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HCP - Häusliche Pflege für pflegebedürftige Personen (Home Care Premium): Antrag und Verwaltung der Leistungen

Der Dienst ermöglicht die Beantragung einer häuslichen Pflege und einer finanziellen Unterstützung für pflegebedürftige Personen. Für Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen und ihre begünstigten Familienangehörigen und Verwandten.
Adressiert an:
Kategorien
Bürger- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 1 August 2025

Um was es geht

Das Home Care Premium (HCP)-Programm der häuslichen Pflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit dem Ziel, ihnen soziale Unterstützung zukommen zu lassen.

Die Begünstigten haben Anspruch auf:

  • einen finanziellen Beitrag (überwiegende Leistung) zur Rückerstattung der Kosten für die im Rahmen eines Vertrags für Haushaltsdienstleistungen eingestellte Haushaltshilfe;
  • Leistungen zur Unterstützung der Person (ergänzende Leistungen), die von beim Institut akkreditierten professionellen Dienstleistern in Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften oder Partnerbehörden erbracht werden (die Liste finden Sie im Abschnitt zur Ausschreibung).

Wenn im Wohngebiet keine vertragsgebundene Einrichtung vorhanden ist, hat der Begünstigte Anspruch auf eine Erhöhung von 15 %, berechnet auf den Betrag der vorherrschenden Leistung, im Rahmen der gemäß der Ausschreibung zustehenden Beträge.

Zielgruppe

Die Leistung richtet sich an:

  • Arbeitnehmer, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sind;
  • Rentner, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sind;
  • Ehegatten und Personen, die durch eine Lebenspartnerschaft verbunden sind (Gesetz Nr. 76/2016), in Ermangelung eines Trennungsurteils oder eines Auflösungsgrundes;
  • Geschwister und Verwandte ersten Grades, sofern sie unter der Vormundschaft oder Pflegschaft des Anspruchsberechtigten stehen;
  • Verwandte ersten Grades, auch wenn sie nicht mit dem Anspruchsberechtigten zusammenleben.

Den Kindern gleichgestellt sind die Minderjährigen, die dem Betreuenden kraft Sorgerechts (familiär, gerichtlich oder vor der Adoption) für die Zeit des Sorgerechts anvertraut werden.

Die Begünstigten sind minderjährige oder erwachsene Personen mit Behinderung.

Funktionsweise

Die Ausschreibung wird auf der Website des Instituts im Abschnitt Ausschreibungen und Mitteilungen Kredit und Sozialleistungen (auf Italienisch) veröffentlicht.

Der Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung kann online auf dieser Seite über den Dienst „Portal für Sozialleistungen“ eingereicht werden.

Die Begünstigten können nach der Veröffentlichung der Ranglisten die Leistungen über den Dienst „Portal Verwaltung der Leistung und professionelle Dienstleister“ verwalten.

Bei der Bestimmung der Höhe der Leistung werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • die Klasse, die der Beurteilung des Bedarfs entspricht;
  • der Grad der Behinderung;
  • die wirtschaftlichen Bedingungen (ISEE-Wert).

In Ermangelung der DSU:

  • wird der Begünstigte automatisch in die höchste ISEE-Klasse eingestuft;
  • besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Nach Abschluss der Prüfung der Anforderungen teilt das INPS den Antragstellern Folgendes mit:

  • die Annahme des Antrags;
  • oder die vorläufige Ablehnungsmitteilung mit der Aufforderung, die fehlenden Informationen zu ändern oder zu ergänzen.

Für die Konsultation von Anträgen, die vor dem 31. Januar 2025 gestellt wurden, und die Verwaltung der damit verbundenen Leistungen stehen die Dienste auf der Seite Heimpflege HCP (Home Care Premium) für pflegebedürftige Personen: Beratungsdienste“ (auf Italienisch) zur Verfügung.

Antrag

Antragstellung

Der Antrag kann über folgende Kanäle eingereicht werden:

  • online mit den Zugangsdaten zum diesbezüglichen Dienst („Portal für Sozialleistungen“);
  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 (aus dem Mobilnetz), auch in diesem Fall mit den eigenen Zugangsdaten;
  • über Patronatsstellen, wobei das Protokoll der DSU und die Einzelheiten des Berichts, der den Invaliditätsstatus bescheinigt, eingegeben werden.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für die Beendigung von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle (auf Italienisch) (PDF, 210 kB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.

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