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Veröffentlichung: 6 April 2017 Letzte Aktualisierung: 26 November 2024
Um was es geht
Das INPS-Hypothekendarlehen ist eine langfristige vergünstigte Finanzierung, die wegen einen der folgenden Gründen beantragt kann:
- die Kosten für den Kauf, den Bau oder die Erweiterung des ersten und einzigen Wohnsitzes;
- den Kauf oder den Bau einer Garage oder eines Parkplatzes, der für den ersten und einzigen Wohnsitz bestimmt ist;
- die Kosten für die Einschreibung und den Besuch von Studiengängen für sich selbst oder für Familienmitglieder;
- den Abschluss eines bereits bei einer Bank abgeschlossenen Hypothekendarlehens (sog. Übertragbarkeit oder Forderungsübergang).
Das Video-Tutorial zeigt, wie man ein Hypothekendarlehen erhält.
Ausführliche Informationen sind in den FAQ (PDF 102 kB) zu finden.
Zielgruppe
Ein INPS-Hypothekendarlehen können Personen beantragen, die seit mindestens einem Jahr bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen registriert sind:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben und im Dienst sind;
- Rentner.
Funktionsweise
DAUER UND MODALITÄTEN DER RÜCKERSTATTUNG
Die Laufzeit der Hypothekendarlehen beträgt 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre.
Die maximale Laufzeit des Tilgungsplans des Hypothekendarlehens richtet sich nach dem Alter des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung, wobei die Summe zwischen dem Alter des Antragstellers und der Dauer der Tilgung nicht mehr als 80 betragen darf.
Die maximale Laufzeit des Hypothekendarlehens beträgt 15 Jahre im Falle eines zu Studienzwecken beantragten Hypothekendarlehens.
Am 1. Januar 2024 trat die neue Verordnung für die Gewährung von Bauhypothekendarlehen an Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (PDF 1345 kB) in Kraft.
Die Rückerstattung des Darlehens erfolgt wie folgt:
- mit der „französischen“ Berechnungsmethode;
- in konstanten und aufgeschobenen monatlichen Raten, abhängig von den Zinssätzen, die durch die Maßnahme des INPS festgelegt wurden.
Die Höhe der Raten hängt daher vom Wert der gewährten Finanzierung und dem Zinssatz ab, der nach Wahl des Antragstellers während der Laufzeit des Hypothekendarlehens fest oder variabel sein kann.
Die Zahlung der Hypothekendarlehensraten erfolgt über die PagoPA-Kanäle.
Der Zinssatz kann auf Antrag des Darlehensnehmers während des Tilgungszeitraums und zwei Jahre nach Abschluss des Hypothekendarlehensvertrags einmal von fest auf variabel und umgekehrt geändert werden.
Zu Informationszwecken kann der Tilgungsplan des Hypothekendarlehens simuliert werden, indem auf den entsprechenden Dienst zugegriffen wird.
ZINSSÄTZE UND HÖHE DES DARLEHENBETRAGS
Für die ab dem 1. November 2023 eingereichten Hypothekendarlehensanträge (genehmigt durch Beschluss des außerordentlichen Kommissars Nr. 72/2023) gelten folgende Zinssätze.
Dauer (bis zu) | <=50 % | 50 % - 80 % | >80 % |
---|---|---|---|
10 Jahre | 2,93 % | 2,98 % | 3,13 % |
15 Jahre | 2,90 % | 2,95 % | 3,10 % |
20 Jahre | 2,88 % | 2,93 % | 3,08 % |
25 Jahre | 2,84 % | 2,89 % | 3,04 % |
30 Jahre | 2,82 % | 2,87 % | 3,02 % |
Dauer (bis zu) | <=50 % | >50 % |
---|---|---|
10 Jahre | 2,93 % | 2,98 % |
15 Jahre | 2,90 % | 2,95 % |
Für Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz und monatlicher Tilgungsrate gilt der Zinssatz in Höhe des Euribor zu einen Monat, der über 365 Tage berechnet wird, zuzüglich 150 Basispunkten.
Der Zinssatz wird am Ende des Monats vor der Auszahlung bestimmt oder, wenn dieser Tag einem Sonn- oder Feiertag entspricht, am ersten Werktag nach dem Sonn- oder Feiertag.
Der Höchstbetrag der gewährten Finanzierung variiert je nach den verschiedenen Zwecken, für die das Hypothekendarlehen beantragt werden kann.
