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Antrag auf Änderung des Zinssatzes des Bauhypothekendarlehens

Veröffentlichung: 10/11/2021

Die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen, die Inhaber eines Darlehensvertrags sind, können die Änderung des Zinssatzes für ein Bauhypothekendarlehen beantragen.

Der Antrag auf Änderung ist nur den Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen möglich, die Inhaber eines Darlehensvertrags sind, der in Kraft der folgenden Verordnung über die Auszahlung von Hypothekendarlehen unterzeichnet wurde:

  • Verordnung genehmigt durch Beschluss des Präsidenten des INPS 24. Juli 2015 Nr. 79;
  • Verordnung genehmigt durch Beschluss des Präsidenten des INPS 1. August 2018 Nr. 101.

Gemäß der durch die oben genannten Präsidialbestimmungen genehmigten Hypothekenordnung kann der vertraglich vereinbarte Hypothekenzinssatz einmal während der Tilgung und zwei Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags von fest auf variabel und umgekehrt geändert werden.

Für den Fall, dass das Mitglied im Zahlungsverzug ist, unterliegt die Annahme des entsprechenden Antrags der vorherigen Regularisierung der Rückstände.

Der Antrag auf Änderung des Zinssatzes kann dem INPS online über den entsprechenden Onlinedienst eingereicht werden.