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Veröffentlichung: 23 August 2021 Letzte Aktualisierung: 28 August 2025
Um was es geht
Dies ist ein Tool zur Unterstützung von Nutzern, die die Online-Dienste des Instituts nicht selbst nutzen können und somit eine Vertrauensperson zur Ausübung ihrer Rechte gegenüber dem Institut bevollmächtigen können.
Mit diesem Tool können auch Vormünder, Pfleger, Unterstützungsverwalter und Erziehungsberechtigte die Rechte ihrer vertretenen Personen und Minderjährigen ausüben.
Zielgruppe
Folgende Personen können die Vollmacht verwenden:
- Nutzer, die nicht in der Lage sind, die INPS-Online-Dienste selbstständig zu nutzen, und die, den Zugang zu digitalen Diensten an eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen können;
- Vormünder, Pfleger, Unterstützungsverwalter und Erziehungsberechtigte, die die Rechte der von ihnen vertretenen Personen und Minderjährigen wahrnehmen können.
Funktionsweise
Wichtig zu wissen:
- jede Person kann nur einen Bevollmächtigten ernennen;
- jeder Bevollmächtigte kann von höchstens drei Personen ernannt werden;
- die Obergrenze von drei Vollmachten gilt nicht für Vormünder, Pfleger und Unterstützungsverwalter.
Vormünder, Pfleger und Unterstützungsverwalter können keine Vollmacht über das Online-Verfahren erhalten.
Zur Antragstellung:
- müssen diese sich an die örtlich zuständige Stelle wenden und das auf dieser Seite verfügbare Formular zusammen mit den Unterlagen zum Nachweis ihrer Rolle einreichen;
- alternativ können sie den Antrag und die Anhänge auch per zertifizierter E-Mail (PEC) an die örtlich zuständige Stelle senden. Der Antrag gilt nur dann als zulässig, wenn das Formular und jedes beigefügte Dokument ordnungsgemäß mit digitaler Unterschrift unterzeichnet sind.
Bei der Vollmacht kann der Delegierende die Geltungsdauer festlegen.
Wenn kein Datum für das Ende der Gültigkeit angegeben ist:
- ist die Vollmacht auf unbestimmte Zeit aktiv;
- der Delegierende kann die Vollmacht jederzeit widerrufen (auf Italienisch), auch mittels seiner digitalen Identität, mit Ausnahme von Minderjährigen oder Personen unter Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuungsverwaltung.
Eines dieser Instrumente ist für den Zugang zum Verfahren erforderlich:
- öffentliches System für die digitale Identität (SPID, Sistema Pubblico di Identità Digitale) (mindestens Stufe 2), kann von den akkreditierten Identity providern angefordert werden, die Liste finden Sie unter https://www.spid.gov.it/de/;
- Elektronischer Personalausweis (CIE, Carta d’Identità Elettronica);
- Nationale Servicekarte (CNS, Carta Nazionale dei Servizi).
Anschließend kann der Bevollmächtigte wählen, ob er für sich selbst oder anstelle und im Namen des Delegierenden handeln will.
Die Aktivitäten, die der Bevollmächtigte anstelle des Delegierenden durchführt, werden nachverfolgt.
Die Vollmacht gilt, falls sie bereits registriert ist, auch für Anträge an die INPS-Schalter, nachdem der Bevollmächtigte mit seinem Ausweisdokument identifiziert wurde.
Für weitere Informationen wird auf das INPS-Rundschreiben Nr. 127 vom 12. August 2021 (auf Italienisch) verwiesen.
Das Rundschreiben bestätigt das Datum des 30. September 2021 für die Einstellung der INPS-PIN zugunsten der digitalen Identitäten SPID, CIE und CNS.
Antrag
Der Antrag auf Vollmacht kann wie folgt gestellt werden:
- online;
- an INPS-Schaltern.
VOLLMACHT AN DEN INPS-SCHALTERN
Der Bevollmächtigte kann in jedem territorialen Standort vom INPS unter Vorlage der folgenden Unterlagen eine Vollmacht beantragen:
- Antragsformular AA08 für die Regisrierung der Vollmacht der digitalen Identität (auf Italienisch);
- Kopie des Ausweisdokuments des Delegierenden.
Die Dienstleistungen sind an den Schalter-Stellen nur nach vorheriger Terminvereinbarung verfügbar.
Terminvereinbarungen können über den entsprechenden Dienst auf dieser Seite vorgenommen werden:
Schalter-Stellen: Informationen über Öffnungszeiten und Reservierungsdienst.
Der INPS-Mitarbeiter registriert nach Feststellung der Identität des Antragstellers die Vollmacht im System. Das System sendet eine Benachrichtigung an den Bevollmächtigten und den Delegierenden (falls bekannt, per E-Mail oder Mobiltelefon).
