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Künstler, Musiker, Schriftsteller und Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche
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Veröffentlichung: 13 Dezember 2024
Um was es geht
Die Diskontinuitätsentschädigung ist eine finanzielle Unterstützung für die Beschäftigten in der Unterhaltungsbranche.
Zielgruppe
Die Diskontinuitätsentschädigung wird den Arbeitnehmern gewährt, die Mitglieder des Rentenfonds für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche sind:
- für Selbstständige, auch wenn sie im Rahmen einer koordinierten und kontinuierlichen Zusammenarbeit tätig sind;
- für Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag (die künstlerische oder technische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Produktion und Durchführung von Aufführungen ausführen);
- für Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag:
- Bediener von Kabinen von Kinosälen;
- Verwaltungsangestellte und angestellte Techniker:
- von Behörden und Unternehmen, die öffentliche Veranstaltungen durchführen;
- von Rundfunk-, Fernseh- oder audiovisuellen Unternehmen;
- von Unternehmen aus den Bereichen Filmproduktion, Synchronisation sowie Entwicklung und Druck;
- Platzanweiser, Hausmeister, Garderobenmeister, Reinigungs- und Gepäckträger, angestellte Fahrer:
- von Behörden und Unternehmen, die öffentliche Veranstaltungen durchführen;
- von Rundfunk-, Fernseh- oder audiovisuellen Unternehmen;
- von Unternehmen aus den Bereichen Filmproduktion, Synchronisation sowie Entwicklung und Druck;
- Angestellte und Arbeiter, die bei Unternehmen für Schausteller beschäftigt sind;
- Arbeitnehmer von Unternehmen, die im Bereich der Vermietung und des Vertriebs von Filmen tätig sind;
- für Arbeitnehmer auf Abruf mit unbefristeten Arbeitsverträgen, die kein Bereitschaftsgeld erhalten.
Funktionsweise
BEGINN UND DAUER
Die Diskontinuitätsentschädigung (Gesetzesverordnung Nr. 175 vom 30. November 2023) wird auf Antrag als Einmalzahlung gewährt.
Sie wird für eine Anzahl von Tagen zuerkannt, die einem Drittel der Tage entspricht, die dem Rentenfonds für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche im Kalenderjahr vor der Antragstellung gutgeschrieben wurden, abzüglich der Tage, die durch andere Pflichtbeiträge abgedeckt oder anderweitig entschädigt wurden, für maximal 312 Tage pro Jahr.
Beitragszeiten, die für andere Leistungen bei Arbeitslosigkeit verwendet wurden, werden nicht auf die Dauer angerechnet.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Die Diskontinuitätsentschädigung wird Arbeitnehmern gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die folgenden Anforderungen erfüllen:
- sie sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union;
- sie sind ausländische Staatsbürger, die sich regelmäßig auf italienischem Staatsgebiet aufhalten;
- sie sind seit mindestens einem Jahr in Italien ansässig;
- sie beziehen ein IRPEF-Einkommen von nicht mehr als 25.000 Euro im Steuerjahr vor der Antragstellung;
- im Jahr vor dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wurde, haben sie mindestens für 60 Tage Beiträge gezahlt, die dem Rentenfonds für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche gutgeschrieben wurden. Für die Berechnung der Tage werden die Tage nicht berücksichtigt, die zuerkannt wurden aufgrund von:
- Diskontinuitätsentschädigung;
- Arbeitslosenunterstützung für selbstständige Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche (ALAS);
- NASpI-Entschädigung im selben Jahr;
- sie haben im Jahr vor dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, ein Arbeitseinkommen, das hauptsächlich aus Arbeitstätigkeiten stammt, für die die obligatorische Mitgliedschaft im Rentenfonds für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche erforderlich ist;
- sie haben im Jahr vor der Antragstellung kein unbefristetes untergeordnetes Arbeitsverhältnis gehabt, mit Ausnahme von unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf Abruf, für die kein Bereitschaftsgeld vorgesehen ist;
- sie beziehen keine direkte Rente.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag ist bis zum 30. März eines jeden Jahres unter Bezugnahme auf die im Vorjahr angefallenen Voraussetzungen einzureichen.
Für die Zeiträume, die sich auf das Jahr 2022 beziehen, muss der Antrag bis zum 15. Dezember 2023 unter Bezugnahme auf die im Vorjahr angefallenen Voraussetzungen eingereicht werden.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag kann online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Alternativ dazu kann der Antrag auch gestellt werden über:
- das Multikanal-Contact Center unter der Nummer 803 164 aus dem Festnetz (kostenlos) oder 06 164 164 aus dem Mobilfunknetz (gegen Gebühr gemäß dem von den verschiedenen Betreibern angewandten Tarif);
- die Patronatsstellen.