de
NOMECOGNOME

Sie sind in

Sprachkurs in Italien: Stipendien

Mit diesem Dienst können Sie einen Beitrag zu den Kosten von Kursen für Kinder und Waisen von Angestellten und Rentnern der öffentlichen Verwaltung beantragen, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Fremdsprachen in Italien zertifiziert sind.
Spezifisch für
Gleichgestellte Kinder und Waisen von Angestellten und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (ex Kreditfonds) angehören, sowie Rentnern, die der Verwaltung der öffentlich Bediensteten angehören.

Veröffentlichung: 12 Juni 2018 Letzte Aktualisierung: 21 November 2024

Um was es geht

Die StipendienSprachkurs in Italien“ sind ein Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für einen Fremdsprachenkurs.

Der Kurs muss auf die Zertifizierung des Kenntnisstandes gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausgerichtet sein.

Hören Sie den Podcast „Stipendien als Chance für junge Menschen“ auf dem Kanal „INPS on air“ der Plattform Spreaker.

Zielgruppe

Die Ausschreibung richtet sich an Kinder und Waisen von: 

  • Angestellten und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (ex Kreditfonds) eingeschrieben sind; 
  • Rentnern, die der Verwaltung der öffentlich Bediensteten angehören.

Funktionsweise

Jedes Jahr werden 6.100 Stipendien für „Sprachkurs in Italien“ vergeben. 

Es ist notwendig, dass der Kurs: 

  • innerhalb eines einzigen Schuljahres stattfindet; 
  • eine Mindestdauer von vier Monaten hat;
  • die Teilnahme an mindestens 60 Unterrichtsstunden (à 60 Minuten) vorsieht.

Je nach Schulabschluss muss der Begünstigte die Prüfung ablegen, um die folgende Zertifizierung zu erhalten: 

  • Stufe A2, B1 oder B2, wenn er die letzten zwei Jahre der

     

    Grundschule und Sekundarstufe I (Mittelschule) besucht hat;
  • Stufe B1, B2, C1 oder C2, wenn er eine Klasse der Sekundarstufe

     

    II (weiterführende Schulen), besucht hat. 

Während desselben Schuljahres darf der Begünstigte nicht in den Genuss

sonstiger ähnlicher Beiträge kommen oder bereits gekommen sein, deren Wert 50 % des Betrags des im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Stipendiums übersteigt, die ausgezahlt werden von: 

  • INPS;
  • Staat;
  • andere öffentliche oder private Einrichtungen in Italien oder im Ausland. 

Die Leistung ist mit ähnlichen Leistungen unvereinbar, wie in der jährlich veröffentlichten Ausschreibung angegeben.

Der an den Begünstigten zu zahlende Beitrag ist umso höher, je niedriger der ISEE-Wert des Haushalts ist. Der Betrag wird als Prozentsatz des niedrigeren Betrags zwischen dem Höchstbetrag des Stipendiums und den Kosten des Sprachkurses festgelegtt.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Die Schüler dürfen nicht älter als 23 Jahre sein. Sie müssen:

  • die letzten zwei Jahre der Grundschule besucht haben; 
  • die Sekundarstufe I (Mittelschule) besucht haben; 
  • die Sekundarstufe II (weiterführende Schulen) besucht haben.

Wird die DSU nicht für die Ausgabe des gewöhnlichen ISEE-Wertes oder des ISEE-Wertes für Minderjährige eingereicht, wird die der höchsten ISEE-Indikatorenklasse entsprechende Punktzahl vergeben.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag ist auf der INPS-Website über den dafür vorgesehenen Dienst innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist einzureichen. 

Die Ankündigungen und Ranglisten sind im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit zu finden.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss online über das Portal für Sozialleistungen eingereicht werden.

Klicken Sie auf dieser Seite auf „Nutzen Sie den Dienst“ und wählen Sie den Punkt „Portal für Sozialleistungen“, um einen neuen Antrag zu stellen.

Für die Abfrage der Anträge der Vorjahre wählen Sie stattdessen den Punkt „Estate INPSieme - Verwaltung der öffentlich Bediensteten/Ex-Ipost“.

Nach der Veröffentlichung der Ranglisten der mit Vorbehalt zugelassenen Anträge muss der Antragsteller, über den entsprechenden Dienst, ein Dokument hochladen, das die Anmeldung zu einem Kurs mit den von der Ausschreibung vorgesehenen Eigenschaften bestätigt.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.