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Versenden von Dokumentation in Bezug auf Sozialleistungen - Itaca-Ausschreibungen, Studentenwohnheime, Estate INPSieme Senior

Der Dienst ermöglicht es, die Dokumente der Gewinner der Ausschreibungen des Itaca-Programms, für Studentenwohnheime und des Programms Estate INPSieme Senior anzuhängen.
Adressiert an:
Kategorien
Öffentlich Bedienstete- Rentner
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 9 November 2022 Letzte Aktualisierung: 13 April 2023

Um was es geht

Der Dienst ermöglicht es, Dokumente im Zusammenhang mit den folgenden Ausschreibungen anzuhängen:

  • Itaca-Programm für die Vergabe von Stipendien für Schulaufenthalte im Ausland;
  • Studentenwohnheime für die Unterbringung in eigenen und anerkannten Wohnheimen;
  • Estate INPSieme Senior für die Gewährung von Beiträgen zur vollständigen oder teilweisen Deckung der Kosten für ein touristisches Paket für einen Aufenthalt in Italien.

Zielgruppe

Der Dienst ist an die Gewinner der Ausschreibungen gerichtet, die Kinder oder Waisen und Gleichgestellte von folgenden Personen sind:

  • Angestellte und Rentner, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschrieben sind;
  • Rentner in der Verwaltung der öffentlich Bediensteten;
  • Arbeitnehmer und Rentner, die in der „Gestione Assistenza Magistrale“ eingeschrieben sind;
  • Mitglieder der Post- und Telegrafenverwaltung.

Bei der Ausschreibung für die Studentenwohnheime steht der Dienst auch Studenten offen, die bereits in früheren Studienjahren gewonnen haben.

Funktionsweise

Innerhalb der in den entsprechenden Ausschreibungen angegebenen Fristen müssen die Gewinner, die unter Vorbehalt in den Genuss des Vorteils kommen, das Verfahren durchlaufen und die folgenden Erfüllungen durchführen:

  • Einholung der Dokumentation zur Einleitung des Verfahrens;
  • Einholung von Zwischendokumenten (sofern in der Ausschreibung vorgesehen);
  • Einholung der abschließenden Dokumentation, etwaiger Verzicht.

Antrag

Sobald die Vorgänge zum Anhängen der Dokumentation abgeschlossen sind, müssen die Begünstigten die Funktionstaste „Daten an INPS senden“ verwenden, damit das Verfahren in den Status übergeht, der die Überprüfung der angehängten Dokumentation ermöglicht.

Die Nichtverwendung der Funktionstaste „Daten an INPS senden“ führt zum Verzicht auf die Leistung wegen Nichteinhaltung der Erfüllungen.

Bei Nichteinhaltung der Erfüllungen und Fristen für die Einreichung der Anhänge wird davon ausgegangen, dass die Begünstigten zurückgetreten sind, und sie werden endgültig von der Ausschreibung ausgeschlossen.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.