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Veröffentlichung: 29 Januar 2020 Letzte Aktualisierung: 19 November 2024
Um was es geht
Der Indikator der Einkommens- und Vermögenslage (ISEE) dient dazu, die wirtschaftliche Situation der Familien zu bewerten und zu vergleichen.
Um die ISEE-Bescheinigung zu erhalten, muss die Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) vorgelegt werden.
Die vorausgefüllte Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) enthält:
- vom Nutzer gemeldete Daten;
- vorausgefüllte Daten, die von der Agentur der Einnahmen und INPS zur Verfügung gestellt werden.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an Familien, die die DSU beim INPS einreichen.
Funktionsweise
Es ist möglich, die vorausgefüllte DSU über den Onlinedienst „einheitiches-ISEE Portal“ einzuholen.
Die Person, die die DSU ausfüllt, übernimmt die Verantwortung, auch strafrechtlich, für das, was erklärt wird.
In der DSU:
- ist der Haushalt derjenige, der zum Zeitpunkt der Einreichung der Erklärung angegeben wurde;
- bezieht sich das Einkommen auf das zweite Kalenderjahr vor der Einreichung der DSU;
- ist das bewegliche und unbewegliche Vermögen dasjenige, das am 31. Dezember des zweiten Jahres vor dem Jahr der Vorlage der DSU besessen wurde.
Für den Erwerb der vorausgefüllten DSU ist Folgendes erforderlich:
- Ausfüllen der grundlegenden Formulare. Es ist möglich, die Vorausfüllung der Daten zu beantragen, die in der letzten im ISEE-Informationssystem vorhandenen DSU enthalten sind (vorausgefüllte Daten);
- Unterzeichnung der Selbsterklärung.
Um die DSU zu vervollständigen und den ISEE-Wert zu erhalten, ist Folgendes erforderlich:
- die selbsterklärten Daten an das ISEE-Informationssystem zu senden;
- die Genehmigung zum Vorausfüllen von allen volljährigen Mitgliedern des Haushalts durch den Zugriff auf das ISEE-Informationssystem mit den Zugangsdaten (SPID, CIE oder CNS) zu erhalten.
Die Agentur der Einnahmen sendet dann die in ihrem Besitz befindlichen vorausgefüllten Daten an das INPS.
Für den Fall, dass der Meldende entscheidet, die Abgleichselementen selbst einzugeben, fordert das ISEE-Informationssystem die Agentur der Einnahmen auf, das Ergebnis der Überprüfung der Abgleichselementen zu überprüfen.
Nur wenn dieser Abgleich für alle Haushaltsmitglieder positiv ausfällt, übermittelt die Agentur der Einnahmen dem INPS die vorausgefüllten Daten.
Diese vorausgefüllten Daten müssen dann vom Meldenden akzeptiert oder geändert werden, der außerdem die zusätzlichen Daten des Blatts des Familienmitglieds angeben muss, die weiterhin selbst erklärt werden.
Erst am Ende dieser Aktivitäten wird der ISEE-Wert berechnet und zur Verfügung gestellt.
GENEHMIGUNG ZUR VORAUSFÜLLUNG VON DATEN ODER ABGLEICHSELEMENTEN
Ab August 2022 ist es möglich, mit den eigenen Zugangsdaten (SPID, CIE oder CNS) das Vorausfüllen der Daten der volljährigen Familienmitglieder zu autorisieren.
Diese neue Art der ISEE-Vorausfüllung vereinfacht den Prozess der ISEE-Ausstellung erheblich (siehe Mitteilung Nr. 3041 vom 2. August 2022).
Alternativ zur Genehmigung der Vorausfüllung der Daten kann der Meldende für jedes Haushaltsmitglied, das mindestens 18 Jahre alt ist, die Abgleichselemente angeben.
Insbesondere muss der Meldende für jedes volljährige Mitglied (Mitteilung Nr. 96 vom 13. Januar 2020) Folgendes vorlegen:
- einen Einkommensnachweis;
- einen Vermögensnachweis.
Beide beziehen sich auf das zweite Kalenderjahr vor der Einreichung der DSU (z. B. im Jahr 2023 ist das Bezugsjahr 2021).
VORAUSGEFÜLLTE DATEN
Die vorausgefüllten Daten lauten wie folgt:
- Einkommen und bestimmte Arten von Ausgaben, die routinemäßig der Agentur der Einnahmen gemeldet werden (Abschnitte II und III des Felds FC8);
- die vom INPS bezahlten Leistungen (Abschnitt III des Felds FC8);
- in Italien gehaltene Wertpapiere (Feld FC2) mit Ausnahme der Kapitalbeteiligungen an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften und an Nicht-Aktiengesellschaften, andere Finanzinstrumente und -beziehungen, Wert der Aktiva für Einzelunternehmen;
- in Italien gehaltenes Immobilienvermögen, das auf Gebäude beschränkt ist (Feld FC3);
- die Miete des Wohnhauses (zweiter Abschnitt von Feld B).
