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Der Dienst ist das Register der Fürsorgepositionen. Es werden darin die Daten über die vom INPS erbrachten Leistungen gespeichert und verwaltet. Der Dienst richtet sich an staatliche Zentralbehörden, lokalen Behörden, Einrichtungen, die für obligatorische Sozialversicherungs- und Unterstützungsformen zuständig sind. 

Veröffentlichung: 16 November 2017

Um was es geht

Das SIUSS (ex Unterstützungsaufzeichnung), das mit Dekret des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen beim INPS eingerichtet wurde, ist das allgemeine Register der Fürsorgepositionen.

Es ist das Instrument, das Daten sammelt, speichert und verwaltet über:

  • Sozialleistungen des INPS und anderer auszahlender Behörden;
  • Informationen, die für die Übernahme der Bezieher derselben nützlich sind;
  • Angaben zu persönlichen und familiären Merkmalen und zur Bedarfsermittlung.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an alle staatlichen Zentralbehörden, lokalen Behörden, Einrichtungen, die für obligatorische Sozialversicherungs- und Unterstützungsformen zuständig sind, die Sozialleistungen erbringen, die

  • vergünstigt sind (bedingt durch ISEE-Wert);
  • nicht vergünstigt sind.

Funktionsweise

Das SIUSS (ex Unterstützungsaufzeichnung) besteht aus:

  • der Datenbank der sozialen und begünstigten Leistungen (PS-PSA);
  • aus der Datenbank für individuelle Beurteilungen und Planungen (VPP).

Letztere gliedert sich wiederum in zwei Abschnitte, die sich auf andere Nutzerbereiche beziehen:

  • Kindheit, Jugend und Familie (SINBA);
  • Behinderung und Pflegebedürftigkeit (SINA).

Die auszahlenden Behörden sind verpflichtet, die in ihren Archiven und Datenbanken enthaltenen Daten und Informationen über das Internet (mit rechtzeitigem Versand und Hochladen von Massendateien) oder in Anwendungskooperation an SIUSS zu übermitteln, um das Netzwerk der Sozialhilfe, der Dienste und der Ressourcen zu verbessern.

Die Gesetzgebung sieht vor, ein immer größeres Informationsnetzwerk zu schaffen, das auch in andere Datenbanken integriert ist (z. B. ISEE-Informationssystem, neues Gesundheitsinformationssystem, gezielte Arbeitsvermittlungsdatenbank usw.).

Es gibt auch Sanktionen für die Nichtübermittlung von Daten, die einen Disziplinarverstoß darstellt und die Haftung für Staatsschäden des für die Übermittlung verantwortlichen Beamten begründen können.

Weitere Informationen sind im entsprechenden Abschnitt einsehbar.

Weitere Informationen

Der erste Abschnitt der Unterstützungsaufzeichnung, die Datenbank der ISEE-konditionierten sozialen und begünstigten Leistungen (PSA), wurde durch den INPS-Direktorialerlass Nr. 8 vom 10. April 2015 (PDF 918 kB) eingerichtet, um den Erlass des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik und des Ministers für Wirtschaft und Finanzen vom 8. März 2013 umzusetzen.

Die anderen Datenbanken, aus denen die Aufzeichnung besteht, wurden mit dem INPS-Direktorialerlass vom 15. September 2016, Nr. 103 (PDF 1,1 MB) eingerichtet, um das Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik Nr. 206 vom 16. Dezember 2014 (PDF 328 kB) umzusetzen.

Mit Artikel 24 der Gesetzesverordnung Nr. 147 vom 15. September 2017 (PDF 200 kB) wurde das Einheitliche Informationssystem für soziale Dienste (SIUSS) eingerichtet, dessen Bestandteil das Informationssystem für soziale Leistungen und Bedürfnisse ist, das die Unterstützungsaufzeichnung ergänzt und ersetzt.