müssen vor der Online-Einreichung des Antrags über die Zugangsdaten und die oben genannten Kanäle auf ihren zugangsbeschränkten Bereich zugreifen und die Gehaltsbescheinigung bei den zuständigen Diensten von Poste Italiane S.p.A. anfordern.

Die Gehaltsbescheinigung kann innerhalb weniger Stunden nach Erhalt einer spezifischen Nachricht über die Bearbeitung des Dokuments aus dem zugangsbeschränkten Bereich des Antragstellers heruntergeladen werden.

Die Gehaltsbescheinigung muss daher bei der Online-Einreichung des Darlehensantrags beigefügt werden.

Bei der Einreichung des Antrags müssen für alle Verwaltungen über den speziellen Dienst die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

  • die letzte Gehaltsabrechnung oder den Rentenkupon im Falle eines Rentners und, nur im Falle von Mitgliedern des Kreditfonds ex IPOST, auch die Gehaltsbescheinigung, die von Poste Italiane S.p.A. oder verbundenen Unternehmen ausgestellt wurde;
  • eine eidesstattliche Erklärung des Antragstellers über die Konformität und Originalität der dem Antrag beigefügten Unterlagen (diese Erklärung kann direkt über das Antragsverfahren abgegeben werden, ohne dass weitere Unterlagen beigefügt werden müssen);
  • Kopie eines gültigen Ausweises.

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des ital. Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des ital. Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.

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