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Einleitende ärztliche Bescheinigung - zivile Invalidität

Der Dienst ermöglicht das Ausfüllen der einleitenden ärztlichen Bescheinigung zur Feststellung der Behinderung. An die bescheinigenden Ärzte gerichtet.

Adressiert an:
Kategorien
Ärzte
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 11 Februar 2023 Letzte Aktualisierung: 21 Juli 2025

Um was es geht

Der Dienst ermöglicht das Ausfüllen der einleitenden ärztlichen Bescheinigung für:

  • die Feststellung des Zustands der Behinderung in der experimentellen Phase vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 der in neun Provinzen des Staatsgebiets ansässigen Personen gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 62 vom 3. Mai 2024:
    • Catanzaro;
    • Frosinone;
    • Salerno;
    • Brescia;
    • Florenz;
    • Forlì-Cesena;
    • Perugia;
    • Sassari;
    • Triest.
  • die Gesundheitsbeurteilung von ziviler Invalidität, BlindheitTaubheit, Gesetz Nr. 104/1992, Gesetz Nr. 68/1999, für den Rest des Staatsgebiets gemäß den bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Rechtsvorschriften (vor der Reform der Gesetzesverordnung Nr. 62/2024).

Zielgruppe

Das Ausfüllen der einleitenden ärztlichen Bescheinigung ist folgenden Personen gestattet:

  • Ärzte für Allgemeinmedizin; 
  • frei gewählten Kinderärzten;
  • ambulanten Fachärzten des Nationalen Gesundheitsdienstes (SSN);
  • Ärzten im Ruhestand, die im Register eingetragen sind;
  • Freiberuflern;
  • Ärzten im Dienst in akkreditierten privaten Einrichtungen;
  • Ärzten, die bei den öffentlichen Gesundheitsbehörden (ASL), Krankenhausbetrieben, Universitätskliniken, Diagnose- und Behandlungszentren für seltene Krankheiten tätig sind.

Funktionsweise

Durch Eingabe des Wohnsitzes/der Zustellungsadresse des Antragstellers leitet der automatische Dienst den Arzt weiter:

  • zum alten Verfahren zum Ausfüllen der einleitenden ärztlichen Bescheinigung, die zur Einleitung des Feststellungsverfahrens auch die Einreichung des Verwaltungsantrags erfordert;
  • zum neuen Verfahren zum Ausfüllen der einleitenden ärztlichen Bescheinigung, die direkt das Verfahren zur Feststellung der Behinderung einleitet, ohne dass der Betreffende zusätzliche Pflichten erfüllen muss.