de
NOMECOGNOME

Sie sind in

Beitrag für gesundheitliche Ausgaben für Mitglieder der “Gestione Assistenza Magistrale“

Der Dienst ermöglicht es, einen Antrag auf einen Beitrag zur Erstattung der gesundheitlichen Ausgaben zu stellen, die von Personen aufgewandt wurden, die von Amts wegen oder auf Antrag bei der “Gestione Assistenza Magistrale“ registriert sind, und/oder von deren anspruchsberechtigten Familienangehörigen.
Spezifisch für
Mitglieder der „Gestione Assistenza Magistrale“
Der Dienst ist auch präsent in

Veröffentlichung: 29 Juli 2021 Letzte Aktualisierung: 12 Februar 2025

Um was es geht

Die Leistung sieht einen ökonomischen Beitrag zur Erstattung von gesundheitlichen Ausgaben vor, die getragen wurden:

  • durch das Mitglied von Amts wegen;
  • auf Antrag durch das Mitglied der “Gestione Assistenza Magistrale“ und/oder durch deren anspruchsberechtigte Familienangehörigen.

Die folgenden Ausgaben sind erstattungsfähig:

  • die für gesundheitliche Leistungen unterschiedlicher Art aufgewandten Kosten mit Ausnahme derer für rechtsmedizinische Leistungen und für Behandlungen und Operationen zu Schönheitszwecken;
  • Thermalkuren;
  • Behandlung und Leistungen im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung.

Zielgruppe

Die Leistung ist Personen vorbehalten, die von Amts wegen oder auf Antrag bei der “Gestione Assitenza Magistrale“ registriert sind. 

Außer der registrierten Person sind auch die folgenden Familienangehörigen anspruchsberechtigt:

  • der Ehepartner/Partner einer eingetragenen Partnerschaft, für den Unterhaltspflicht besteht;
  • der Witwer/die Witwe bzw. die überlebende Partei einer Lebenspartnerschaft mit dem Anspruchsberechtigten, sofern die Person keine neue Ehe/Lebenspartnerschaft eingegangen ist;
  • unverheiratete, im selben Haushalt lebende Kinder bis 26 Jahren, für die Unterhaltspflicht besteht;
  • vollständig und dauerhaft erwerbsunfähige Kinder, für die Unterhaltspflicht besteht;
  • Eltern, für die Unterhaltspflicht besteht;
  • volljährige Geschwister, die im selben Haushalt leben und vollständig und dauerhaft erwerbsunfähig sind, für die Unterhaltspflicht besteht;
  • Waisen, die einen Anteil der Hinterbliebenenrente beziehen.

Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Aufwands der gesundheitlichen Kosten, deren Rückerstattung beantragt wird, vorliegen.

Funktionsweise

HÖHE DER LEISTUNG

Der Beitragsanteil an den Ausgaben richtet sich nach der ISEE-Gruppe des Familienhaushalts des Anspruchsberechtigten, wobei die Mindestschwellen für die Inanspruchnahme der Leistung gemäß den Angaben in der nachfolgenden Tabelle vorbehalten bleiben:

ISEE
ISEE des Familienhaushalts des AnspruchsberechtigtenZuschussanteil an den gesundheitlichen AusgabenMindestwert der gesundheitlichen Ausgaben für die Inanspruchnahme der Leistung
ISEE bis 8.000,00 Euro60%€300.00
ISEE von 8.000,01 bis 24.000,00 Euro50%€650.00
ISEE von 24.000,01 bis 32.000,00 Euro45%€1,000.00
ISEE über 32.000,00 Euro40%€1,400.00

In Bezug auf einige Arten von Gesundheitsausgaben sind Höchstgrenzen für erstattungsfähige Ausgaben festgelegt: Die Höhe des Beitrags darf insgesamt einen Betrag von 10.000 Euro nicht überschreiten. Die Gesundheitsausgaben für einen anspruchsberechtigten Familienangehörigen können bis zur anteiligen Höhe rückerstattet werden, für die der Antragsteller aufzukommen hat.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung ist die Einschreibung bei der “Gestione Assitenza Magistrale“.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Die Ausgaben, deren Rückerstattung beantragt wird, müssen in den 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Übermittlung des Antrags auf die Gesundheitsleistung aufgewandt worden sein.

Seit Einreichung eines etwaigen früheren Antrags bezüglich einer Gesundheitsleistung müssen mindestens 12 Monate verstrichen sein.


ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss online gestellt werden, indem man auf „Nutzen Sie den Dienst“ klickt und den Punkt „Portal für Sozialleistungen“ auswählt.
Um die Anträge der Vorjahre einzusehen, klickt man auf „Verwaltung der öffentlich Bediensteten: Die Dienste für Arbeitnehmer und Rentner“.

Der Antrag kann gestellt werden von: 

  • Mitgliedern der “Gestione Assistenza Magistrale“;
  • dem Ehegatten/dem Lebenspartner;
  • Witwern;
  • volljährigen Kindern;
  • dem Vormund oder einem anderen Elternteil des Kindes des Mitglieds bei Verlust
    dessen Sorgerecht.

Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen müssen, nach der Digitalisierung zusammen mit einer Konformitätserklärung zu den Originalen für jedes im Besitz des Nutzers befindliche Dokument beigefügt werden; eine Kopie des Personalausweises des Anmelders ist ebenfalls beizufügen.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.