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Veröffentlichung: 11 Dezember 2024
Um was es geht
Es handelt sich um einen Dienst zur Vorsorgeberatung, der einen umfassenderen Überblick bietet als der Versicherungsverlauf.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an nichtlandwirtschaftliche Angestellte in der Privatwirtschaft.
In Kürze wird auch für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft ein Bereich zu den Lohnausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Funktionsweise
Es gibt zwei abfragbare Bereiche, die auch in der App INPS Mobile eingesehen werden können:
- ein Bereich für die Abfrage der Daten im Zusammenhang mit den vom Arbeitgeber übermittelten monatlichen UNIEMENS-Meldungen;
- der andere für die Einsichtnahme in die direkt bezahlten Covid-19-Anträge auf Lohnausgleichsmaßnahmen.
Im ersten Bereich zu den monatlichen UNIEMENS-Meldungen können die Arbeitnehmer für jeden Monat und jeden Arbeitnehmer Folgendes überprüfen:
- Name/Firmenname des Arbeitgebers;
- die vertragliche Einstufung des Arbeitnehmers und die Art des Arbeitsverhältnisses;
- das sozialversicherungspflichtige Gehalt, mit Angabe des eventuellen beitragspflichtigen Gehalts, das die Obergrenze übersteigt;
- das Vorliegen und die Höhe von durchgeführten Ausgleichen für die Zulagen für den Familienhaushalt (ANF), unterteilt in zurückliegende und laufende Zahlungen;
- das Vorliegen von durchgeführten Ausgleichen für Mutterschaft- und Vaterschaftsurlaub und Freistellungen zu diesem Zweck, welche zu der Anrechnung fiktiver Beiträge führen;
- das Vorliegen von durchgeführten Ausgleichen für Krankheitszeiten, welche zu der Anrechnung fiktiver Beiträge führen;
- das Vorliegen von Unfallereignissen, die zu der Anrechnung fiktiver Beiträge führen;
- das Vorliegen von Lohnausgleichsmaßnahmen (z. B. Lohnausgleichskasse, gewöhnliche Zulage FIS (Lohnausgleichsfonds), Solidaritätsverträge), die zu der Anrechnung fiktiver Beiträge führen;
- die vom Arbeitgeber angegebenen Daten für den Zeitraum, in dem das Arbeitsverhältnis wegen Wartestand oder Abordnung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeiten ausgesetzt wird. Die vom Arbeitgeber monatlich übermittelten Informationen über den Wartestand oder Abordnung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeiten und die theoretische Vergütung stehen ab den Bezügen von Januar 2020 zur Verfügung und haben keinen zertifizierenden Wert.
Die Suche kann für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten durchgeführt werden, einschließlich ab dem Gehaltszeitraum Januar 2010 bis zum zweiten vorletzten Monat vor dem Datum der Suche.
Die verfügbaren Informationen:
- können im PDF- und Excel-Format exportiert werden;
- haben einen Bescheinigungswert;
- stimmen möglicherweise nicht mit denen im Versicherungsverlauf über, da die Eingabe der Beitragszahlung erst nach den Kontrollen durch das Institut erfolgt..
Wenn festgestellt wird, dass bestimmte Daten mit denen des Arbeitnehmers nicht übereinstimmen (z. B. Teilzeitvertrag anstelle von Vollzeitvertrag, unterschiedliche Höhe der Zulage für den Familienhaushalt, Vorliegen von Krankheitsfällen und/oder Lohnausgleichsmaßnahmen, die dem Arbeitnehmer nicht bekannt sind usw.), kann die Inkongruenz über den Kanal „INPS Antwortet“ gemeldet werden, der im Abschnitt MyINPS der Website zugänglich ist.
Im Abschnitt „Lohnausgleichsmaßnahmen“ kann für jeden betreffenden Zeitraum und Arbeitgeber Folgendes überprüft werden:
- Daten zu den Anträgen auf Lohnausgleich mit direktem Zahlungsantrag im Zusammenhang mit Covid-19, die von den Arbeitgebern für Zeiträume ab dem 23. Februar 2020 an INPS übermittelt wurden, wobei alle Bearbeitungsphasen bis zu den Zahlungen verfolgt werden können (ordentliche Lohnausgleichskasse, Lohnausgleichskasse mit Ausnahmeregelung, gewöhnliche Zulage);
- Antragsdaten::
- Art der Leistung (CIGO/CIGD/ASO);
- Protokollnummer des vom Arbeitgeber eingereichten Antrags;
- Datum des Eingangs und Zeitraum des Antrags
- Antrag auf Vorauszahlung von 40 % (ja/nein);
- Status der Vorauszahlung 40 %;
- Antragsstatus;
- individuelles Ergebnis (nur für die Anträge in Bezug auf den Solidaritätsfonds, die Ergebnisse über die Begünstigten enthalten, je nach Ergebnis des Antrags);
- zuständige INPS-Stelle;
- Zahlungsdaten, die nur für Anträge im Status „Angenommen“ oder „Teilweise angenommen“ verfügbar sind:
- sr41 erhalten (ja/nein);
- Zahlungsdatum (nur für Zahlungsstatus „ausgezahlt“);
- Zahlungszeitraum;
- Zahlungsstatus.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann der Zeitraum, der Gegenstand des Antrags auf Lohnausgleich ist, 18 Monate nicht überschreiten.