Sie sind in
Rentner- Öffentlich Bedienstete
-
-
Veröffentlichung: 20 August 2021 Letzte Aktualisierung: 15 November 2024
Um was es geht
Die Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds), stellt den Mitgliedern und deren Familien, Leistungen in folgenden Bereichen zur Verfügung:
- Hypothdarlehen und Darlehen zu Vorzugszinsen;
- Förderung der Aus- und Weiterbildung von der Grundschule bis zum Master;
- Prävention und Gesundheit;
- Leistungen für Senioren und pflegebedürftige Personen;
- Beschäftigungspolitische Maßnahmen;
- Wohnunterbringung;
- Studienaufenthalte und Sommer-Wellness-Aufenthalte.
Die Leistungen werden durch die Teilnahme an Ausschreibungen,zugänglich gemacht, zu denen alle Mitglieder der Einheitskasse, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, Zugang haben.
Weitere Informationen sind auf der Seite „Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds)“ erhältlich.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an öffentlich Bedienstete:
- bereits zwingend beim Kreditfonds als Angestellte öffentlicher Behörden und Verwaltungen registriert sind, die der ausschließlichen Verwaltung der AGO (Kasse Verwaltung öffentlich Bedienstete ex INPDAP) angehören;
- Angestellte öffentlicher Behörden und Verwaltungen die nicht bei der Verwaltung öffentlich Bedienstete registriert sind und am 1. Januar 2020 im Dienst waren und bis zum 20. Februar 2022 dem Kreditfonds beigetreten sind;
- Angestellte die auch nach dem 20. Februar 2022 bei öffentlichen Behörden oder Verwaltungen eingestellt oder versetzt werden, die nicht zur Verwaltung öffentlich Bedienstete gehören, und die innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einstellung oder Versetzung dem Kreditfonds beitreten.
Der Dienst richtet sich auch an Rentner:
- bereits öffentlich Bedienstete, deren Rente von einer der Kassen der Verwaltung öffentliche Bedienstete gezahlt wird und die bis zum letzten Diensttag ihren Willen geäußert haben, auch nach ihrer Pensionierung dem Kreditfonds beizutreten;
- bereits öffentlich Bedienstete, deren Rente nicht von einer der Kassen der Verwaltung öffentliche Bedienstete gezahlt wird, die:
- sich dem Kreditfonds im Rahmen der im vorherigen Absatz genannten Bedingungen, vor ihrer Pensionierung angeschlossen haben;
- die bis zum letzten Diensttag den Willen geäußert haben, dem Kreditfonds auch nach der Pensionierung beizutreten.
Darüber hinaus können, bei einem Eintritt bis zum 20. Februar 2022 von folgend Rentner von den Leistungen profitieren:
- bereits öffentlich Bedienstete die am 1. Januar 2020 nicht beim Kreditfonds gemeldet waren;
- bereits öffentlich Bedienstete die vor der Pensionierung, bis zum 1. Januar 2020, in Kreditkasse eingetragene waren, die nach diesem Datum in den Ruhestand gegangen sind und zum Zeitpunkt der Pensionierung nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Eintragung in die Kreditkasse aufrechtzuerhalten.
Der Dienst richtet sich an bereits eingetragene öffentlich Bedienstete.
Funktionsweise
Die Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen wird über den Pflichtbeitrag der Entlohnung von öffentlich Bediensteten oder Rentnern nach der Pflichtregistrierung oder freiwilligen Mitgliedschaft, finanziert.
Die Einschreibung kann nicht widerrufen werden.
Der Abzug beträgt:
- 0,35 % des Gehalts für unbefristete beschäftigte Arbeitnehmer;
- 0,15 % für Rentner.
Kein Beitrag ist erforderlich, wenn die Rente unter oder gleich der Mindestleistung der Renten liegt, die aus dem Rentenfonds der abhängig beschäftigten Arbeitnehmer zu zahlen sind.
