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Online-Übermittlung von Todesbescheinigungen

Der Dienst richtet sich an Leichenbeschauer und kommunalen Meldeämtern und ermöglicht es, Sterbeurkunden online einzureichen, um die Auszahlung von Sozialleistungen auszusetzen.
Adressiert an:
Kategorien
Ärzte
Kasse der Zugehörigkeit
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Alter
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 4 Dezember 2025

Um was es geht

Es handelt sich um die Todesmeldung, die von den kommunalen Meldeämtern und Leichenbeschauer (ab dem 1. Januar 2015) online gesendet werden muss.

Innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod sind sie verpflichtet:

  • Die Mitteilung über den vom Innenministerium eingerichteten Kanal einzureichen;
  • die Todesbescheinigung sowohl an das INPS als auch an die Gemeinde nach den gleichen Übermittlungsfristen (für Leichenbeschauer) zu senden;
  • den speziellen INPS-Dienst im Falle einer Fehlfunktion des Kanals des Ministeriums zu nutzen.

Zielgruppe

Gerichtet an:

  • den Leichenbeschauer ;
  • die kommunalen Meldeämter

Funktionsweise

Nach Erhalt der Todesmeldung durch den Leichenbechauer, sorgt das INPS für:

  • die Identifizierung der Person in den eigenen Datenbanken;
  • die Aussetzung der Rentenzahlung, bis der Todesfall von der Gemeinde überprüft wurde.

Weitere Informationen

Mit dem Gesetz 289/2002 wurde die Verpflichtung für kommunale Standesämter eingeführt, Todesmeldungen online an das INPS zu übermitteln, wodurch die Notwendigkeit entfiel, dass Privatpersonen Sterbeurkunden in Papierform einreichen mussten.

Artikel 20 des Gesetzesdekrets 112/2008, geändert durch Gesetz 133/2008, sieht vor, dass die Mitteilungen innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Ereignisses zu übermitteln sind.

Gesetz 2/2009 hat festgelegt, dass die Übermittlung innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erfolgen muss.

Schließlich Artikel 1, Gesetz 190/2014 (Stabilitätsgesetz für 2015) die Verpflichtung für Leichenbeschauer festgelegt, die Bescheinigung über die Feststellung des Todesfalls innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis online an das INPS zu senden, wobei dieselben Methoden verwendet werden, die bereits für die Online-Übermittlung von Krankheitsbescheinigungen verwendet werden.