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Beiträge der Verwalter von lokalen Körperschaften

Veröffentlichung: 15/07/2020

Nach mehreren normativen Maßnahmen sind die Verwalter von lokalen Körperschaften bei der Gestione Separata versichert und sowohl in verfahrenstechnischer als auch operationeller Hinsicht Personen mit einem Vertrag über geregelte und kontinuierliche Zusammenarbeit gleichgestellt.

Anspruch auf die Abführung der Beiträge haben die folgenden lokalen Verwalter:

  • Bürgermeister;
  • Präsidenten von Provinzen, Gebirgsgemeinschaften, Gemeindeverbänden und Konsortien lokaler Körperschaften;
  • Provinz- und Stadträte von Provinzen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern;
  • Gemeinderatsvorsitzende von Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, Vorsitzende von Provinzräten und von Bezirksräten.

Gemäß Art. 86 des Gesetzes über die lokalen Körperschaften haben die lokalen Verwalter, die bei der Übernahme des Mandats bei einer Rentenversicherung für Arbeitnehmer oder nicht für Arbeitnehmer, sondern in bezahltem Wartestand versichert sind, Anspruch auf die Abführung der Beiträge seitens der lokalen Körperschaften direkt in ihre Versicherung.

Den lokalen Verwaltern ohne Beschäftigungsverhältnis wird dagegen jährlich eine im Vorfeld festgelegte Summe, die in monatlichen Anteilen abgeführt wird, bezahlt.

Die Zahlung der Beiträge an das INPS kann online über den entsprechenden Dienst erfolgen.