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Tagentschädigung (IG) für Tuberkuloseerkrankungen

Der Dienst ermöglicht die Beantragung des anerkannten Tagesgeldes für die Zeit der stationären oder ambulanten Behandlung von Personen, die an Tuberkulose leiden und keinen Anspruch auf die gesamte Vergütung haben.
Adressiert an:
Kategorien
Angestellte in der Privatwirtschaft- Öffentlich Bedienstete- Rentner
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 16 Dezember 2024

Um was es geht  

Es handelt sich um eine Leistung für die Zeit der stationären oder ambulanten/häuslichen Behandlung.

Die Leistung steht nicht zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf seine gesamte Vergütung hat.

Zielgruppe

Die Tagesentschädigung steht folgenden Personen zu:

  • Versicherten mit mindestens einem Beitragsjahr bzw. 52 wöchentlichen Beiträgen während ihres gesamten Arbeitslebens (Artikel 3 des Gesetzes Nr. 419 vom 6. August 1975). Ab 1. Januar 1999 wurde der Beitrag für die obligatorische Tuberkuloseversicherung abgeschafft. Die Beitragspflicht gilt als erfüllt, wenn Beitragszahlungen für die Versicherung gegen Invalidität, Alter und Hinterbliebene (IVS) geleistet wurden;
  • bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern des öffentlichen Sektors;
  • bestimmten Kategorien von Rentnern und Rentenempfängern;
  • den unterhaltsberechtigten Familienangehörigen des Versicherten, auch wenn sie nicht beim INPS versichert sind.

Funktionsweise

BEGINN UND DAUER

Die Tagesentschädigung:

  • beginnt am Tag des Ausbruchs der Tuberkulose, auch wenn diese ursprünglich als gewöhnliche Krankheit eingestuft wurde;
  • wird während der gesamten Behandlungsdauer (bis zum Stabilisierungs- oder Heilungsdatum) ausbezahlt.

HÖHE DER LEISTUNG

Die Tagesentschädigung steht zu:

  • für die ersten 180 Tage, in vollem Umfang, zu den gleichen Prozentsätzen wie für gewöhnliche Krankheiten, für die Schutzberechtigten. Für die Berechnung der Entschädigung wird die im Vormonat bezogene Vergütung geteilt durch 30 berücksichtigt. In jedem Fall darf die Entschädigung nicht unter der festen Höhe liegen, die jedes Jahr durch Ministerialerlass festgelegt wird;
  • nach Ablauf von 180 Tagen wird sie auf einen festen Betrag reduziert, der jedes Jahr durch Ministerialerlass festgelegt wird;
  • in Höhe eines festen Betrags für Personen, die keinen Anspruch auf Schutz haben;
  • in Höhe von 50 % des festen Betrags für Rentenempfänger der SO-Kategorie;
  • in Höhe von 50 % des festen Betrags für Familienangehörige.

VERWIRKUNG

Die Entschädigung verfällt, wenn die Behandlung ohne gerechtfertigten Grund freiwillig aufgegeben wird.

Der Anspruch auf Tuberkuloseentschädigungen verjährt innerhalb von fünf Jahren.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Die Person, die an einer Tuberkulose erkrankt, muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • 52 Beiträge während des Arbeitslebens (Beitragserfordernis) haben;
  • eine Bescheinigung des Rechtsmedizinischen Zentrums der territorial zuständigen INPS-Einrichtung (gesundheitliches Erfordernis) haben.

ANTRAGSTELLUNG

Die für die Anerkennung der Tuberkulose erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen müssen vom zertifizierenden Arzt online ausgefüllt und an das INPS gesendet werden.

Die gleiche Bescheinigung gilt für die Entschädigung nach einem Sanatoriumsaufenthalt (IPS).

Der Antrag kann eingereicht werden:

  • online beim INPS über den eigens dafür eingerichteten Dienst nach Anmeldung mit den eigenen Zugangsdaten (INPS-Rundschreiben Nr. 45 vom 27. März 2012);
  • über das Contact Center unter der gebührenfreien Nummer 803.164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder der Nummer 06 164.164 (aus dem Mobilfunknetz zum vom Mobilfunkbetreiber erhobenen Tarif);
  • über Patronatsstellen über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.

In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.