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Rentner- Angestellte in der Privatwirtschaft- Öffentlich Bedienstete
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Veröffentlichung: 8 März 2019 Letzte Aktualisierung: 20 April 2023
Um was es geht
Das Portal für den Zugang zu den Sozialleistungen ermöglicht es den Inhabern des Rechts auf vom Institut bezahlte Sozialleistungen, für jede Leistung eigene Familienangehörigen als mögliche Begünstigte zu benennen.
Die Anmeldung für den Dienst ist in allen Fällen erforderlich, in denen die Person des Begünstigten
nicht mit dem Inhaber des Rechts übereinstimmt.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an die Mitglieder, die Nutzer und Rentner der Verwaltung der öffentlich Bediensteten, der “Gestione Assistenza Magistrale“ und der Verwaltung der ex IPOST-Mitglieder, wie in den jeweiligen Ausschreibungen angegeben.
Funktionsweise
Nach der Anmeldung mit den eigenen Zugangsdaten beim Dienst kann die Leistung ausgewählt haben, auf die man Anspruch hat und für welche man einen Begünstigten angeben möchte. Neben den meldeamtlichen Daten muss auch die familiäre Verbindung zwischen dem Begünstigten und dem Rechtsinhaber angegeben werden.
Sobald der Leistungsempfänger identifiziert ist, kann der Antrag elektronisch für die individuelle Leistung eingereicht werden. Bei Antragstellung kann eine Vollmacht zusammen mit dem Personalausweis der bevollmächtigenden Person beigefügt werden, wenn dies in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens vorgesehen ist.
Für die elektronische Einreichung der Anträge ist der Dienst „Anträge auf Sozialleistungen mit einem Klick“ zu verwenden.
Der Rechtsinhaber kann seine meldeamtlichen Daten selbständig verwalten und bei Bedarf aktualisieren (z. B. bei der Geburt eines Kindes).
Auf diese Weise werden bei jedem neuen Antrag alle Daten des potenziellen Begünstigten automatisch in das Verfahren geladen, und es ist nicht mehr notwendig, sich bei der Datenbank anzumelden.
In dieser ersten Phase wird der Dienst nur für die Leistungen Home Care Premium und Long Term Care zur Verfügung stehen.
Der Dienst wird dann schrittweise auf die anderen Sozialleistungen des Instituts (Stipendien, Sprachkurse, Aufenthalte usw.) ausgeweitet.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des ital. Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.