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VARCO LAV (Antrag auf Änderung der Beiträge) Experimentelle Phase

Wie kann der beim INPS versicherte Arbeitnehmer Ungenauigkeiten und Fehler erkennen, die im vereinheitlichten Versicherungsverlauf enthalten sind?

Veröffentlichung: 22 Dezember 2023 Letzte Aktualisierung: 27 Dezember 2024

Um was es geht

Der Änderungsantrag (VARCO LAV) stellt das Instrument dar, mit dem der beim INPS versicherte Arbeitnehmer die im vereinheitlichten Versicherungsverlauf enthaltenen Ungenauigkeiten und Fehler feststellen lassen kann.

Zielgruppe

Die Versicherten können direkt in den Aktualisierungsprozess der Daten in ihrer Versicherungsposition eingreifen.

Funktionsweise

Durch den vereinheitlichten Versicherungsverlauf erhalten Sie einen Überblick über ihr Versicherungskonto, um eine fundierte Beurteilung Ihrer Vorsorgesituation zu erhalten.

Der VARCO LAV-Antrag muss eingereicht werden, wenn das Informationsdokument Lücken oder Ungenauigkeiten in Bezug auf Beitragszeiten und/oder steuerpflichtige Vergütungen enthält, und im Allgemeinen in allen Fällen, in denen der Versicherte eine eingehende Untersuchung durch das Institut für erforderlich hält.

Das Vorhandensein einiger spezifischer Anmerkungen in Bezug auf einen Zeitraum, der im vereinheitlichten Versicherungsverlauf angegeben ist, ist ein Hinweis auf Probleme in Bezug auf die Informationen in den Archiven, die das Versicherungskonto speisen.

Über die entsprechenden VARCO LAV-Funktionen ist es möglich, die Eingabe, Änderung oder Löschung eines Zeitraums zu beantragen.

Die VARCO LAV-Anträge werden von der zuständigen INPS-Stelle nach einer speziellen Untersuchung bewertet, die auch die Prüfung der etwaig beigefügten oder beim Versicherten angeforderten Unterlagen umfasst.

Durch die Auswahl des entsprechenden Menüpunktes ermöglicht das System die Anzeige der Liste der bereits eingereichten Anträge mit Angabe des Bearbeitungsstatus und, falls vorhanden, des Ergebnisses.

Alternativ dazu kann der Antrag auf Änderung wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.

Antrag

Der VARCO LAV-Antrag kann online vom Versicherten über den eigens dafür eingerichteten Dienst an das INPS gesendet werden.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen ist durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.

In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.

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