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Der Dienst ermöglicht es den Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen, ab dem 1. Februar 2023 den Betrag der aufgelaufenen und noch nicht ausgezahlten TFR-Abfindung abzüglich Zinsen und Kosten zu erhalten.
Veröffentlichung: 24 Januar 2023
Um was es geht
Die gewöhnliche Vorauszahlung der TFR-Abfindung ermöglicht es den Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds) ab dem 1. Februar 2023, den Betrag der aufgelaufenen und nicht ausgezahlte Abfindung abzüglich Zinsen und Kosten zu erhalten, ohne auf die Fälligkeit und Auszahlung innerhalb der von den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen warten zu müssen.
Zielgruppe
Die Vorauszahlung der TFR-Abfindung kann von den Mitgliedern der Einheitskasse der Darlehens- und Sozialleistungen beantragt werden, die aus dem Dienst ausgeschieden sind und Anspruch auf eine noch nicht vollständig ausgezahlte TFR-Abfindung für die entsprechenden aufgelaufenen, verfügbaren und noch nicht fälligen Beträge haben.
Funktionsweise
Die Vorauszahlung kann für den gesamten Betrag der aufgelaufenen TFR-Abfindung oder für einen Teil davon beantragt werden.
Auf die TFR-Vorauszahlung wird ein fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit der Finanzierung angewendet. Derzeit beträgt der Zinssatz für die Leistung 1 %. Die Zinsen werden für den Zeitraum von der Auszahlung der Finanzierung bis zum Fälligkeitsdatum der TFR-Abfindung zuzüglich des Zeitraums berechnet, der für die entsprechende Gutschrift erforderlich ist (drei Monate ab dem Fälligkeitsdatum der ersten Rate, 30 Tage ab dem Fälligkeitsdatum der zweiten und dritten Rate), mit Ausnahme der entsprechenden Neuberechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlung der Beträge an die Einheitskasse und der etwaigen Rückzahlung der überschüssigen einbehaltenen Beträge an das Mitglied.
Auf den Betrag der Vorauszahlung der TFR-Abfindung vor Zinsen wird ein Einbehalt von 0,50 % für Verwaltungskosten erhoben.
Mit der Auszahlung der Finanzierung erhält der Nutzer in einer einzigen Lösung den Betrag, der der gesamten vorgestreckten Abfindung abzüglich Zinsen und Ausgaben entspricht. Dieser Betrag wird der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen direkt von der Einrichtung, die die TFR-Abfindung gewährt (INPS oder eine andere Einrichtung als INPS), zu dem Zeitpunkt zurückerstattet, zu dem sie die Zahlung an den Antragsteller geleistet hätte.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Rentner, die den Beitritt zum Kreditfonds für die Rentenperiode bestätigt haben und daher in der Verwaltung eingeschrieben sind, können eine Vorauszahlung beantragen, sofern ihre TFR-Abfindung aufgelaufen, verfügbar und noch nicht fällig ist.
Im Falle einer aus dem Dienst ausgeschiedenen Person, die keinen Anspruch auf Rente hat, aber eine neue Beschäftigung hat, kann die Finanzierung gewährt werden, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt des Antrags bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschrieben ist und wenn die TFR-Abfindung aufgelaufen, verfügbar und noch nicht fällig ist.
Diejenigen, die ohne Anspruch auf Rente aus dem Dienst ausgeschieden sind und keine neue Beschäftigung haben, die eine obligatorische oder freiwillige Mitgliedschaft in der Einheitskasse der Kredit- und Sozialleistungen vorsieht, können die Leistung nicht in Anspruch nehmen, da es für die Inanspruchnahme derselben unerlässlich ist, dass die Antragsteller sowohl zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorauszahlungsantrags der TFR-Abfindung als auch zum Zeitpunkt der entsprechenden Gewährung in die Verwaltung eingetragen sind.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss ab dem 1. Februar 2023 unter Androhung der Unzulässigkeit ausschließlich online übermittelt werden, indem auf den Dienst zugegriffen wird.
