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Unbefristete Verhältnisse - Überprüfung

Wie prüft man die Voraussetzungen für das Erreichen der Beitragsbefreiung für Neueinstellungen von jungen Menschen?

Veröffentlichung: 29 Dezember 2022 Letzte Aktualisierung: 2 März 2023

Um was es geht

Das Verfahren ermöglicht die Überprüfung des Besitzes der für die Anerkennung der Beitragsbefreiung für Neueinstellungen von jungen Menschen vorgesehenen Voraussetzung, die darin besteht, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der ersten geförderten Einstellung zuvor kein unbefristetes Arbeitsverhältnis hatte.

 

Zielgruppe

Das Instrument richtet sich an:

  • Bürger;
  • Arbeitgeber;
  • beauftragte Vermittler (Gesetz 12/1979).

Funktionsweise

Um die Überprüfungen zu erleichtern, wurde ein spezielles Dienstprogramm eingerichtet, über welches Arbeitgeber und ihre Sozialversicherungsvermittler sowie Arbeitnehmer - vorbehaltlich der Aktualisierung der internen und externen Datenbanken - Informationen über das Bestehen von unbefristeten Arbeitsverhältnissen erhalten können, die vor der Abfrage bestanden.

Vor der Konsultation des Dienstprogramms muss der Arbeitgeber oder sein Vermittler bestätigen, dass er diese Erklärung eingeholt hat, da diese Erklärung die Voraussetzung für die rechtmäßige Überprüfung der Position des Arbeitnehmers darstellt.

Insbesondere können die Betroffenen nach Angabe der Steuernummer des Arbeitnehmers durch die Nutzung des Dienstprogramms erfahren, ob der Arbeitnehmer bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hatte. Das Verfahren gibt mit separatem Nachweis das Ergebnis der Abfrage (Ja/Nein) zurück, die sich aus der Analyse der Informationen ergibt, die aus den im Besitz des Instituts befindlichen Beitragserklärungen abgeleitet werden können, sowie aus denjenigen, die aus den obligatorischen Mitteilungen abgeleitet werden können.

Darüber hinaus stellt das Dienstprogramm, falls aus den Datenbanken des Arbeits- und Sozialministeriums (Unilav/Unisomm) das Vorhandensein von unbefristeten Einstellungen hervorgeht, Informationen über das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses, das in der obligatorischen Mitteilung angegeben ist, und die entsprechende Kennnummer zur Verfügung.

Um die für die Bewertung der Übertragbarkeit der Befreiung erforderlichen Informationen zu ermitteln, wurden auch die Aktualisierungen des Verfahrens vorgenommen. Im Falle der vorherigen Inanspruchnahme der strukturellen Befreiung für junge Menschen bietet die Anwendung einen spezifischen Nachweis der monatlichen Zahlungszeiträume, in denen die Erleichterung tatsächlich in Anspruch genommen wurde.

Wenn daher aufgrund der eingegebenen Steuernummer festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer bereits im Rahmen einer strukturellen Erleichterung eingestellt worden war, legt das Dienstprogramm dem Arbeitgeber, welcher die Person einstellen möchte, Nachweise über die Zeiträume der Inanspruchnahme der Erleichterung vor, um die verbleibende Zeit der zustehenden Befreiung zu berechnen.

In den Fällen, in denen aus der Konsultation der Vergütungsmeldungen der Arbeitgeber mehrere monatliche Flüsse für das gleiche Arbeitsverhältnis hervorgehen und nur in einigen von ihnen die Erleichterung berücksichtigt wurde, gibt das Dienstprogramm in jedem Fall die Auflistung aller monatlichen Flüsse zurück.

In Anbetracht der Art und Weise, wie die monatlichen Flüsse von den Arbeitgebern an das Institut gesendet werden (nämlich im Monat nach dem betreffenden Monat), muss bei der Konsultation des Dienstprogramms die Möglichkeit einer Zeitverschiebung zwischen dem, was sich im Archiv befindet, und dem, was zum Zeitpunkt der Konsultation tatsächlich fällig ist, berücksichtigt werden.

Das Ergebnis hat keinen Bescheinigungswert. Die Arbeitgeber und ihre Vermittler müssen daher weiterhin die Erklärung des Arbeitsnehmers als eidesstattliche Erklärung (gemäß Artikel 47 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000) in Bezug auf das Bestehen früherer unbefristeter Arbeitsverhältnisse einholen und aufbewahren.

Antrag

Die Anwendung ist verfügbar, indem auf „Tool verwenden“ geklickt wird und sich der Nutzer mit seinen Authentifizierungsdaten anmeldet. Sie kann von den Arbeitgebern bzw. deren Sozialversicherungsvermittlern und ausschließlich in Bezug auf die eigene Versicherungsposition von den betroffenen Arbeitnehmern konsultiert werden.