Sie sind in
Rentner- Öffentlich Bedienstete
-
-
Veröffentlichung: 20 August 2021 Letzte Aktualisierung: 16 Juni 2025
Um was es geht
Die Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds), stellt den Mitgliedern und deren Familien, Leistungen in folgenden Bereichen zur Verfügung:
- Hypothekendarlehen und Darlehen zu Vorzugszinsen;
- Förderung der Aus- und Weiterbildung von der Grundschule bis zum Master;
- Prävention und Gesundheit;
- Leistungen für Senioren und pflegebedürftige Personen;
- Beschäftigungspolitische Maßnahmen;
- Wohnunterbringung;
- Studienaufenthalte und Sommer-Wellness-Aufenthalte.
Für Angestellte mit Beiträgen bei Verwaltung von öffentlich Bediensteten besteht eine Meldepflicht.
Ab dem 12. Januar 2025 kann die Mitgliedschaft mit der strukturellen Öffnung der Mitgliedschaftsdauer (INPS-Rundschreiben Nr. 49 vom 3. März 2025 (auf Italienisch)) ohne zeitliche Einschränkung ausgeübt werden.
Die Mitgliedschaft ist unwiderruflich und die Inanspruchnahme der Leistungen ist ein Jahr nach der Registrierung möglich.
Der Zugang zu den Sozialleistungen erfolgt über die Teilnahme an einer Ausschreibung (auf Italienisch), an denen alle Mitglieder des Fonds teilnehmen können, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Zugriff auf Darlehensleistungen erfolgt über die Dienste auf Antrag:
- Hypothekendarlehen;
- mehrjährige Darlehen;
- Kleindarlehen.
Die Links finden Sie unten auf dieser Seite im Abschnitt „Das könnte Sie interessieren“.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an öffentlich Bedienstete:
- bereits zwingend beim Kreditfonds als Angestellte öffentlicher Behörden und Verwaltungen registriert sind, die der ausschließlichen Verwaltung der AGO (Kasse Verwaltung öffentlich Bedienstete ex INPDAP) angehören;
- Unteroffiziere, die kurz vor ihrer Versetzung in die Hilfstruppe stehen;
- Offiziere die kurz vor der Pensionierung stehen;
- Angestellte Arbeitnehmer öffentlicher Behörden und Verwaltungen, die nicht bei Rentenfonds oder Fonds für TFR/TFS-Abfindungen (ex ENPAS oder ex INADEL) der Verwaltung öffentlich Bediensteten, registriert sind.
Der Dienst richtet sich auch an Rentner:
- bereits öffentlich Bedienstete, deren Rente von einer der Kassen der Verwaltung öffentliche Bedienstete gezahlt wird und die bis zum letzten Diensttag ihren Willen geäußert haben, auch nach ihrer Pensionierung dem Kreditfonds beizutreten;
- bereits öffentlich Bedienstete, deren Rente nicht von einer der Kassen der Verwaltung öffentliche Bedienstete gezahlt wird, die:
- sich dem Kreditfonds im Rahmen der im vorherigen Absatz genannten Bedingungen, vor ihrer Pensionierung angeschlossen haben;
- die bis zum letzten Diensttag den Willen geäußert haben, dem Kreditfonds auch nach der Pensionierung beizutreten.
Ab Januar 2025 können auch folgende beitreten:
- öffentliche Rentner:
- mit einer Rente aus dem Sonderrentenfonds für Angestellte der öffentlichen Verwaltung;
- die noch nicht der Einheitskasse beigetreten sind;
- Rentner, ehemalige Mitarbeiter öffentlicher Behörden und Verwaltungen:
- mit Renten, die von anderen Behörden oder Verwaltungen als der Verwaltung der öffentlich Bediensteten gezahlt werden;
- die noch nicht der Einheitskasse beigetreten sind.
Handelt es sich bei dem letzten Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses um eine öffentliche Verwaltung, können folgende die Mitgliedschaft beantragen:
- Arbeitnehmer und direkte Rentenempfänger von:
- Altersrente;
- Beitragsaltersrente;
- vorgezogene Rente;
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit;
- Diejenigen, die das Recht ausüben oder ausgeübt haben:
- Zusammenführung;
- Zusammenrechnung;
- Anhäufung.
Ausgeschlossen sind Inhaber einer Hinterbliebenenrente.
Folgende können der Einheitskasse nicht beitreten:
- Personen, die ihre Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern als der öffentlichen Verwaltung beendet haben, auch wenn sie ihre Registrierung bei der Verwaltung öffentlich Bedienstete aufrechterhalten haben
- die als Mitarbeiter bei öffentlichen Behörden oder Verwaltungen gearbeitet haben, die bei der getrennten Verwaltung registriert sind
Die Mitgliedschaft können Rentner und Personen die kurz vor der Rente des öffentlichen Dienstes stehen, beantragen, die das Recht der Anhäufung in der getrennten Verwaltung ausüben oder ausgeübt haben.