Die Einschreibung ermöglicht es öffentlichen Bediensteten und Rentnern, folgende Vorteile in Anspruch nehmen zu können, wie:
- Kredit;
- Sozialleistungen;
- Gesundheitsschutz;
- Unterstützung beim Studium und beim Einstieg in die Arbeitswelt;
- Unterstützung für Familien, junge Menschen und Senioren.
Die Leistungen werden vollständig durch den von den Mitgliedern gezahlten Beitrag und durch die Reinvestition der Erträge aus den Kreditaktivitäten selbst finanziert: Der Staat trägt keine Kosten.
Im Laufe der Zeit können unter Wahrung des finanziellen Gleichgewichts der Verwaltung neue Leistungen eingeführt werden.
Im Bereich Broschüre wird das gesamte Informationsmaterial zu den Leistungen zur Verfügung gestellt.
Antrag
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag auf Mitgliedschaft der öffentlich Bediensteten von öffentlichen Behörden oder Verwaltungen, die zur alleinigen Leitung der AGO gehören, ist nur für Rentenanwärter erforderlich, um ihren Beitrittswunsch auch nach der Pensionierung zum Ausdruck zu bringen.
Bereits beim Kreditfonds registrierte Angestellte die kurz vor dem Ausscheiden aus dem Dienst stehen und deren Anträge auf APE-Sozialrente, Ausscheidungsvereinbarung oder Expansionsregelung angenommen wurden, die beabsichtigen, sich nach der Pensionierung beim Kreditfonds zu registrieren, können bis zum letzten Diensttag beitreten.
Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Diejenigen, die vom Datum der Beendigung des Dienstverhältnisses bis zur Pensionierung Zugang zu derr APE-Sozialrente oder Entlassungs-/Erweiterungsverfahren haben, unterliegen nicht der Einbehaltung zugunsten des Kreditfonds.
Bis zum Renteneintritt haben sie daher keinen Zugriff auf die gezahlten Leistungen.
Der Wunsch, die Mitgliedschaft auch im Ruhestand aufrechtzuerhalten, muss bis zum letzten Arbeitstag geäußert werden:
- für Angestellte, die bei einer der öffentlichen Verwaltungen registriert sind:
- indem Sie bei der Beantragung der Rente das Kästchen “Ich bitte um Aufnahme in den Kreditfonds“ ankreuzen;
- oder indem Sie den Online-Antrag einreichen;
- für Angestellte, die an einen anderen Fonds als die Verwaltung öffentlich Bedienstete zahlen, indem sie einen Online-Antrag einreichen.
Den Online-Antrag erreichen Sie von dieser Seite aus durch einen Klick auf “ Nutzen Sie den Dienst“.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag ist online, sofern dieser vorgesehen ist einzureichen, indem man auf den entsprechenden Dienst zugreift durch:
- öffentliches System für die digitale Identität (SPID, Sistema Pubblico di Identità Digitale);
- elektronischen Personalausweis (CIE, Carta d‘Identità Elettronica);
- nationale Servicekarte (CNS, Carta Nazionale dei Servizi).
Durch den Zugang zu diesem Dienst ist Folgendes möglich:
- einen „Neuen Antrag“ zu stellen;
- mittels Anklicken von „Antragsabfrage“ den eingereichten Antrag anzuzeigen und im PDF-Format zu exportieren;
- mittels Anklicken von „Abfrage des Verfahrensablaufs“ den Fortschritt des Verfahrensablaufs anzuzeigen.
Die Modalitäten sind in der Mitteilung Nr. 2883 vom 12. August 2021 dargelegt.
Einzelheiten zum Dienst sind im beiliegenden Handbuch (pdf 869KB) enthalten.
Der Antrag kann auch auf folgende Weise eingereicht werden:
- Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
- Patronatsstellen und Vermittlungsstellen des Instituts,
über die von diesen angebotenen elektronischen Diensten.