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Veröffentlichung: 6 November 2023 Letzte Aktualisierung: 17 Juni 2025
Um was es geht
Das Haushaltsgesetz 2025 hat einen Anreiz für den Aufschub des Renteneintritts zugunsten von angestellten Arbeitnehmern vorgesehen, die sich, obwohl sie die Voraussetzungen für eine flexible vorgezogene Rente erfüllen, für die Fortsetzung ihrer Erwerbstätigkeit entscheiden und die Möglichkeit, den Anreiz für den Aufschub zu beantragen, auf angestellte Arbeitnehmer ausgeweitet, die die Voraussetzungen für die normale vorgezogene Rente erfüllen. Um diesen Anreiz nutzen zu können, müssen die Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2025 erfüllt sein.
Der Anreiz besteht in der Möglichkeit, auf die Anrechnung von Beiträgen zu verzichten und im Gegenzug den Betrag in der Lohnabrechnung zu erhalten.
Zielgruppe
Der Anreiz kann von öffentlichen und privaten Arbeitnehmern beantragt werden, die Mitglieder sind:
- der allgemeinen Pflichtversicherung;
- von Ersatz- und Exklusivformen derselben.
Funktionsweise
Die Arbeitnehmer können auf die Anrechnung von Beiträgen zu ihren Lasten verzichten. Im Gegenzug werden die dem Beitragsanteil entsprechenden Beträge direkt in der Lohnabrechnung ausbezahlt.
Die so gezahlten Beträge sind unterliegen weder steuerlichen Zwecken noch beitragsbezogenen Zwecken, es sei denn, sie sind in der Allgemeinen Pflichtversicherung für Invalidität, Alter und Hinterbliebene von angestellten Arbeitnehmern und deren Ersatzformen eingeschrieben.
Der Arbeitgeber wird von der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zulasten des Arbeitnehmers befreit, der das Recht auf Anreiz zum Aufschub des Renteneintritts ausgeübt hat.
Er ist hingegen stets verpflichtet, die Beitragsbeiträge zulasten des Arbeitgebers abzuführen.
BEGINN UND DAUER
Die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen des Arbeitnehmeranteils entfällt mit dem ersten nutzbaren Zeitpunkt der flexiblen vorgezogenen Rente oder der vorgezogenen Rente, wenn der Antrag auf Verzicht vor dem ersten Gültigkeitsbeginn gestellt wird.
Für Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die flexible vorgezogene Rente in den Jahren 2024 und 2025 erfüllen, beginnt die entsprechende Rentenbehandlung nach den folgenden Fristen:
- sieben Monate ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Anforderungen für angestellte Arbeitnehmer, die bei anderen Arbeitgebern als der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind, und für Selbständige.
- neun Monate ab Fälligkeit der Voraussetzungen für angestellte Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 165 von 2001.
Für die Voraussetzungen der flexiblen vorzeitigen Rente, die im Januar 2025 erworben wurden, kann die Beitragsbefreiung nicht vor dem folgenden Datum wirksam werden:
- zum 1. August 2025 für angestellte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft;
- zum 1. Oktober 2025 für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltungen.
Für Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente im Jahr 2025 erfüllen, beginnt die entsprechende Rentenbehandlung nach:
- drei Monate ab Fälligkeit der Beitragsvoraussetzung;
- vier Monate ab Fälligkeit der Beitragsvoraussetzung für Arbeitnehmer, deren Rente vom CPDEL, dem CPS, dem CPI und der CPUG gezahlt wird.
Für den Fall, dass der Antrag gleichzeitig mit dem ersten Gültigkeitsbeginn der flexiblen vorgezogenen Rente gestellt wird, beginnt die Befreiung von der Beitragszahlung am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Recht auf Inanspruchnahme des Anreizes ausgeübt wird.
Der Anreiz entfällt in den folgenden Fällen:
- Widerruf des Rechts auf Verzicht ab dem ersten Tag des Folgemonats;
- Erreichen der Altersvoraussetzungen für die Altersrente;
- Erwerb einer direkten Rente, mit Ausnahme der gewöhnlichen Erwerbsminderungszulage.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Bis zum 31. Dezember 2025 müssen die Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllt haben.
Für die flexible vorgezogene Rente:
- ein Lebensalter von mindestens 62 Jahren;
- eine Mindestbeitragsdienstzeit von 41 Jahren.
Für die vorgezogene Rente:
- eine Mindestbeitragsdienstzeit von 41 Jahren und 10 Monaten für Frauen;
- eine Mindestbeitragsdienstzeit von 42 Jahren und 10 Monaten für Männer.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag kann auf folgendem Weg eingereicht werden:
- über den Online-Dienst;
- über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
- Patronatsstellen und Vermittler des Instituts.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.
In der Tabelle (auf Italienisch) sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.
Die Tabelle (auf Italienisch) sowie die Fristen für den Erlass der Maßnahme.