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Ergänzender Zuschuss für Arbeitnehmer in Mobilität, die eine Arbeit annehmen, bei der die Bezahlung niedriger ist als bei der vorherigen Arbeitsstelle

Veröffentlichung: 20/01/2021

Bei dem ergänzenden Zuschuss handelt es sich um eine monatliche Zuwendung, welche die Differenz zwischen der vor dem Eintritt in die Mobilität und der anschließend bezogenen Entlohnung ausgleicht.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer in Mobilität, die eine Vollzeitarbeit mit unbefristetem Vertrag und einer geringeren Entlohnung im Vergleich zum Arbeitsverhältnis, das zur Mobilität führte, akzeptiert haben.

Beginn und Dauer

Der ergänzende Zuschuss kann für höchstens 12 Monate gezahlt werden, aber nicht über das Datum hinaus, an dem die Mobilität endet.

Höhe der Leistung

Die Höhe des Zuschusses wird auf Grundlage der Differenz zwischen den beiden Bruttogehältern berechnet und darf die Höhe des vorgesehenen Mobilitätszuschusses nicht übersteigen.

Antragstellung

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst und unter Verwendung der eigenen Zugangsdaten beim INPS eingereicht werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.