SELBSTDEKLARIERTE DATEN NACH DER VORAUSFÜLLUNG
Der Nutzer muss nach der Vorausfüllung selbst einige Daten angeben, die in den Feldern des Blattes des Familienmitglieds erforderlich sind, nämlich:
- Daten des Familienmitglieds (Feld FC1);
- Einkommen und Sonderleistungen (Feld FC4);
- periodische Zulagen für Ehepartner und Kinder (Feld FC5);
- Kraftfahrzeuge und andere langlebige Güter (Feld FC6);
- Behinderung und Pflegebedürftigkeit (Feld FC7);
- im Ausland verwahrte Wertpapiere (Feld FC2);
- im Ausland verwahrte Wertpapiere und in Bezug auf die in Italien verwahrten Wertpapiere, Beteiligungen an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften und an Nicht-Aktiengesellschaften, andere Finanzinstrumente und -beziehungen, Wert der Vermögenswerte für Einzelunternehmen (Feld FC2);
- im Ausland gehaltene Immobilien, landwirtschaftliche Flächen oder Bauland, Höhe des Resthypothekendarlehens und Angabe des Wohnsitzes des Haushalts (Feld FC3);
- Gesamteinkommen (Feld FC8 Abschnitt II) in Bezug auf:
- Befreiung von der Abgabe der Einkommenserklärung und Fehlen einer Einheitlichen Bescheinigung;
- Aussetzung der Steuerpflicht aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse.
VORGELADENE DATEN
Die in den folgenden Feldern enthaltenen Daten können vorgeladen werden:
- Zusammensetzung des Haushalts (Feld A Tabelle und Feld FC1);
- Wohnimmobilie (Feld B erster Abschnitt);
- periodische Zulagen für Ehepartner und Kinder (Feld FC5);
- Kraftfahrzeuge und andere langlebige Güter (Feld FC6);
- Behinderung und Pflegebedürftigkeit (Feld FC7).
Für die Berechnung des „Standard“-ISEE-Werts (gültig für die Gesamtheit der geförderten Sozialleistungen) muss die DSU Mini ausgefüllt werden, die die wichtigsten Personen-, Einkommens- und Vermögensdaten des Familienhaushalts enthält.
In besonderen Fällen ist, je nach Art der zu beantragenden Leistung oder den besonderen Merkmalen des Familienhaushalts, die vollständige DSU auszufüllen und es sind dann zusätzliche Informationen vorzulegen.
In anderen Fällen ermöglichen die erfassten Informationen die Berechnung spezifischer ISEE-Werte:
- „Sozio-medizinischer“ ISEE-Wert;
- „Sozial- und Gesundheitseinrichtung“-ISEE-Wert;
- „Universität“-ISEE-Wert;
- ISEE-Wert für „Minderjährige mit nicht miteinander verheirateten und nicht im selben Haushalt lebenden Eltern“.
Bei Vorliegen einer gültigen ISEE kann durch Vorlage der aktuellen ISEE-DSU die Berechnung des aktuellen ISEE-Werts erwirkt werden:
- bezogen auf einen Zeitraum, der dem Antrag auf die Leistung nahekommt;
- bei erheblichen Veränderungen des Gesamteinkommens des Haushalts oder bei Vorliegen von unerwünschten Ereignissen wie Arbeitsplatzverlust oder Leistungsabbruch. Ab dem 1. April eines jeden Jahres ist es möglich, die Berechnung des aktuellen ISEE-Werts bei erheblichen Vermögensänderungen auf der Grundlage der Vermögenswerte zu erwirken, die zum 31. Dezember des Jahres vor dem der Vorlage der DSU besessen wurden.
GÜLTIGKEIT
Die ISEE ist bis zum 31. Dezember des Jahres der Einreichung der DSU gültig.
Die aktuelle ISEE hat Gültigkeit:
- sechs Monate ab dem Datum der Einreichung der aktuellen ISEE-DSU, wenn nur die Einkommen aktualisiert werden, sofern keine Änderungen vorliegen:
- in Bezug auf die Beschäftigungssituation;
- in Bezug auf die Inanspruchnahme von Leistungen. In beiden Fällen muss die aktuelle ISEE innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung aktualisiert werden;
- bis zum 31. Dezember des Jahres der Einreichung der aktuellen DSU, wenn nur die Vermögenswerte aktualisiert werden;
- bis zum 31. Dezember des Jahres der Einreichung der aktuellen DSU, wenn Vermögen und Einkommen aktualisiert werden, sofern keine Änderungen vorliegen:
- in Bezug auf die Beschäftigungssituation;
- in Bezug auf die Inanspruchnahme von Leistungen. In beiden Fällen muss die aktuelle ISEE innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung aktualisiert werden.
Die Bescheinigung ist für jedes Mitglied des Haushalts und innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der DSU verfügbar über:
- den Zugriff auf den diesbezüglichen Online-Dienst;
- die zuständigen territorialen Stellen.
Der Meldende kann die Bescheinigung bei derselben Behörde anfordern, welcher er die Erklärung vorgelegt hat, wenn er einen bestimmten Auftrag erteilt hat.