Sie können den Antrag auf TFR-Vorauszahlung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst stellen, wenn Sie in Rente egangen sind oder wieder angestellt sind, sofern die neue Beschäftigung die automatische oder freiwillige Einschreibung in die Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen beinhaltet.
Im Falle anderer Abtretungen oder Beschränkungen der TFR-Abfindung ist es möglich, eine Vorauszahlung auf die Abfindung zu beantragen, der auf den Anteil beschränkt ist, der noch „frei“ von Beschränkungen oder Abtretungen ist.
Der Antragsteller muss im Antrag angeben, ob die Finanzierung für den gesamten Betrag der verfügbaren TFR-Abfindung oder für einen geringeren Betrag beantragt wird, wobei in diesem Fall die Höhe anzugeben ist.
Es ist auch erforderlich, dass der Antragsteller angibt, ob die TFR-Abfindung nach dem in Rente gehen oder Ausscheiden aus dem Dienst ohne Anspruch auf Rente und neue Beschäftigung mit Eintragung in die Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen gezahlt wird.
Das Mitglied muss auch angeben, dass er, falls der angeforderte Betrag nicht verfügbar ist, dennoch die Finanzierung in Höhe des tatsächlich verfügbaren Betrags beantragen möchte. Der Antragsteller ist verpflichtet, zu akzeptieren, dass mit dem finanzierten Betrag zunächst alle Zahlungsrückstände aus früheren von der Einheitskasse erhaltenen Finanzierungen und die damit verbundenen Zinsen zurückgezahlt werden. Es ist auch das Recht des Mitglieds, die vorzeitige Tilgung anderer von der Einheitskasse erhaltener Finanzierungen zu beantragen, die keine Zahlungsrückstände und eine laufende Abschreibung aufweisen.
Es ist möglich, eine Vorauszahlung auf die TFR-Abfindung zu beantragen, sowohl für den Fall, dass die Zahlung vom INPS zu leisten ist, als auch für den Fall, dass die Einrichtung, die die Abfindung gewährt, nicht das Institut ist.
Für den Fall, dass die Einrichtung, die die TFR-Abfindung auszahlt, nicht das INPS ist, muss der Antragsteller dem Vorauszahlungsantrag die von der zuständigen Einrichtung erhaltene Bescheinigung über die Abfindung beifügen, aus der die verfügbaren Beträge und die Fälligkeitsdaten hervorgehen.
Für den Fall, dass die Einrichtung, die die TFR-Abfindung gewährt, das INPS ist, wenn das Mitglied bereits einen Antrag auf Bescheinigung der Zahlung durch gewöhnliche und/oder erleichterte Vorschüsse bei Kreditinstituten und/oder einen anderen Antrag auf Vorschüsse an die Mitglieder der Einheitskasse gestellt hat, kann der neue Finanzierungsantrag nur bearbeitet werden, wenn die vorherigen mit der Abtretung und der anschließenden Kenntnisnahme oder mit dem Verzicht des Bürgers abgeschlossen wurden.
Der Antrag kann nicht angenommen werden, wenn aus der Bescheinigung hervorgeht, dass die einzige oder letzte Tranche der TFR-Abfindung innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Vorauszahlungsantrags zu zahlen ist.
Nach bestandener formaler Prüfung des eingereichten Antrags erhält der Antragsteller eine Mitteilung über die Verfügbarkeit des Entwurfs des Vertragsvorschlags, der dem Institut vorzulegen ist. Innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung kann die registrierte Person den Vertragsvorschlag über ihren persönlichen MyINPS-Bereich an das Institut weiterleiten. Wird der Vorschlag nicht innerhalb der angegebenen Fristen eingereicht, gilt der Antrag aufgrund des Verzichts der betroffenen Person als storniert.
Nach Erhalt des Abtretungsvorschlags und erfolgreichem Bestehen der entsprechenden Kontrollen wird der Vorschlag angenommen und dem Nutzer mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vorauszahlungsvertrag abgeschlossen, aber die Auswirkungen treten erst mit der positiven Anerkennung durch die Einrichtung, die die Abfindung gewährt, ein.