Ein Antrag auf Registrierung der Vollmacht durch eine andere Person als den Delegierenden ist nur zulässig für:
- Vormünder, Pfleger und Unterstützungsverwalter, die ihre rechtliche Vertretung selbst bescheinigen, indem sie Unterlagen zum Nachweis dieser Vertretung vorlegen.
Die Vollmacht kann erst nach der Überprüfung der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen bei der zuständigen Behörde registriert werden.
Es sind die folgende Dokumentation einzureichen:- Antragsformular AA10 für die Registrierung der Vollmacht der digitalen Identität für Vormünder, Pfleger, Unterstützungsverwalter und Minderjährige (auf Italienisch);
- Kopie des Personalausweises des Antragstellers;
- Kopie des Personalausweises des Geschützten;
- Selbstbescheinigung oder Kopie des vom Gericht erlassenen Ernennungsbescheids;
- Erziehungsberechtigte, die die Registrierung der Delegierung im Namen des Minderjährigen beantragen.
Es sind die folgende Dokumentation einzureichen:- Antragsformular AA10 für die Registrierung der Vollmacht der digitalen Identität für Vormünder, Pfleger, Unterstützungsverwalter und Minderjährige (auf Italienisch);
- Kopie des Personalausweises des Antragstellers und des anderen Elternteils;
- Selbstbescheinigung des elterlichen Sorgerechts;
- Personen, die aufgrund von Krankheiten für lange Zeit bettlägerig, hospitalisiert oder nicht in der Lage sind, zu den Schaltern des Instituts zu gehen, die die Registrierung der Vollmacht auch über den Bevollmächtigten beantragen können
Es sind die folgende Dokumentation einzureichen:- Antragsformular AA09 für die Registrierung der Vollmacht der digitalen Identität für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu der INPS-Stelle gehen können (auf Italienisch);
- Gesundheitszeugnis eines Arztes des italienischen nationalen Gesundheitssystems, das die Unfähigkeit des Delegierenden bescheinigt, die INPS-Stelle aufzusuchen (Formular AA11) (auf Italienisch) AA11);
- Originalausweis des Delegierenden und eine Kopie davon;
- Kopie des Ausweises des Bevollmächtigten.
ONLINE-VOLLMACHT
Sie können die Vollmacht direkt online registrieren, indem Sie diese Schritte befolgen:
- mit Ihren Zugangsdaten auf den zugangsbeschränkten Bereich von MyINPS zugreifen;
- den Punkt „Vollmacht der digitalen Identität“ („SPID-Vollmacht über SPID“), wie in der Mitteilung Nr. 3305 vom 1. Oktober 2021 (auf Italienisch) angegeben, wählen.
Die Vollmacht, die online registriert wird:
- ist sofort aktiv;
- hat eine Mindestdauer von 30 Tagen, innerhalb derer sie nicht online widerrufen werden kann, sondern ausschließlich an einem INPS-Schalter.
Der Elternteil, der die elterliche Verantwortung ausübt, kann eine Vollmacht in seinem eigenen Namen für die Ausübung der Rechte des minderjährigen Kindes direkt online registrieren oder widerrufen.
Nach dem Zugriff auf den zugangsbeschränkten Bereich muss der Elternteil die Daten des Minderjährigen in der Rubrik „Eingabe der Vollmacht für ein minderjähriges Kind“ eingeben (wie in der Mitteilung Nr. 171 vom 13. Januar 2022 (auf Italienisch) festgelegt).
ONLINE-VOLLMACHT IM VIDEOANRUF-MODUS
Für bedürftige Personen ist es auch möglich, die Vollmacht der digitalen Identität online über Videoanruf zu registrieren.
Diese Art der Anfrage kann nicht von Vormündern, Pflegern, Unterstützungsverwaltern und Erziehungsberechtigten verwendet werden.
Für die Registrierung der Vollmacht ist es notwendig:
- dass der Bevollmächtigte und der Delegierende während der Videoanrufsitzung anwesend sind;
- dass der Delegierende in der Lage ist, zu interagieren und in vollem Bewusstsein seinen Delegierungswillen zum Ausdruck zu bringen.
Die Mitteilung Nr. 3026 vom 1. August 2022 (auf Italienisch) enthält Anweisungen für den Zugang zu diesem Dienst und enthält folgende Informationen:
- die für die Verbindung erforderlichen Geräte;
- die zur Registrierung des Antrags zu übermittelnde Dokumentation.
Nach Abschluss der Videoanruf-Sitzung ist die Vollmacht der digitalen Identität sofort betriebsbereit.