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Veröffentlichung: 6 November 2023
Um was es geht
Das Haushaltsgesetz 2023 sieht einen Anreiz für den Aufschub des Renteneintritts zugunsten von Arbeitnehmern vor, die sich, obwohl sie die Voraussetzungen für eine flexible vorgezogene Rente erfüllen, für die Fortsetzung ihrer Erwerbstätigkeit entscheiden.
Der Anreiz besteht in der Möglichkeit, auf die Anrechnung von Beiträgen zu verzichten und im Gegenzug den Betrag in der Lohnabrechnung zu erhalten.
Zielgruppe
Der Anreiz kann von öffentlichen und privaten Arbeitnehmern beantragt werden, die Mitglieder sind:
- der allgemeinen Pflichtversicherung;
- von Ersatz- und Exklusivformen derselben.
Funktionsweise
Die Arbeitnehmer können auf die Anrechnung von Beiträgen zu ihren Lasten verzichten. Im Gegenzug werden die dem Beitragsanteil entsprechenden Beträge direkt in der Lohnabrechnung ausbezahlt.
Die so gezahlten Beträge sind steuerpflichtig, nicht aber beitragspflichtig.
Der Arbeitgeber wird von der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zulasten des Arbeitnehmers befreit, der das Recht auf Anreiz zum Aufschub des Renteneintritts ausgeübt hat.
Er ist hingegen stets verpflichtet, die Beitragsbeiträge zulasten des Arbeitgebers abzuführen.
BEGINN UND DAUER
Die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen des Arbeitnehmeranteils entfällt mit dem ersten nutzbaren Zeitpunkt der flexiblen vorgezogenen Rente, wenn der Antrag auf Verzicht vor dem ersten Gültigkeitsbeginn gestellt wird.
Für den Fall, dass am 31. Dezember 2022 die Voraussetzungen für die flexible vorzeitige Rente erfüllt sind, kann die Beitragsbefreiung nicht früher beginnen als:
- zum 1. April 2023 für private Arbeitnehmer;
- zum 1. August 2023 für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltungen.
Für den Fall, dass der Antrag gleichzeitig mit dem ersten Gültigkeitsbeginn der flexiblen vorgezogenen Rente gestellt wird, beginnt die Befreiung von der Beitragszahlung am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Recht auf Inanspruchnahme des Anreizes ausgeübt wird.
Der Anreiz entfällt in den folgenden Fällen:
- Widerruf des Rechts auf Verzicht ab dem ersten Tag des Folgemonats;
- Erreichen der Altersvoraussetzungen für die Altersrente;
- Erwerb einer direkten Rente, mit Ausnahme der gewöhnlichen Erwerbsminderungszulage.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Bis zum 31. Dezember 2023 müssen die Arbeitnehmer folgende Anforderungen erfüllt haben:
- ein Alter von mindestens 62 Jahren;
- eine Beitragszeit von mindestens 41 Jahren.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag kann auf folgendem Weg eingereicht werden:
- über den Online-Dienst;
- über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
- Patronatsstellen und Vermittler des Instituts.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.
In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.
Die Tabelle sowie die Fristen für den Erlass der Maßnahme.