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Verwaltung der Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge

Veröffentlichung: 31/07/2020

Seit dem 1. Juni 2013 ist das neue Verfahren zur Verwaltung von Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge an den Pensionsfonds für Arbeitnehmer der Unterhaltungsindustrie FPLS und den Pensionsfonds für Berufssportler in Kraft (Rundschreiben Nr. 89 vom 7. Juni 2013).

Der Dienst richtet sich an Arbeitnehmer in der Unterhaltungsindustrie und Berufssportler.

Unter Bezugnahme auf das Rundschreiben Nr. 29 vom 18. Februar 2013 ist es möglich, innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntgabe der oben genannten Anordnungen in einer einzigen Instanz beim Präsidenten des INPS Beschwerde einzulegen.

Die Beschwerde muss online über das RiOL-Verfahren ("Online-Beschwerden") auf der Grundlage der im Rundschreiben Nr. 132 vom 11. Oktober 2011 und im Rundschreiben Nr. 32 vom 10. Februar 2011 enthaltenen Anweisungen eingereicht werden.

Die Verwaltungsbeschwerden sind an die in Bezug auf den Wohnsitz des Steuerpflichtigen territorial zuständige spezialisierte Stelle für die Sozialversicherungsverwaltung der Arbeitnehmer der Unterhaltungsindustrie und des Profisports (die so genannte "PALS-Stelle") zu richten, die nach der Durchführung der vorbereitenden Tätigkeiten zur Definition der Untersuchung diese für weitere Formalitäten an die entsprechende Regionaldirektion weiterleitet.

Die folgende Tabelle zeigt die territorialen Zuständigkeitsbereiche der PALS-Stellen und der Regionaldirektionen.

Territorialer Geltungsbereich

Zuständige PALS-Stelle

Regionaldirektion

Sardinien

Cagliari

Sardinien

Sizilien (Prov. PA, AG, CL, TP)

Palermo

Sizilien

Sizilien (Prov. CT, EN, ME, RG, SR) - Kalabrien (Prov. RC)

Catania

Sizilien

Kalabrien (Prov. CZ, CS, KR, VV) - Kampanien - Molise

Neapel

Kampanien

Apulien - Basilikata

Bari

Apulien

Latium - Umbrien - Marken - Abruzzen

Rom

Latium

Toskana

Florenz

Toskana

Emilia Romagna

Bologna

Emilia Romagna

Ligurien

Genua

Ligurien

Lombardei

Mailand

Lombardei

Piemont - Aostatal

Turin

Piemont

Trentino Südtirol - Friaul-Julisch Venetien - Venetien

Venedig

Venetien

 

Die PALS-Stelle, bei der die Beschwerde eingegangen ist, füllt das Untersuchungsformular aus und sendet es zusammen mit der Beschwerde an die zuständige Regionaldirektion.

Nach Prüfung der Beschwerde erstellt die Regionaldirektion den Bericht und die Skizzierung der Entscheidung und übermittelt die Dokumente im automatisierten Verfahren (DicaWeb-Verfahren) an die Zentrale Finanzdirektion, die wiederum die Dokumente prüft und sie ebenfalls nach dem oben genannten automatisierten Verfahren an das Sekretariat des Präsidenten des Instituts weiterleitet.

Die Entscheidungen des Präsidenten über Verwaltungsbeschwerden werden endgültiggetroffen, so dass gegen sie nur Beschwerden an die Justizbehörden nach den geltenden Rechtsvorschriften eingelegt werden können.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Verwaltungsbeschwerden, die bereits am 1. Juni 2013 mitgeteilt, aber noch nicht angefochten wurden. Verwaltungsbeschwerden gegen Beiträge, die sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz bereits bei den Strukturen der ehemaligen ENPALS eingegangen sind und bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erledigt sind, werden vom Präsidenten in letzter und endgültiger Instanz nach einer gemäß den vorstehenden Bestimmungen durchzuführenden Vorprüfung entschieden.