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Rückerstattung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen an Arbeitgeber von Haushaltshilfen

Veröffentlichung: 31/07/2020

Die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitgeber von Haushaltshilfen ist dann erlaubt, wenn für denselben Arbeitnehmer im gleichen Quartal Guthaben durch zu viel gezahlte Beträge oder Doppelzahlungen bestehen.

Die Rückerstattung erfolgt nach einer durchgeführten Überprüfung der Zahlungen an einen Arbeitgeber, der Haushaltshilfen beschäftigt.

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst oder über das Contact Center unter 803 164 (kostenlos aus dem Festnetz) oder unter 06 164 164 164 aus dem Mobilfunknetz eingereicht werden.