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Beantragung der Rechtsnachfolge oder Übernahme eines Hypothekendarlehens

Der Dienst ermöglicht es dem Ehepartner, wenn er noch lebt, oder den Kindern, wenn sie Mitglieder des Familienhaushalts sind, die Aktivierung der Rechtsnachfolge in der Inhaberschaft des Hypothekendarlehens zu beantragen. Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde auf 75 Tage festgelegt.
Adressiert an:
Kategorien
Familienangehörige als Hinterbliebene
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 27 November 2024

Um was es geht

Es handelt sich um den Antrag auf Rechtsnachfolge oder Übernahme  in der Inhaberschaft des Hypothekendarlehensvertrags in folgenden Fällen:

  • gerichtliche Trennung, Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Eheschließung, der eingetragenen Lebenspartnerschaften und der faktischen Lebenspartnerschaften;
  • Tod des Inhabers.

 

Zielgruppe

Im Fall von:

  • gerichtlicher Trennung;
  • Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Eheschließung;
  • Beendigung eingetragenen Lebenspartnerschaften;
  • Beendigung der eingetragenen faktischen Lebenspartnerschaften;

Richtet sich:

  • an den Ex-Ehepartner;
  • an den eingetragenen Ex-Lebenspartner;
  • an den eingetragenen Ex-faktischen Lebenspartner, sofern die in der entsprechenden Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt werden.

Im Falle des Ablebens des Darlehensinhabers: der überlebende Ehegatte oder, in dessen Abwesenheit, die Kinder, die Mitglieder des Haushalts sind, wie in der Referenzverordnung festgelegt (d. h. die zum Zeitpunkt der Einreichung des Hypothekendarlehensantrags durch den Hypothekendarlehensnehmer geltende Verordnung).

Die Kinder, wenn sie minderjährig sind, können die Rechtsnachfolge in der Inhaberschaft des Hypothekendarlehens unter dem Schutz der vom Vormundschaftsrichter benannten Person erlangen.

Funktionsweise

Im Falle einer gerichtlichen Trennung, der Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Eheschließung, der eingetragenen Lebenspartnerschaften und der faktischen Lebenspartnerschaften ist auf Antrag, der online einzureichen ist, die Rechtsnachfolge in der Inhaberschaft des Hypothekendarlehens für folgende Kategorien von Personen zulässig:

  • ehemaliger Ehegatte;
  • ehemaliger eingetragener Lebenspartner;
  • ehemaliger faktischer Lebenspartner mit eingetragenem Zusammenlebenspartnervertrag.

Der neue Inhaber muss Mitglied der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sein, es sei denn, die Referenzverordnung sieht etwas anderes vor.

Im Falle des Todes des Darlehensnehmers, der der einzige Inhaber eines INPS-Hypothekendarlehens ist, ist es während der Tilgungszeit auf Antrag, der online eingereicht werden muss, zulässig, das Hypothekendarlehen an den Ehegatten oder die Kinder, wenn sie Mitglieder des Haushalts sind, zu übertragen, wie in den einschlägigen Vorschriften festgelegt.

Für den Fall, dass die Immobilie von anderen Personen geerbt wird:

  • wird die Tilgung am Todestag des Hypothekendarlehensinhabers unterbrochen;
  • zahlen die Erben der Immobilie das Hypothekendarlehen sofort vollständig zurück.

Der Antrag auf Rechtsnachfolge im Todesfall des Inhaberskann durch Zugriff auf den zugangsbeschränkten Bereich der INPS-Website über den entsprechenden Dienst von den folgenden Personen gestellt werden:

  • vom Ehepartner des Darlehensnehmers;
  • in Abwesenheit des Ehepartners, von den Kindern des Darlehensnehmers;
  • wenn nur minderjährige Kinder anwesend sind, vom Vormund.

Der antragstellende Vormund muss:

  • mit seinen Zugangsdaten zugreifen;
  • die Einzelheiten des vom Gericht erlassenen Ernennungsbescheids eingeben.

Das Hypothekendarlehen wird dann auf den Namen des Vormunds umgeschrieben.
Das Hypothekendarlehen wird am Ende der Prüfung des Antrags durch die Provinzialämter überschrieben:

  • auf den hinterbliebenen Ehepartner;
  • auf die Kinder. Die Kinder müssen Teil des Familienhaushalts sein, wie in den entsprechenden Vorschriften festgelegt.

Der neue Darlehensnehmer darf nicht Mitglied der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sein.

In beiden Fällen (bei Trennung oder im Todesfall) wird eine Mitteilung an die betroffenen Personen verschickt.

Das INPS bietet Ein Nutzerhandbuch zur Verfügung (PDF 1,3 MB).

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der tabelle (pdf 210KB) , die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.