Nachstehend sind die Höchstbeträge für Anträge auf Hypothekendarlehen oder Übertragbarkeit in Bezug auf jeden der in der Verordnung vorgesehenen Zwecke:
- Kauf einer Neubauwohnung von einem Bauunternehmen oder einer Genossenschaft oder in jedem Fall einer Wohnung von einer Privatperson, die keine unternehmerische Tätigkeit ausübt, oder durch öffentliche Versteigerung durch öffentliche Behörden; Bau, Fertigstellung und/oder Erweiterung eines Gebäudes auf einem Grundstück: maximal auszahlbarer Betrag 300.000 Euro;
- Durchführung von ordentlichen und/oder außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten, Anpassung, Erweiterung, Umbau oder Renovierung der Wohnung, die sich bereits im Besitz des Antragstellers oder des Antragstellers und des Ehegatten im Miteigentum befindet: maximal auszahlbarer Betrag 150.000 Euro;
- Bau oder Kauf einer Garage/eines Parkplatzes, die für das Wohneigentum zu verwenden ist, auch durch öffentliche Versteigerung durch öffentliche Behörden oder Zuweisung durch Genossenschaften: maximal auszahlbarer Betrag 75.000 Euro;
- Immatrikulation und Teilnahme, in Italien oder im Ausland, durch den Antragsteller oder ein Familienmitglied, an Universitätskursen, Postgraduierten- und Masterkursen, Musikkonservatorien und Akademien der Bildenden Künste, Berufsbildungsinstituten, die gesetzlich anerkannte Diplome ausstellen: maximal auszahlbarer Betrag 100.000 Euro.
Für die gleichen Zwecke und Beträge ist es möglich, die Übertragbarkeit eines bereits mit Bankinstituten abgeschlossenen Hypothekendarlehens zu erhalten.
Zusätzlich zu den maximalen Finanzierungsbeträgen, die für die verschiedenen Zwecke der Hypothekendarlehensgewährung vorgesehen sind, kann zum gleichen Zinssatz ein weiterer Betrag von nicht mehr als 6.000 Euro beantragt werden für:
- dokumentierte Kosten, die für das vereidigte Gutachten zu tragen sind, das vom INPS nach Überprüfung der Voraussetzungen für die Erlangung des Hypothekendarlehens verlangt wird;
- Zahlung der Versicherungsprämie in Bezug auf eine oder mehrere der freiwilligen Garantien, deren Finanzierung nach der Verordnung zulässig ist (Tod, dauerhafte vollständige Invalidität aufgrund von Unfall oder Krankheit, vorübergehende vollständige Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Unfall oder Krankheit, unfreiwilliger Verlust des Arbeitsplatzes - Art. 16 Absatz 6).
Der auszahlbare Höchstbetrag darf in keinem Fall den folgenden Betrag überschreiten:
- 100 % des von den Technikern des Instituts ermittelten Wertes der Immobilie;
- den in der Kaufurkunde angegebenen Kaufpreis abzüglich etwaiger dokumentierter Kosten, die Gegenstand der Finanzierung sind.
Die Raten für die Rückerstattung des Hypothekendarlehens, einschließlich Zinsen, dürfen außerdem die Hälfte des Nettoeinkommens des Haushalts nicht überschreiten, abzüglich des Schuldenrisikos des laufenden Jahres, das zum Zeitpunkt der Antragstellung selbstbescheinigt ist.
Als Nettoeinkommen des Haushalts gilt die Summe der Einkünfte der Haushaltsmitglieder nach Steuern, die sich aus der letzten zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Steuererklärung ergibt.
Die Anträge auf Gewährung des Hypothekendarlehens werden in der chronologischen Reihenfolge der Protokollierung zugelassen.
Für den Fall, dass die gestellten Darlehensanträge sich auf mehr als 90 % der jährlichen Finanzmittel für die Gewährung von Hypothekendarlehen belaufen:
- wird bei der Berücksichtigung der Anträge eine monatliche nationale Rangliste auf der Grundlage des gewöhnlichen ISEE-Werts des Haushalts des Antragstellers zugrunde gelegt;
- es werden nur Anträge auf Neufinanzierung bewertet;
- Anträge auf Übertragbarkeit von Hypothekendarlehen, die nach Erreichen der Obergrenze eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Von der Höhe des ausgezahlten Hypothekendarlehens werden Verwaltungskosten in Höhe von 0,50 % im Voraus einbehalten.
VORZEITIGE VOLLSTÄNDIGE ODER TEILWEISE TILGUNG DES HYPOTHEKENDARLEHENS
Der Vertragsnehmer kann das Hypothekendarlehen während der Laufzeit des Tilgungsplans jederzeit wie folgt kündigen:
- teilweise, mindestens 20 Tage vor Fälligkeit der nächsten monatlichen Rate;
- vollständig;
- mit Einmalzahlung, ohne Vertragsstrafe.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN UND PFLICHTEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DES HYPOTHEKENDARLEHENS
Das Mitglied oder die Mitglieder des Familienhaushalts dürfen im gesamten Staatsgebiet keine andere Wohnung besitzen (Art. 6 der Verordnung), es sei denn:
- der Antragsteller oder die Familienmitglieder sind Eigentümer von Wohnungen, die durch Schenkung unter Lebenden oder durch Erbfolge von Todes wegen in ihren Besitz gelangt sind, sofern diese nicht nutzbar sind, da sie bereits seit mindestens fünf Jahren mit dinglichen Nutzungsrechten (Nießbrauch, Nutzung, Wohnen) belastet sind;
- der Antragsteller oder die Familienangehörigen sind zu insgesammt höchstens 50 % Eigentümer von Wohnungen, auch wenn diese nicht mit dinglichen Nutzungsrechten belastet sind;
- der Antragsteller, auch wenn er Eigentümer einer Wohnung ist, kann aufgrund einer gerichtlichen Trennungs- und Zuweisungsverfügung zugunsten des anderen Ehegatten und/oder der Haushaltsmitglieder nicht über diese verfügen (diese Umstände müssen durch eine beglaubigte Kopie der gerichtlichen Verfügung dokumentiert werden);
- die Unbenutzbarkeit der Wohnung des Antragstellers wird von der zuständigen Behörde nach unvorhersehbaren Ereignissen aufgrund von Naturkatastrophen bescheinigt;
- der Antragsteller ist Miteigentümer einer Wohnung mit Personen, die nicht zu seinem Haushalt gehören, um die Anteile anderer zu übernehmen, um das volle und ausschließliche Eigentum an der Immobilie zu erlangen, die als Erstwohnsitz genutzt wird oder genutzt werden soll (in diesem Fall wird das Hypothekendarlehen ausschließlich für den Kauf der verbleibenden Anteile gewährt).
Das Hypothekendarlehen kann in den folgenden Fällen nicht gewährt werden:
- wenn Überschuldungsverfahren anhängig sind;
- in Ausführung von Vereinbarungen oder Plänen des Verbrauchers zu Lasten des Antragstellers oder der Haushaltsmitglieder (Art. 13 des Gesetzes Nr. 3/2012).
Wenn ein früheres Hypothekendarlehen, das dem Antragsteller oder einem Mitglied des Haushalts gewährt wurde, wegen Zahlungsverzugs aufgelöst wurde, kann eine neue Finanzierung nur beantragt werden, wenn seit der vollständigen Zahlung aller für das aufgelöste Hypothekendarlehen fälligen Beträge mindestens drei Jahre vergangen sind.
Der Hypothekendarlehensantrag kann auch gemeinsam mit dem Ehegatten oder dem Lebenspartner oder dem zusammenlebenden Partner mit eingetragenem Zusammenlebenspartnervertrag (Gesetz Nr. 76 vom 20. Mai 2016) gestellt werden, sofern auch dieser die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- seit mindestens einem Jahr bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen registriert sein;
- wenn beschäftigt, zum Zeitpunkt der Antragstellung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben.
In diesem Fall muss der Antragsteller dem Antrag ein spezielles Formular beifügen, das vom Mitinhaber/von der Mitinhaberin unterzeichnet wurde. Das Formular MV81 ist im Abschnitt Formulare des INPS-Portals verfügbar.
Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Immobilie, die als Hypothekengarantie dient, ab dem Datum des Abschlusses des Hypothekendarlehensvertrags und für die gesamte Laufzeit des Hypothekendarlehens zur Deckung der Risiken von Feuer, Blitzschlag und Explosionen im Allgemeinen zu versichern.
Um die Rückzahlung des Darlehenskapitals zu gewährleisten, gewährt der Darlehensnehmer dem INPS eine freiwillige Hypothek ersten Grades:
- über die zu kaufende oder gekaufte Immobilie;
- auf dem betroffenen Grundstück und für das Gebäude, das gebaut wird;
- auf die vorhandene Immobilie (im Falle einer Renovierung und/oder Erweiterung der Wohnung);
- auf die Immobilie des Darlehensnehmers, die zur Sicherheit angeboten wird, im Falle eines zu Studienzwecken beantragten Hypothekendarlehens.
Der Wert der einzutragenden Hypothek entspricht dem Doppelten des gewährten Hypothekendarlehensbetrags.
Für den Fall, dass die als Sicherheit anzubietende Immobilie auch im Miteigentum mit dem Ehegatten oder dem eingetragenen Lebenspartner, der nicht auch Mitinhaber des Hypothekendarlehens ist, steht oder stehen wird, greift dieser in den Hypothekendarlehensvertrag als dritter Hypothekengeber ein.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen muss vom 15. Januar bis zum 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden. Nur für das Jahr 2024 können Anträge vom 15. Februar bis 30. November eingereicht werden.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag auf Gewährung des Hypothekendarlehens kann ausschließlich online über das INPS-Portal gestellt werden.
