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Wie kann man die Überwachung der Angemessenheit der Beitragszahlung von Unternehmen in Bezug auf ordnungsgemäß gemeldete Arbeitskräfte unterstützen?
Veröffentlichung: 29 Dezember 2022 Letzte Aktualisierung: 15 April 2025
Um was es geht
Der Dienst „Überwachung der Angemessenheit der Arbeitsverhältnisse bei Aufträgen (MoCOA)“unterstützt und verbessert durch die Rekonstruktion der Kette der an der Ausführung eines Bau- oder Werksvertrags beteiligten Parteien die Prozesse zur Überprüfung der Angemessenheit der Beitragszahlungen der beauftragten Unternehmen und etwaiger Subunternehmer in Bezug auf ordnungsgemäß gemeldete Arbeitskräfte.
Zielgruppe
Der Dienst steht privaten Arbeitgebern und deren Vermittlern zur Verfügung. Der Zugang und die Nutzung des Verfahrens ist auch den vom Arbeitgeber ausdrücklich autorisierten Personen über den Dienst „Zugangsberechtigung zur Überwachung der Angemessenheit der Arbeitsverhältnisse bei Aufträgen" gestattet.
Funktionsweise
Der Dienst MoCOA basiert auf einem Abgleich zwischen den dem Auftraggeber bekannten Daten der Auftragsnehmer/Subunternehmer und den von den Auftragnehmern/Subunternehmern bei UNIEMENS tatsächlich gemeldeten Daten.
Die Auftraggeber haben so während der gesamten Dauer des Auftrags die Möglichkeit, die Einhaltung der von den Auftragnehmern zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe eingegangenen Verpflichtungenin Bezug auf die ordnungsgemäß gemeldeten Arbeitskräfte zu bestätigen oder nicht.
Das System erstellt in der Tat einen monatlichen Bericht mit dem Namen „Dokument der Angemessenheit der Arbeitsverhältnisse bei Aufträgen“ (DoCOA), in dem etwaige Unstimmigkeiten und/oder Inkonsistenzen in den in UNIEMENS gemeldeten Daten und den in MoCOA registrierten Daten aufgezeigt werden.
Durch den Zugriff auf die Startseite des MoCOA ist es möglich, alle Aufträge einzusehen und zu prüfen, die auf die Person zurückzuführen sind, die sich angemeldet hat. Es steht auch die Funktion „Eingabe neuer Aufträge“ zur Verfügung, mit der jeder einzelne neue Auftrag erfasst werden kann.
Für die Registrierung müssen die erforderlichen Informationen zum Auftrag und zur möglichen Vergabe von Unteraufträgen bereitgestellt werden. Einige Daten werden durch das Verfahren automatisch vorausgefüllt, da sie bereits in den Archiven des Instituts verfügbar sind (Name und Firmenname, Steuernummer, PEC-Adressen des Auftraggebers), andere müssen vom Auftraggeber eingegeben werden, auch durch Auswahl aus dem Dropdown-Menü. Die verschiedenen Funktionen sind je nach Profil des angemeldeten Nutzers aktiv und nutzbar.
Für jeden Auftrag muss der Auftraggeber zusätzlich zu den allgemeinen Informationen die Daten des Auftragnehmers eingeben und die Möglichkeit der Unterauftragsvergabe angeben, indem er den entsprechenden Eintrag ankreuzt: Ohne diese Angabe, die nur vom Auftraggeber vorgenommen werden kann (sowohl bei der Registrierung als auch danach), ist es nicht möglich, Informationen über das Subunternehmen und den Subunternehmerauftrag einzugeben.
Für die vollständige Beschreibung des Verfahrens zur Registrierung des Auftrags und der nachfolgenden Schritte wird auf den Leitfaden verwiesen, der im Dienst selbst und in der Nachricht Nr. 428 vom 27. Januar 2022 (auf Italienish) verfügbar ist.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.