Das Mitglied kann vor der Vorauszahlung der TFR-Abfindung zurücktreten, bevor das Institut den Vertragsvorschlag angenommen hat, und ist in diesem Fall nicht verpflichtet, einen Betrag zu zahlen, auch nicht als Verwaltungskosten. Nach Annahme des Vorschlags durch das Institut ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich.
Nach Ablauf von 30 Tagen nach der vom Institut übermittelten Aufforderung zur Kenntnisnahme wird der Vorauszahlungsvertrag automatisch aufgelöst, wenn die ausgebende Einrichtung nicht antwortet. Wenn die Kenntnisnahme negativ ist und bescheinigt wird, dass keine Beträge für die TFR-Abfindung verfügbar sind, hat der Vertrag keine Auswirkungen. Bei teilweiser Verfügbarkeit der TFR-Abfindung gilt der Vertrag für den niedrigsten verfügbaren Betrag. Die etwaige Auflösung, Unwirksamkeit oder geringere verfügbare Summe wird dem Mitglied mitgeteilt.
Nach Erhalt der positiven Bestätigung gewährt das Institut die Finanzierung, indem es zunächst die Rückzahlung etwaiger Zahlungsrückstände aus früheren von der Verwaltung ausgezahlten Finanzierungen, dann die vorzeitige Tilgung anderer Finanzierungen der vom Mitglied beantragten Verwaltung und schließlich die Gutschrift des verbleibenden Betrags an das Mitglied vornimmt.
Unabhängig davon, ob es sich bei der Einrichtung, die die TFR-Abfindung gewährt, um das INPS handelt oder ob es sich um eine andere Einrichtung als das INPS handelt, erstattet sie die Beträge, die der abgetretenen TFR-Abfindung entsprechen, indem sie die entsprechenden Beträge direkt an die Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen zu den in der entsprechenden Feststellung angegebenen Terminen und in dem Umfang zahlt: Die TFR-Abfindung sieht keine Auszahlung an den Begünstigten vor, der die Abfindung abgetreten hat, und Verzögerungen bei der Rückzahlung der abgetretenen TFR-Abfindung führen für das Mitglied zu keinen Verzugszinsen. Wenn die Rückzahlung jedoch vor den für die Berechnung der Zinsen berücksichtigten Beträgen erfolgt ist, führt das Institut die entsprechende Neuberechnung durch und erstattet dem Mitglied die zusätzlich einbehaltenen Beträge zurück.
Die Dauer der Rückzahlung richtet sich nach den Fristen, die in der von der gewährenden Einrichtung ausgestellten Bescheinigung und der anschließenden Feststellung vorgesehen sind. Es ist nicht vorgesehen, die ausgezahlte Finanzierung vorzeitig zu beenden.
Der etwaige Anteil der TFR-Abfindung, der nicht abgetreten wurde und keinen anderen Einschränkungen unterliegt, wird dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Priorität der Rückzahlung der abgetretenen Beträge an die Einheitskasse gutgeschrieben.
Für den Fall, dass die positive Feststellung der gewährenden Einrichtung falsch ist, wird die etwaige Differenz zwischen dem im Voraus gezahlten Betrag und dem tatsächlich verfügbaren Betrag der gewährenden Einrichtung angelastet, die, unbeschadet der Möglichkeit eines Rückgriffs gegenüber dem Mitglied, die der Einheitskasse geschuldete Summe erstattet.
Im Falle des Renteneintritts mit Quota 100 und Quota 102 werden im Falle einer Anpassung der Zugangsvoraussetzungen für den Renteneintritt die auf die Finanzierung angewandten Zinsen neu berechnet: Wenn der Antragsteller auf Guthaben ist, erhält er die Zahlung nach vollständiger Rückzahlung der Vorauszahlung; wenn der Antragsteller Schulden hat, werden die geschuldeten Beträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen auf Rente oder Forderungen an den Begünstigten einbehalten.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung des Verfahrens wird auf 180 Tage festgelegt.
Die Tabelle im Anhang der Verordnung zur Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren, die vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 und nachfolgende Änderungen angenommen wurden, enthält sowohl die Fristen für die Festlegung der vom Institut festgelegten Maßnahmen, die über die normalerweise 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen.