Sie sind in
Beitragsrückerstattung Landwirtschaftliche Betriebe
Der Betrieb oder die selbstständige landwirtschaftliche Arbeitskraft kann die Rückerstattung von Beiträgen verlangen, die über den geforderten Beitrag hinaus gezahlt wurden oder die infolge der Anerkennung einer Beitragsbefreiung oder -ermäßigung zu rückzufordernden Beträgen geführt haben.
Der Beitragsausgleich ist selbstständigen landwirtschaftlichen Arbeitskräften und Eigentümern von landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten.
Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.
Veröffentlichung: 31/07/2020