Alle Benachrichtigungen, die während des Bearbeitungszyklus übermittelt werden, können derzeit durch Klicken auf das Symbol des Benachrichtigungszentrums im Seitenmenü jeder Seite des Antragsdienstes angezeigt und verwaltet werden (der Abschnitt über das „Benachrichtigungszentrum“ im Benutzerhandbuch sollte sorgfältig gelesen werden).
Der Antrag auf Gewährung des Hypothekendarlehens, der vollständig ausgefüllt ist, muss ergänzt werden mit:
- den Ersatzerklärungen und eidesstattlichen Erklärungen, die im Antragsformular vorgesehen sind;
- den Unterlagen, die gemäß dem Zweck, für den die Finanzierung beantragt wird, beizufügen sind.
Die Liste der Dokumente, die dem Antrag auf Erteilung eines Hypothekendarlehens 2024 (260 KB) für den jeweiligen Zweck der Gewährung des Darlehens beizufügen sind, kann eingesehen werden.
Nachfolgend sind die Schemata des beglaubigten Gutachtens aufgeführt, die nach Typologie getrennt sind und dem Hypothekendarlehensantrag beizufügen sind:
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 1 - KAUF EINER NEU GEBAUTEN IMMOBILIENEINHEIT VOM BAUUNTERNEHMEN (PDF 158 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 2A - KAUF EINER IMMOBILIENEINHEIT VON PRIVATPERSONEN (natürliche oder juristische Person), DIE VOR DEM 01.09.1967 GEBAUT WURDE (PDF 156 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 2B - KAUF EINER IMMOBILIENEINHEIT VON PRIVATPERSONEN (natürliche oder juristische Person) (PDF 159 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 3A - KAUF EINER IMMOBILIENEINHEIT VON EINER ÖFFENTLICHEN BEHÖRDE, DIE VOR DEM 01.09.1967 GEBAUT WURDE (PDF 154 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 3B - KAUF EINER IMMOBILIENEINHEIT VON EINER ÖFFENTLICHEN BEHÖRDE (PDF 152 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 4A - KAUF IM RAHMEN EINER ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG EINER IMMOBILIENEINHEIT VON EINER ÖFFENTLICHEN BEHÖRDE, DIE VOR DEM 01.09.1967 GEBAUT WURDE (PDF 155 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 4B - KAUF IM RAHMEN EINER ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG EINER IMMOBILIENEINHEIT VON EINER ÖFFENTLICHEN BEHÖRDE (PDF 153 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 5 - KAUF EINER NEU GEBAUTEN IMMOBILIENEINHEIT VON EINER GENOSSENSCHAFT MIT GETEILTEM EIGENTUM (PDF 172 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 6A - EIGENBAU, VERVOLLSTÄNDIGUNG UND/ODER ERWEITERUNG AUF EIGENEM GRUNDSTÜCK (AUSZAHLUNGSPHASE 1. RATE) (PDF 132 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 6B - EIGENBAU, VERVOLLSTÄNDIGUNG UND/ODER ERWEITERUNG AUF EIGENEM GRUNDSTÜCK (AUSZAHLUNGSPHASE SALDO) (PDF 175 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 7A - KAUF EINER GARAGE/EINES PARKPLATZES, GEBAUT VOR DEM 01.09.1967 (PDF 153 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 7B - KAUF EINER GARAGE/EINES PARKPLATZES (PDF 152 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 7C - EIGENBAU EINER GARAGE/EINES PARKPLATZES (AUSZAHLUNGSPHASE 1. RATE) (PDF 131 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 7D - EIGENBAU EINER GARAGE/EINES PARKPLATZES (AUSZAHLUNGSPHASE SALDO) (PDF 173 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 8A - RENOVIERUNG EINER WOHNUNG, DIE VOR DEM 01.09.1967 GEBAUT WURDE (PDF 154 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 8B - RENOVIERUNG EINER WOHNUNG (PDF 153 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 9A - HYPOTHEKENDARLEHEN ZU STUDIENZWECKEN UND IMMATRIKULATION UND BESUCH IN ITALIEN ODER IM AUSLAND DES MITGLIEDS ODER EINES HAUSHALTSMITGLIEDS EINER BERUFSBILDUNGSEINRICHTUNG, DIE VOR DEM 01.09.1967 GESETZLICH ANERKANNTE DIPLOME AUSSTELLT (PDF 156 kB);
- BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 9B - HYPOTHEKENDARLEHEN ZU STUDIENZWECKEN UND IMMATRIKULATION UND BESUCH IN ITALIEN ODER IM AUSLAND DES MITGLIEDS ODER EINES HAUSHALTSMITGLIEDS EINER BERUFSBILDUNGSEINRICHTUNG, DIE GESETZLICH ANERKANNTE DIPLOME AUSSTELLT (PDF 165 kB).
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 75 Tage festgesetzt. In jedem Fall muss das beantragte Hypothekendarlehen innerhalb von 120 Tagen nach Antragstellung beglichen werden.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.