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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 13 April 2023
Um was es geht
Im Bereich der sozialen Leistungen hat das INPS eine Ausschreibung vorgesehen, die den Namen Long Term Care trägt, für die Anerkennung von Beiträgen zur vollständigen oder teilweisen Deckung der Kosten, die Personen, die Langzeitpflege und Aufenthalten in Pflegeheimen (RSAs) oder spezialisierten Einrichtungen benötigen, entstehen.
Zielgruppe
Die folgenden Personen können die im Rahmen der Ausschreibung gewählten Beiträge für Pflegeaufenthalte beantragen:
- Arbeitnehmer und Rentner, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen und der Verwaltung ex IPOST eingetragen sind;
- ihre Ehegatten, für die es kein Trennungsurteil gibt;
- Verwandte ersten Grades, auch wenn sie nicht im selben Haushalt leben;
- Lebenspartner und zusammenlebende Partner gemäß Gesetz Nr. 76/2016;
- Geschwister und Verwandte ersten Grades, wenn der Anspruchsberechtigte ein Vormund oder Pfleger ist;
- Minderjährige, die Waisen des Anspruchsberechtigten sind;
- Minderjährige, die sich in Familienpflege, in gerichtlichem Gewahrsam oder in voradoptiver Inpflegenahme befinden, werden Kindern gleichgestellt.
Funktionsweise
Die Ausschreibung wird auf der Website des Instituts unter dem Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit veröffentlicht.
Der Antrag kann auf folgende Weise eingereicht werden:
- online über den Dienst „Anträge auf Sozialleistungen mit einem Klick“;
- über das Contact Center, über die kostenlose Nummer 803 164 (aus dem Festnetz) oder über die gebührenpflichtige Nummer 06 164 164 (aus dem Mobilfunk), unter Verwendung der persönlichen Zugangsdaten;
- über eine Patronatsstelle, indem Sie die Protokoll-Nr. der DSU und die Details des Berichts, der den Status der Invalidität bescheinigt, eingeben.
Wenn der Rechtsbegünstigte nicht mit dem Anspruchsberechtigten übereinstimmt, muss letzterer (auch durch eine Patronatsstelle oder mit Hilfe des Contact Center) den Begünstigten zunächst über das Verfahren „Zugang zu Sozialleistungen“ anmelden. Im Falle einer Delegierung zur Einreichung des Antrags ist die Delegierung des Begünstigten beizufügen.
Für die Einreichung des Antrags muss die Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) für die Feststellung des soziomedizinischen ISEE-Werts für Wohneinrichtungen bezogen auf den Haushalt des Begünstigten oder des ISEE-Werts für Minderjährige mit nicht miteinander verheirateten und nicht zusammenlebenden Eltern vorgelegt werden.
Der ISEE-Wert trägt dazu bei, die Rangliste und die Höhe des Beitrags für den Begünstigten und das territoriale Gebiet zu bestimmen.
Wird keine gültige DSU eingereicht, wird der Antrag an das Ende der Rangliste der erfolgreichen Antragsteller gesetzt. Bei gleicher Punktzahl hat der Begünstigte mit dem höheren Lebensalter Vorrang.
Nach der Überprüfung der in der Ausschreibung vorgesehenen Anforderungen teilt das INPS den Antragstellern die Annahme des Antrags oder die Ablehnung mit und fordert sie auf, die fehlenden Informationen zu ändern oder zu ergänzen.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle (PDF, 210 kB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.