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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 23 Oktober 2024
Um was es geht
Das INPS beherbergt die Schüler, die die entsprechenden Auswahlverfahren gewonnen haben, in den Einrichtungen des Instituts, im Internat oder im Teilzeitinternat, für die gesamte Dauer des Bildungszyklus von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II.
Zielgruppe
Die Internate (auch ohne Übernachtung) steht Schülern der Grundschule, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II offen, die Kinder von:
- Angestellten und Rentnern der öffentlichen Verwaltung sind, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sind;
- Rentnern in der Verwaltung der öffentlich Bediensteten sind;
- Mitgliedern der Verwaltung der Lehrkräfteunterstützung sind.
Funktionsweise
BEGINN UND DAUER
Die Plätze in einem Internat des Instituts werden jedes Jahr durch ein Auswahlverfahren vergeben.
Die Gewinner können für die gesamte Dauer der Schulzeit von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II im Internat bleiben.
Die Ausschreibungen und die entsprechenden Ranglisten können im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit eingesehen werden.
HÖHE DER LEISTUNG
Die fünf Internate des Instituts befinden sich in:
- Anagni (FR);
- Arezzo;
- Caltagirone (CT);
- Sansepolcro (AR);
- Spoleto (PG).
Sie bieten:
- Verpflegung auch als Teilzeitinternat-Formel;
- Unterkunft nur im Rahmen der Internat-Formel;
- Lehrwerkstätten;
- Ausflüge;
- Sport- und Freizeitaktivitäten;
- sozialpädagogische und psychologische Betreuung.
VERWIRKUNG
Der Anspruch der Schüler und Studenten kann verwirkt werden aufgrund:
- bei schweren Verstößen gegen die Vorschriften des Internats;
- von Änderungen in der rechtlichen Stellung des eingetragenen Elternteils;
- des Verlusts der in der Bekanntmachung genannten Verdienstanforderungen
Antrag
Der Leistungsempfänger darf nicht:
- mehr als zwei Jahre in seiner schulischen Laufbahn zurückliegen;
- von einem Internat verwiesen worden sein;
- strafrechtlich verurteilt worden sein bzw. es darf kein laufendes Strafverfahren gegen ihn geben.
Die Leistung ist unvereinbar mit anderen schulischen Leistungen in Form von Geld oder Dienstleistungen im Wert von insgesamt mehr als 6.000 Euro, die vom Staat oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Institutionen erbracht werden.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag ist innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist einzureichen.
Anträge für die Aufnahme an nationale Internatsschulen können gestellt werden von:
- dem noch im Dienst oder bereits in Rente befindlichen Elternteil (als Rechtsinhaber/Antragsteller);
- dem hinterbliebenen Elternteil oder Vormund (als Antragsteller);
- dem Schüler/Student, der am Tag der Antragstellung volljährig ist (als Antragsteller/Begünstigter).
ANTRAGSTELLUNG
Die Bewerbung muss online eingereicht werden, von dieser Seite aus, indem man auf „Nutzen Sie den Dienst“ klickt und „Portal für Sozialleistungen“ auswählt.
Um die Anträge zu den Vorjahren zu konsultieren, klicken auf „Nutzen Sie den Dienst“ und wählen Sie „Portal für Dienste der Verwaltung der öffentlich Bediensteten (Arbeitnehmer und Rentner)“.
Es steht das Contact Center unter der kostenlosen Rufnummer 803164 aus dem Festnetz und der gebührenpflichtigen Nummer 06164164 aus dem Mobilfunknetz zum Preis des Tarifs des jeweiligen Telefonanbieters zur Verfügung.
RESTVERFÜGBARKEIT
Wenn nach Abschluss des Auswahlverfahrens noch Plätze in den Einrichtungen zur Verfügung stehen, behält sich das Institut das Recht vor, diese auszuschreiben.
An dieser zweiten Phase können auch Kinder oder Waisenkinder und Gleichgestellte teilnehmen von:
- Arbeitnehmern oder Rentnern des privaten Sektors;
- Arbeitslosen oder Unbeschäftigten;
- Beschäftigten oder Rentnern des öffentlichen Sektors, die nicht in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschrieben sind und keine Mitglieder der Verwaltung der öffentlich Bediensteten sind, für die die Leistung jedoch nur für ein Schuljahr gewährt wird.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des ital. Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.