Funktionsweise
Die Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen wird über den Pflichtbeitrag der Entlohnung von öffentlich Bediensteten oder Rentnern nach der Pflichtregistrierung oder freiwilligen Mitgliedschaft, finanziert.
Die Einschreibung kann nicht widerrufen werden.
Der Abzug beträgt:
- 0,35 % des Gehalts für unbefristete beschäftigte Arbeitnehmer;
- 0,15 % für Rentner.
Kein Beitrag ist erforderlich, wenn die Rente unter oder gleich der Mindestleistung der Renten liegt, die aus dem Rentenfonds der abhängig beschäftigten Arbeitnehmer zu zahlen sind.
Die Einschreibung ermöglicht es öffentlichen Bediensteten und Rentnern, folgende Vorteile in Anspruch nehmen zu können, wie:
- Kredit;
- Sozialleistungen;
- Gesundheitsschutz;
- Unterstützung beim Studium und beim Einstieg in die Arbeitswelt;
- Unterstützung für Familien, junge Menschen und Senioren.
Die Leistungen werden vollständig durch den von den Mitgliedern gezahlten Beitrag und durch die Reinvestition der Erträge aus den Kreditaktivitäten selbst finanziert: Der Staat trägt keine Kosten.
Im Laufe der Zeit können unter Wahrung des finanziellen Gleichgewichts der Verwaltung neue Leistungen eingeführt werden.
Im Bereich Broschüre (auf Italienisch) wird das gesamte Informationsmaterial zu den Leistungen zur Verfügung gestellt.
Antrag
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag auf Mitgliedschaft der öffentlich Bediensteten von öffentlichen Behörden oder Verwaltungen, die zur alleinigen Leitung der AGO gehören, ist nur für Rentenanwärter erforderlich, um ihren Beitrittswunsch auch nach der Pensionierung zum Ausdruck zu bringen.
Bereits beim Kreditfonds registrierte Angestellte die kurz vor dem Ausscheiden aus dem Dienst stehen und deren Anträge auf APE-Sozialrente, Ausscheidungsvereinbarung oder Expansionsregelung angenommen wurden, die beabsichtigen, sich nach der Pensionierung beim Kreditfonds zu registrieren, können bis zum letzten Diensttag beitreten.
Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Diejenigen, die vom Datum der Beendigung des Dienstverhältnisses bis zur Pensionierung Zugang zu der APE-Sozialrente oder Entlassungs-/Erweiterungsverfahren haben, unterliegen nicht der Einbehaltung zugunsten des Kreditfonds.
Bis zum Renteneintritt haben sie daher keinen Zugriff auf die gezahlten Leistungen.
Der Wunsch, die Mitgliedschaft auch im Ruhestand aufrechtzuerhalten, muss bis zum letzten Arbeitstag geäußert werden:
- für Angestellte, die bei einer der öffentlichen Verwaltungen registriert sind:
- indem Sie bei der Beantragung der Rente das Kästchen “Ich bitte um Aufnahme in den Kreditfonds“ ankreuzen;
- oder indem Sie den Online-Antrag einreichen;
- für Angestellte, die an einen anderen Fonds als die Verwaltung öffentlich Bedienstete zahlen, indem sie einen Online-Antrag einreichen.
Die Registrierung beginnt am ersten verfügbaren Tag des Monats, in dem der Antrag eingereicht wird.
Für noch nicht eingeschriebene Rentner beginnt die Beitragspflicht mit dem Tag der Anmeldung.
Den Online-Antrag erreichen Sie von dieser Seite aus durch einen Klick auf “ Nutzen Sie den Dienst“.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag ist online, sofern dieser vorgesehen ist einzureichen, indem man auf den entsprechenden Dienst zugreift durch:
- öffentliches System für die digitale Identität (SPID, Sistema Pubblico di Identità Digitale);
- elektronischen Personalausweis (CIE, Carta d‘Identità Elettronica);
- nationale Servicekarte (CNS, Carta Nazionale dei Servizi).
Durch den Zugang zu diesem Dienst ist Folgendes möglich:
- einen „Neuen Antrag“ zu stellen;
- mittels Anklicken von „Antragsabfrage“ den eingereichten Antrag anzuzeigen und im PDF-Format zu exportieren;
- mittels Anklicken von „Abfrage des Verfahrensablaufs“ den Fortschritt des Verfahrensablaufs anzuzeigen.
Der Antrag kann auch über die Patronatstellen und Vermittler des Instituts über die von ihnen angebotenen Telematikdienste eingereicht werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Contact Center unter der gebührenfreien Nummer 803 164 (kostenlos aus dem Festnetz) oder 06 164 164 (aus dem Mobilfunknetz).