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Anrechnung von Erwerbszeiten für beim Fondo ex IPOST versicherte Personen

Veröffentlichung: 15/07/2020

Mittels der Anrechnung (Art. 10, 11 und 12 der Verordnung des Präsidenten der Republik Nr. 1092 vom 29. Dezember 1973) kann ein beim Fondo ex IPOST versicherter Antragsteller auf Anfrage und ohne Kostenaufwand für den Staat, für lokale Körperschaften, staatlich anerkannte Einrichtungen oder Einrichtungen und Institute nach öffentlichem Recht geleistete Erwerbszeiten rentenrechtlich anrechnen lassen.

Der Dienst wendet sich an die beim Fondo ex IPOST versicherten Personen, die die Versicherung bei der Assicurazione Generale Obbligatoria (AGO) oder bei den diese Versicherung ersetzenden und ergänzenden Fonds für für den Staat, für lokale Körperschaften, staatlich anerkannte Einrichtungen oder Einrichtungen und Institute nach öffentlichem Recht geleistete Erwerbszeiten geltend machen können.

Die Zeiten werden auf Antrag der betroffenen Person oder der Hinterbliebenen angerechnet. Die zur Anrechnung zu berücksichtigenden Diensttätigkeiten müssen bei der Antragstellung unter Angabe der Zeiträume, der Qualifikation und der Stellen, bei denen sie geleistet wurden, erklärt werden.Wird dem Antrag stattgegeben, werden die Erwerbszeiten im Fondo ex IPOST angerechnet.

Der Antrag auf Anrechnung muss mittels Ausfüllen des Papierformulars AP102 bei der örtlich zuständigen INPS-Stelle eingereicht werden.