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Eltern- Patronatsstellen
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Veröffentlichung: 10 Juli 2017 Letzte Aktualisierung: 12 Mai 2026
Um was es geht
Es handelt sich um einen einkommensstützenden Beitrag, der durch Artikel 1 Absatz 355 des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 zugunsten der Eltern von Kindern unter drei Jahren eingeführt wurde.
Zielgruppe
Der Bonus steht Familien mit Kindern zu:
- die jünger als drei Jahre sind;
- die eine Bildungseinrichtung besuchen (Kita-Beitrag), die gemäß den Rechtsvorschriften der Region, in der die Einrichtung tätig ist, regulär zugelassen und auf eine der folgenden Kategorien zurückzuführen ist, die in Artikel 2 der Gesetzesverordnung Nr. 65 vom 13. April 2017 aufgeführt sind:
- Kitas und Mikro-Kitas;
- „Sezioni primavera“;
- Spielgruppen;
- Bildungsangebote im häuslichen Kontext;
- die die Kita nicht besuchen können, weil sie an schweren chronischen Krankheiten leiden, die ärztlich bescheinigt sind (Beitrag zur Unterstützung in der eigenen Wohnung).
Funktionsweise
HÖHE DER LEISTUNG
Kita-Bonus
Der Betrag des Beitrags, maximal 3.600 Euro pro Jahr, wird in Abhängigkeit vom Geburtsdatum des Kindes und vom ISEE-Wert für spezielle Familienleistungen und die Eingliederung von Minderjährigen berechnet, wobei die für das einheitliche und universelle Kindergeld gezahlten Beträge nicht berücksichtigt werden.
In Ermangelung eines ISEE wird der Beitrag in der Mindesthöhe gewährt.
Kinder, die ab dem 1. Januar 2024 geboren wurden
- 3.600 Euro (zehn Raten zu 327,27 Euro und eine zu 327,30 Euro), mit gültigen ISEE für Minderjährige kleiner oder gleich 40.000 Euro;
- 1.500 Euro (zehn Raten zu 136,37 Euro und eine zu 136,30 Euro) mit ISEE für Minderjährige nicht vorhanden, abweichend, widersprüchlich, nicht berechenbar oder über der Schwelle von 40.000 Euro.
Kinder, die vor dem 1. Januar 2024 geboren wurden
- 3.000 Euro (zehn Raten zu 272,73 Euro und eine zu 272,70 Euro), mit ISEE für Minderjährige bis zu 25.000,99 Euro;
- 2.500 Euro (zehn Raten zu 227,27 Euro und eine zu 227,30 Euro) mit ISEE für Minderjährige von 25.001 bis 40.000 Euro;
- 1.500 Euro (zehn Raten zu 136,37 Euro und eine zu 136,30 Euro) mit ISEE für Minderjährige nicht vorhanden, abweichend, widersprüchlich, nicht berechenbar oder über der Schwelle von 40.000 Euro.
Der Kita-Beitrag wird monatlich für höchstens elf Monate pro Kalenderjahr ausgezahlt und darf in jedem Fall den Wert der Gebühr nicht überschreiten. Der Beitrag ist nicht mit den steuerlichen Abzügen für den Besuch von Kitas kumulierbar.
Der Beitrag zur Unterstützung in der eigenen Wohnung wird in einer einmaligen Zahlung ausgezahlt, wobei, sofern vorhanden, der zum Zeitpunkt der Protokollierung des Antrags gültige ISEE für Minderjährige berücksichtigt wird.
Antrag
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Das Institut hat mit der Mitteilung Nr. 1136 vom 31. März 2026 (auf Italienisch), die Eröffnung des Dienstes zur Einreichung des Antrags für das Jahr 2026 bekannt gegeben.
Ab 2026 sind die eingereichten Anträge bis August des Jahres gültig, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.
Sie müssen jedes Kalenderjahr aktualisiert werden, indem Folgendes eingetragen wird:
- für den Kita-Beitrag die beantragten Monate;
- für den Beitrag für unterstützende Maßnahmen im eigenen Zuhause die ärztliche Bescheinigung für den Zugang zum Beitrag.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag kann eingereicht werden, indem Sie auf dieser Seite auf „Nutzen Sie den Dienst“ klicken oder indem Sie sich an die Patronatsstellen wenden.
Bei mehreren Kindern muss eine für jedes Kind ein Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen
Die INPS erläutert den Beitrag mit der INPS-Rundschreiben Nr. 29 vom 27. März 2026 (auf Italienisch) und führt dazu aus:
- Voraussetzungen;
- Anträge;
- Betrag;
- Zahlung;
- monatlich beizufügende Ausgabennachweise für den Kita-Beitrag;
- Verfall und Eintritt eines neuen Antragstellers;
- Nichtkumulierbarkeit und steuerliche Behandlung des Beitrags.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die ordentliche Frist für den Erlass der Maßnahmen ist diejenige, die durch das Gesetz Nr. 241 von 1990 festgelegt ist: 30 Tage.
Für die Auszahlung des Beitrags für unterstützende Maßnahmen im eigenen Zuhause beginnen die 30 Tage ab dem Datum der Einreichung des Antrags bzw. ab dem Datum der Beibringung der ärztlichen Bescheinigung, falls sie später eingereicht wird.
Für die Auszahlung des monatlichen Kita-Beitrags beginnen die 30 Tage ab dem Datum der Beifügung der Unterlagen für jeden einzelnen Monat.
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